Ehemaliger Grenzübergang in Berlin: Checkpoint Charlie: Justiz ermittelt
Es besteht der Verdacht der Geldwäsche bei Grundstücksgeschäften, so die Staatsanwaltschaft. Gegen welches Unternehmen Ermittlungen laufen, ist noch unbekannt.
Die Berliner Justiz geht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Finanzierung von Baugrundstücken am weltberühmten Checkpoint Charlie dem Verdacht der Geldwäsche nach. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen unter dem Aktenzeichen 241 Js 85/19. Die Staatsanwaltschaft hatte Hinweise der Senatsverwaltung für Justiz erhalten und nach deren Prüfung das förmliche Ermittlungsverfahren eröffnet zur Klärung des Sachverhalts.
Den Streit um die Baupläne an dem Gedenkort, wo sich im Kalten Krieg russische und amerikanische Panzer schussbereit gegenüber gestanden hatten, beschäftigt seit Monaten den Senat und die Öffentlichkeit. Ein Streit zwischen Experten in einem teils öffentlichen Gutachter-Verfahren hatte zu einer Zerreißprobe im rot-rot-grünen Senat geführt zwischen Befürwortern und Gegnern von Planungsentwürfen. Über die Fehde hatte sogar die Londoner Times berichtet, weil der Checkpoint ein Magnet für Touristen weltweit ist.
Hinweise auf die mögliche Straftat über die Senatsverwaltung für Justiz
Justizsprecher Martin Steltner sagte auf Anfrage: „Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen Verantwortliche eines Unternehmens wegen des Verdachts der Geldwäsche“. Den Namen der Firma nannte er nicht. Die Hinweise auf die mögliche Straftat seien über die Senatsverwaltung für Justiz gekommen. Aus diesen Hinweisen habe sich ein Anfangsverdacht ergeben. Das Verfahren diene der Aufklärung des Sachverhalts. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „bedeutet nicht, dass eine Straftat begangen wurde, sondern lediglich, dass nach kriminalistischen Erfahrungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen“.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen nach Angaben des Sprechers der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, durch zwei Schreiben an Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) aus dem vergangenen Jahr. Die Vorhaltungen seien zunächst vom Büro des Senators geprüft worden. Anschließend seien sie der Abteilung 3 der Justizverwaltung vorgelegt worden, die die Fachaufsicht über die Strafverfolgung führt.
Gegen welches Unternehmen ermittelt wird, ist unbekannt
Auch diese habe die Schreiben geprüft auf „für die Staatsanwaltschaft relevante Informationen“, so Brux. Daraufhin hätten die Beamten die Schreiben an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet „verbunden mit der Bitte um ergebnisoffene Prüfung“, so Brux.
Gegen welches Unternehmen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Checkpoint-Projekts tatsächlich ermittelt wird, ist unbekannt. Der Rechtsanwalt der Firma Trockland, die am Gedenkort mit dem Senat über Baupläne verhandelt, sagte dem Tagesspiegel: „Unserer Mandantschaft ist hiervon nichts bekannt. Dies betrifft sowohl die Trockland IX Real Estate GmbH und deren Tochtergesellschaften“. Ohnehin gilt die Unschuldsvermutung. So ist vollkommen unklar, ob die erhobenen Vorwürfe sich überhaupt erhärten.
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