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Gesundheitskarten
© Robert Schlesinger/dpa

Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Berlin: Kassenärzte rechnen mit Verzögerung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin erklärt, Sozialsenator Mario Czaja (CDU) habe die Einführung der Gesundheitskarte wohl vorschnell verkündet: Drei der vier beteiligten Versicherungen hätten keine Verträge mit der KV.

Kommt sie tatsächlich schon ab Januar? Wie berichtet, hatten Sozialsenator Mario Czaja (CDU) und die Vertreter von vier Krankenkassen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge beschlossen. Nun sagte Uwe Kraffel, der Vize-Chef der für die Praxen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, dem Tagesspiegel: Zwar könnten Krankenversicherungen dies vereinbaren, sie müssten die Versorgung der Patienten aber durch Verträge mit der KV sicherstellen. „Und das ist in diesem Fall nicht passiert, nur eine der drei Kassen – die AOK – hat mit uns dazu einen Vertrag.“

Kassenärzte und Senat treffen sich diesen Freitag

Die Flüchtlinge, die über andere Kassen versichert sind, hätten dann Kraffel zufolge Pech: „Sie wären unversorgt.“ Ärzte bekämen für die Behandlung von Flüchtlingen, die nicht über die AOK versichert seien, kein Honorar. Eine Sprecherin Czajas verwies am Donnerstag darauf, dass sich Senatsvertreter und der KV-Vorstand an diesem Freitag treffen. Der KV müssen alle 9000 niedergelassenen Ärzte der Stadt angehören, sie verteilt die Mittel der Kassen als Honorare an die Praxen. In der KV gab es immer Bedenken, die Gesundheitskarte werde überhastet eingeführt.

Am Ende zahlt die Landesregierung für die Behandlungen

Einige dürften sich außerdem daran stören, dass mit dieser quasi üblichen Versicherungskarte alle Flüchtlinge ständig zum Arzt gehen könnten. Die Karte erspart Asylbewerbern, sich jedes Quartal einen Behandlungsschein beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abzuholen. So soll das Amt entlastet werden. Praxisärzte stellen für die Flüchtlingsbehandlung wie bei anderen Patienten auch den Krankenkassen eine Rechnung. Die Kassen rechnen sie alle drei Monate mit der Abrechnungsstelle des Senats ab. Die Karte gibt es in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

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