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Ein Mädchen vor dem Ort des Gedenkens am Breitscheidplatz in Berlin
© Reuters/Fabrizio Bensch

Anschlag vom Breitscheidplatz: Kann man von staatlichen Stellen Mitgefühl verlangen?

Zum zweiten Jahrestag des Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt ist alles organisiert - und doch fehlt etwas. Ein Kommentar.

Es ist alles organisiert: die Aufklärung des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, die Betreuung der Angehörigen der Opfer und das Gedenken. Drei Untersuchungsausschüsse erforschen das Geschehen, ein Opferbeauftragter kümmert sich um das, was mit dem Wort „Entschädigung“ nur unzureichend benannt wird. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller will am Vormittag des zweiten Jahrestags des Attentats einen Kranz am Mahnmal „Der Riss“ niederlegen. Abends vertritt Staatssekretärin Sawsan Chebli die Stadt bei einer Andacht in der Gedächtniskirche. Und doch fehlt etwas.

Was es ist, das ist schwer auf einen Begriff zu bringen. Man ahnt es vielleicht, wenn man von der Berliner Designerin Astrid Passin liest. Sie hat ihren Vater durch den Anschlag des Terroristen Anis Amri verloren. Wie es sich anfühlt, den Abgeordneten und den Zeugen im Untersuchungsausschuss zuzuhören, hat sie dieser Zeitung erzählt. Und wie es wirkt, über den offiziellen Gedenktermin informiert und dazu eingeladen zu werden und zu lesen, dass Reisekosten nicht übernommen werden.

Kann man von staatlichen Stellen Einfühlung verlangen?

Die Trauer wird föderalisiert, das ist nicht gut

Da ist auch noch der Spediteur Ariel Zurawski. Der Lastwagenfahrer Luskaz U. war vor der Todesfahrt über den Breitscheidplatz Amris erstes Opfer geworden. Der Islamist hatte ihn erschossen, um an den Lkw zu kommen. In der Zeitung „Welt“ hat Ariel Zurawski kürzlich über die Bürokratie der deutschen Behörden geklagt. 10 000 Euro Schmerzensgeld habe er schlussendlich bekommen. Verloren hat er seinen Cousin. Zurawski sagt auch, immerhin habe der Lkw-Hersteller auf fällige Leasingraten für das nicht mehr nutzbare Fahrzeug verzichtet. Und die Witwe von Lukasz U. bekomme vom polnischen Staat eine Rente.

Es ist immer das Gleiche, wenn Trauer mit Geld erträglicher gemacht werden soll: Es ist manchmal notwendig im Sinne von Not abwendend. Aber es geht nicht. Wenn staatliche Stellen offenlegen würden, was an Entschädigungen und Schmerzensgelder gezahlt worden ist, wäre es nicht besser. Kriterien und Summen müssten begründet, Vergleiche ertragen, Ungleichbehandlungen müssten begründet werden: eine grauenhafte Vorstellung.

Könnte eine Stelle im Bundespräsidentenamt übernehmen?

Kein Wunder, dass ein paar Tage vor dem Jahrestag nachrichtlich bloß von einer Gesamtsumme etwas zu hören war. Aber wie kann der Staat, der die Sicherheit der Menschen auf dem Weihnachtsmarkt nicht gewährleisten konnte, angemessener mit seiner Verantwortung umgehen?

Drei Untersuchungsausschüsse, in denen es darum geht, was Bundes- und Landesbehörden wie Kriminalämter hätten besser machen können und müssen, ein ehrenamtlicher Opferbeauftragter, der Ansprechpartner sein soll, Landespolitiker als Gedenkakt-Zuständige: Der Umgang mit der Trauer der Hinterbliebenen wird föderalisiert, und das tut nicht gut. Womöglich wäre es mehr als einen Gedanken wert, ob nicht der Bundespräsident mit seinem Bundespräsidialamt die Instanz wäre, an die man denken sollte. Womöglich war dieser Anschlag nicht der letzte.

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