Pilotprojekt ausgewertet: Kameras am Bahnhof Südkreuz erkennen 80 Prozent der Testpersonen
Das Bundesinnenministerium bewertet den Test von Überwachungstechnik mit Gesichtserkennung als Erfolg. Datenschützer sind anderer Meinung.
Egal ob mit Brille, Hut oder Schal: In 80 Prozent aller Fälle kann die Gesichtserkennungssoftware in den Videokameras am Bahnhof Südkreuz Personen wiedererkennen. Das ist das Ergebnis des einjährigen Pilotprojekts, das das Bundesinnenministerium nun bekanntgab. Ziel des umstrittenen Verfahrens ist es, die Polizei bei der Suche nach Straftätern und Terroristen zu unterstützen.
Seit August 2017 filmten mit spezieller Technik ausgestattete Kameras das Geschehen in verschiedenen Bereichen des Bahnhofs. Rund 300 Testpersonen, die regelmäßig an den Bahnsteigen auf Züge nach Hause oder zur Arbeit warten, hatten sich freiwillig zur Verfügung gestellt und ihre Gesichter einscannen lassen. Verschiedene Computerprogramme im Test sollten dann die Personen beim Vorbeigehen wiedererkennen.
Kritik von Datenschützern
An dem Projekt sind neben der Bahn auch die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt, die dem Innenminister unterstehen. Im Hause von Horst Seehofer wertet man das Resultat als Erfolg. "Die jetzt abgeschlossene Auswertung der Testergebnisse zeigt, dass Gesichtserkennungssysteme in Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit darstellen können", heißt es in einer Pressemitteilung.
Horst Seehofer selbst kommentiert, die Systeme hätten sich in beeindruckender Weise bewährt, so dass eine breite Einführung möglich sei. Erst im Juli war bekanntgeworden, dass der Test im Bahnhof Südkreuz ausgeweitet werden soll, so dass die Computerprogramme künftig nicht nur Gesichter, sondern auch "abweichendes Verhalten" analysieren. Damit könnte etwa Rennen oder wildes Gestikulieren gemeint sein.
Datenschutzrechtler und Kritiker äußern immer wieder erhebliche Bedenken gegenüber dem Modellversuch. "Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein", hieß es zum Start des Projekts etwa vom Deutschen Anwaltsverein.
"Verfahren der automatischen Gesichtserkennung, wie sie seit August 2017 am Bahnhof Südkreuz erprobt werden, stellen Bürger unter Generalverdacht und verletzen Persönlichkeits- und Freiheitsrechte auf dramatische Weise", kommentiert die Linke-Bundestagsfraktion in einem am Freitag veröffentlichten Statement. Die breite Einführung solcher Technik müsse unbedingt verhindert werden. (Tsp)