Videoüberwachung: Gesichtserkennung am Südkreuz wird verlängert
Bundesinnenminister Thomas de Maizière zieht positive Bilanz zum Modellprojekt am Bahnhof Südkreuz. Datenschutzrechtliche Bedenken sind nach seiner Überzeugung "ausgeräumt".
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat eine positive Bilanz zum Pilotprojekt der automatisierten Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz gezogen. Der ursprünglich bis Ende Januar 2018 angesetzte Testlauf soll daher um sechs Monate verlängert werden, kündigte de Maizière am Freitag an.
In der ersten Phase seit August wurde die Gesichtserkennung zunächst an Freiwilligen getestet, deren Porträtfotos zuvor in eine Datenbank eingepflegt worden waren. „Bei 70 Prozent und mehr haben wir eine positive Erkennung der Gesuchten – das ist ein sehr guter Wert“, sagte der Innenminister.
Die Zwischenergebnisse versprechen seiner Ansicht nach „einen erheblichen Mehrwert für die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern“. Im Polizeialltag seien die Fahndungsfotos aber in der Regel deutlich unschärfer als diese Porträts, sagte de Maizière. Deswegen werde nun in der zweiten Phase getestet, wie gut das automatisierte Verfahren mit qualitativ minderwertigen Fotos funktioniert.
Bedenken hat der Deutsche Anwaltverein
„Erst dann kann man wirklich präzise einschätzen, wie wirksam ein solches Fahndungsinstrument ist“, sagte de Maizière. Bei einem positiven Endergebnis sei eine flächendeckende Einführung der automatisierten Gesichtserkennung auf Bahnhöfen und Flughäfen denkbar.
Datenschutzrechtliche Bedenken sind nach Ansicht von de Maizière „überzeugend ausgeräumt“ worden. Der Deutsche Anwaltverein äußerte hingegen Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Pilotprojekts. „Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, kritisierte der Verein.