Brandenburger AfD-Rechtsaußen: Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen AfD-Rauswurf
Im Mai hatte die AfD die Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz für nichtig erklärt. Nun entscheidet das Landgericht Berlin, dass er draußen bleiben muss.
Das Landgericht Berlin hat den Antrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD abgelehnt. Damit hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des 47-Jährigen durch das AfD-Bundesschiedsgericht Bestand - zumindest so lange, bis im Hauptsacheverfahren ein Entscheidung fällt.
In einem ersten Verfahren hatten die Richter im Juni einem Eilantrag von Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der Partei durch den Bundesvorstand noch stattgegeben. Die Richter hatten damals erklärt, dass die Annullierung der Parteimitgliedschaft durch den Bundesvorstand unzulässig sei. Vielmehr sei das Parteischiedsgericht für eine Beendigung der Mitgliedschaft zuständig. Nachdem das Bundesschiedsgericht den Spruch des Bundesvorstands Ende Juli bestätigt hatte, war Kalbitz erneut vor Gericht gezogen.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.
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Der AfD-Bundesvorstand sieht sich durch das Scheitern des Eilantrags bestätigt. „Die heutige Entscheidung des Landgerichts ist nach dem wohlfundierten und klaren Spruch unseres Parteischiedsgerichts eine weitere unmissverständliche Bestätigung unserer Rechtsposition“, teilte der Vorsitzende Jörg Meuthen. mit. Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens seien damit endgültig jede Basis entzogen. „Ich bin überzeugt, dass mit dem Schlussstrich unter diese für unsere Partei zwar belastende, aber notwendige Auseinandersetzung nun auch wieder Ruhe einkehrt“, sagte Meuthen.
„Es fällt eine große Last von der AfD“
Der Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski äußerte sich erleichtert über die Entscheidung des Landgerichts Berlin, den Antrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD abzulehnen. „Mit der heutigen Entscheidung fällt eine große Last von der AfD. Jetzt können wir deutlich unbeschwerter nach vorn schauen und uns wieder auf die eigentliche politische Arbeit konzentrieren“, teilte Pazderski am Freitag mit. „Dazu gehört auch, die Partei ohne den Rechtsaußen-Ballast Kalbitz zu einer durch und durch bürgerlich-konservativen Alternative für Deutschland weiterzuentwickeln.“
Kalbitz hatte am Dienstag seinen Rückzug vom Fraktionsvorsitz im Landtag erklärt, den er eigentlich nur bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen lassen wollte. Hintergrund ist der Krankenhausaufenthalt des Parlamentarischen Geschäftsführers Hohloch. Der junge Politiker war vergangene Woche nach eigenen Angaben mit einem Milzriss in die Klinik gekommen. Zuvor hatte ihn Kalbitz nach Angaben aus der Partei im Landtag unbeabsichtigt heftig berührt. Kalbitz selbst sprach von einem „Missgeschick“. (dpa)