Räumungsklage: Kadterschmiede in der Rigaer Straße darf vorerst bleiben
Der Eigentümer des von Linksautonomen besetzten Lokals ist vor dem Landgericht Berlin gescheitert – aus formalen Gründen.
Am Montagmorgen hat das Berliner Landgericht erneut über die Räumungsklage gegen die Kadterschmiede verhandelt, ein von Autonomen besetztes Lokal in der Rigaer Straße in Friedrichshain. 21 Minuten wurde verhandelt, davon null Minuten zur Sache. Mit der Frage, ob die Nutzer der Kadterschmiede zu recht oder zu unrecht die Räume nutzen, musste sich das Gericht gar nicht befassen, denn schon die Zulässigkeit des Antrags war problematisch und wurde im Ergebnis verneint.
Für die Verhandlung am Standort Tegeler Weg waren "sitzungspolizeiliche Maßnahmen" angeordnet worden, das heißt, es musste alles abgegeben werden, was als Wurfgeschoss oder zum Lärmerzeugen genutzt werden kann: Obst, Farbbeutel, Trillerpfeifen, Eier, Bücher und sogar Haarbürsten. Das Gebäude wurde von außen von einem großen Polizeiaufgebot geschützt. Auch vorangegangene Verhandlungen hatten unter massivem Polizeiaufgebot stattgefunden, jedoch kam es zu keinen Ausschreitungen, weil die Autonomen Zwischenerfolge errangen und die Räume nicht freigeben mussten.
Freilich musste ihr Anwalt Lukas Theune diesmal nicht allzu hart kämpfen - die Klägerseite vermasselte sich den Erfolg ja selbst. Der Saal 100 des Landgerichts mit seiner lieblichen sternengeschmückten Gewölbedecke war anfangs nicht voll, die Unterstützer der Autonomen kamen so nach und nach an - kurz darauf war die Verhandlung zu Ende. Um 9.40 Uhr wollte Richter Martin Hülsböhmer das Urteil verkünden; es dauerte etwas länger, da die Linken nicht wussten, dass man dafür aufstehen muss und eine Zuhörerin erst aufstand, als sie des Saales verwiesen wurde. Sodann erging als Urteil, dass der Einspruch der Klägerin gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 20. Februar 2017 als unzulässig verworfen wird. Im Februar 2017 war eine Klage nämlich schon einmal an der fehlenden Prozessführungsbefugnis gescheitert, und offenbar hatte der Anwalt der Klägerin im Zeitpunkt seines Einspruchs daran noch nichts geändert. Allerdings war auch in seine Kanzlei eingebrochen worden; unter anderem die Prozessakte dieses Prozessen verschwand.
Damit ist die erste Instanz beendet. Die Klägerin könnte Berufung beim Kammergericht einlegen. Wenn ihr Anwalt bis dahin gültig nachweisen kann, dass er die Klägerin vertritt, könnte sich das Gericht in der Sache mit der Frage beschäftigen, ob die Nutzer der Kadterschmiede die Räume herausgeben müssen oder nicht. Für die Klägerin zeigte sich der Anwalt auch vergleichsbereit und bot an, eine Lösung für die Nutzung der Räume zu finden. Anwalt Theune lehnte dies jedoch ab mit der Begründung, bisher gebe es niemanden, mit dem verhandelt werden könne.
Streit dauert schon viele Jahre
Der Streit um die Kadterschmiede dauert schon mehrere Jahre und wird von den Linken und ihrem Anwalt fintenreich geführt. Die von der linksautonomen Szene für Veranstaltungen genutzten Räumlichkeiten befinden sich in dem besetzten Haus in der Rigaer Straße 94. Im Juni 2016 kam es zu einer illegalen Räumung durch den Hauseigentümer, an der auch die Polizei beteiligt war. In der Folge kam es zu gewalttätigen Demonstration und Randalen um die Rigaer Straße. Dabei wurden auch Polizisten verletzt.
Der Gerichtstermin ist in der Szene bekannt; seit Tagen mobilisieren Linksextremisten im Internet, um ihre Unterstützer in Kampfstimmung zu versetzen. Dazu hatten sie Chaostage angekündigt, die von Donnerstag bis Sonntag stattfinden sollten. Die Polizei löste am Sonnabend eine Demo auf, die unangemeldet in Neukölln stattfand. Außerdem wurden in der Nacht zu Montag rund um den Kollwitzplatz Autos angezündet. Ob der Brandanschlag mit dem Gerichtstermin in Zusammenhang steht, ist aber nicht bekannt.