Berlin-Friedrichshain: "Kadterschmiede" in Rigaer Straße wird nicht geräumt
Der Eigentümer des Hauses in der Rigaer Straße 94 ist am Donnerstag mit einer Räumungsklage gegen die Autonomenkneipe gescheitert. Das Berliner Landgericht zweifelt an der Zuständigkeit des Anwalts.
In dem seit Jahren andauernden Streit über das besetzte Haus in Berlins Rigaer Straße 94 hat das Landgericht Berlin am Donnerstagvormittag entschieden, die für Veranstaltungen genutzten Räumlichkeiten ("Kadterschmiede") im Erdgeschoss vorläufig nicht räumen zu lassen. Der Richter fällte ein Versäumnisurteil. Der für die Klägerseite erschienene Anwalt konnte nicht nachweisen, dass er von der Eigentümergesellschaft in Großbritannien bevollmächtigt worden war.
Der Anwalt der Kläger, konnte keine Bevollmächtigung vorlegen. Diese sei ihm gemeinsam mit anderen Dokumenten bei einem Einbruch in der Nacht zwischen Silvester und Neujahr gestohlen worden. Er stellte allerdings keinen Antrag darauf, das Dokument nachzureichen oder die Verhandlung zu vertagen. "Ich habe erst kurz vor der Verhandlung erfahren, dass meine Bevollmächtigung in Frage gestellt wird. Darauf war ich nicht vorbereitet", schnaubte er, sichtlich verärgert.
"Wir werden uns vor Gericht hier wiedersehen", sagte der Anwalt. Die Kläger haben zwei Wochen Zeit um gegen das Urteil Einspruch zu erheben.
Zweite Klage zur Räumung einer Wohnung
In einem zweiten Verfahren ging es um eine weitere Klage zur Räumung einer Wohnung im selben Haus. Die Wohnungsmieter und der Verein hinter dem alternativen Wohnprojekt sollen zudem nachträglich mehrere tausend Euro zahlen. Auch in diesem Fall brachte der Anwalt der Gegenseite, die Zweifel an der Vollmacht seines Gegenübers auf. Zudem bezweifelte die Richterin, ob die Eigentümer belegen können, dass die Beklagten tatsächlich dort wohnen. Diese geben an, dort nur eine Nacht verbracht zu haben. Der Klägervertreter verwies darauf, dass die Eigentümer keinen Zugang zu dem Haus bekommen würden und daher diesen Nachweis nicht erbringen können. Laut der Richterin liegt die Beweisschuld aber bei der Klägerseite. Am Donnerstag gab es bei dieser Verhandlung noch kein Urteil. Die Richterin gab beiden Seiten bis zum 17. Februar Zeit, einen Antrag auf ein Versäumnisurteil zu stellen.
Für den Prozess galten erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Es gab Taschenkontrollen. Feuerzeuge, Streichhölzer, Flaschen, Haarbürsten und Farbbeutel durften nicht mit den Gerichtssaal genommen werden. 50 Zuhörer waren zugelassen - viele von ihnen wohl Anwohner der Rigaer Straße oder Sympathisanten des linksautonomen Wohnprojekts.
Das Interesse an den Verhandlungen hielt sich in Grenzen. Als es gegen 10 Uhr um die besetzte Wohnung ging, war der Verhandlungssaal am Landgericht halb leer. Eine Stunde später beim Thema Kadterschmiede kamen dann mehr Menschen, es gab jedoch weder Störungen noch Applaus von den Zusehern der linken Szene nach dem Urteil. Auch vor dem Gebäude hielt sich, außer der Polizei, niemand auf.
Der Konflikt um die Nutzung des Altbaus war im vergangenen Jahr mit einer Reihe von Fahrzeugbränden sowie gewalttätiger Auseinandersetzungen eskaliert. Eine zwischenzeitlich erfolgte Räumung mit Hilfe der Polizei wurde vor Gericht für illegal erklärt und rückgängig gemacht.
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