Unterschriftensammlung für Volksbegehren in Berlin: Datenschutzbeauftragte hat Bedenken bei Gesetzentwurf für Videoüberwachung
Die Berliner Datenschutzbeauftragte zweifelt daran, dass die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren rechtmäßig durchgeführt wurde.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hält das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung für „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Der vom Bündnis vorgelegte Gesetzesentwurf lasse jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen, schreibt Smoltczyk in einer Stellungnahme an das Abgeordnetenhaus, die dem Tagesspiegel vorliegt.
Sie habe Zweifel daran, dass die Unterschriftensammlung rechtmäßig durchgeführt wurde. Auf dem Vordruck für die Unterschriftenliste wurde in Kurzform über Inhalte informiert, „jedoch mit keinem Wort darauf hingewiesen“, dass neben Video- auch Tonaufnahmen erfolgen sollen. Man könne nicht davon ausgehen, dass diejenigen, die für mehr Videoüberwachung unterschreiben, auch eine Tonüberwachung befürworten.
Das Bündnis hatte gut 25.000 Unterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht, die geprüft werden. „Es ist erstaunlich, dass ein Bündnis unter Führung des ehemaligen CDU-Justizsenators Heilmann solch eine verfassungsfeindliche Initiative auf den Weg bringt“, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. Man solle sich lieber Gedanken machen, wie man Videodokumentation „anlassbezogen und maßvoll umsetzt und die Ausstattung der Polizei zeitgemäß modernisiert“.