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Lüke hatte das Amt der Berliner Integrationsbeauftragten Ende 2012 angetreten.
© picture alliance / dpa

Neue Aufgabe bei der GIZ: Integrationsbeauftragte Lüke verlässt Berlin

Monika Lüke legt zum 31. Mai ihr Amt als Integrationsbeauftragte für Berlin nieder. Senatorin Kolat dankte der 45-Jährigen für ihr Engagement.

Die Nachricht kam für viele überraschend, mit wirklich großem Bedauern reagierten nur wenige: Monika Lüke, seit Ende 2012 die Beauftragte des Senats für Integration und Migration, legt ihr Amt zum 31. Mai 2015 nieder. Das teilte die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen am Montag mit. Lüke übernehme die Leitung eines Programms für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Asien, hieß es. Es folgte die obligatorische Danksagung von Senatorin Dilek Kolat (SPD) in vier Sätzen und der Hinweis auf eine Stellenausschreibung in den kommenden Tagen.

„Dieser Rücktritt ist ein neuerliches Symptom für die gescheiterte Integrations- und Flüchtlingspolitik des Senats“, sagt die Integrationexpertin Canan Bayram, die für die Grünen im Abgeordnetenhaus sitzt: „Frau Lüke hatte keine Chance, etwas zu bewegen, weil man im Senat auf keinen gemeinsamen Nenner kommt.“

Tatsächlich hätten sich viele Berliner, die im Integrationsbereich tätig sind, wohl mehr Präsenz von Monika Lüke gewünscht. Immer wieder verglich man sie mit ihrer Vorvorgängerin Barbara John, die allerdings in ihrer Amtszeit von 1981 bis 2003 nicht direkt einer Senatorin unterstellt war. Immerhin hat Lüke vor kurzem als erste gesagt, dass der Karneval der Kulturen erhalten werden muss. Sie hat sich für private Flüchtlingswohnungen stark gemacht und sogar kritische Worte für die Politik ihres eigenen Senats gefunden. Dem Tagesspiegel sagte sie im September 2014, sie könne verstehen, dass die Flüchtlinge vom Oranienplatz enttäuscht seien und „dass sie kein Vertrauen mehr in unsere staatlichen Institutionen haben“. Ein wenig schwang da wohl auch die eigene Enttäuschung mit. Nun hoffen viele in Berlin, dass das so wichtige Amt der Integrationsbeauftragten nach ihrem Weggang nicht noch weiter beschädigt wird.

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