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Sechs Wochen vor der Wahl können die ersten Berliner ihre Stimme schon abgeben.
© Rainer Jensen/dpa

Abgeordnetenhauswahl: Immer mehr Berliner wählen per Brief

Ab heute kann gewählt werden. Die Unterlagen für die Briefwahl werden verschickt. Und diese wird immer wichtiger.

Kaum sind die Stimmzettel gedruckt, werden sie der Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach wieder aus den Händen gerissen. Denn ab diesem Montag werden die Briefwahlunterlagen verschickt, die online, per Mail oder Fax beantragt werden können. Oder man füllt, sobald der Wahlbenachrichtigungsschein für die Berliner Wahl am 18. September zu Hause angekommen ist, den Antrag auf der Rückseite aus und schickt ihn zurück ans bezirkliche Wahlamt.

Sobald die Unterlagen für die Briefwahl da sind (drei Stimmzettel, zwei bunte Umschläge und der Wahlschein), kann man gemütlich am Küchentisch seine Kreuzchen machen. Der Gesetzgeber vertraut den Bürgern und geht davon aus, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und kein Unfug mit den Stimmzetteln getrieben wird. Wahlbetrug wird in Deutschland mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft. Aber gehen wir vom Idealbild des ehrlichen Wählers aus. So wie das Bundesverfassungsgericht, das in drei Entscheidungen seit 1967 keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Briefwahl in Deutschland geäußert hat.

Zahl der Briefwähler steigt - CDU und Grüne freuen sich

Ob sich das ändert, wenn die Mehrzahl der Wähler nicht mehr ins Wahllokal geht, um dort die Stimmzettel hinter verschlossenem Vorhang auszufüllen, wird man sehen. So weit ist es noch nicht, doch der Trend ist klar erkennbar. In Berlin stieg der Anteil der Briefwähler bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 9,3 Prozent (1990) auf 27,6 Prozent (2011) kontinuierlich an. In Steglitz-Zehlendorf, dem bezirklichen Spitzenreiter, lag die Quote vor fünf Jahren sogar bei 33,5 Prozent. Das Ende der Entwicklung scheint damit noch nicht erreicht zu sein. Den deutschen Rekord halten München und Köln, wo 2014 bei den Kommunalwahlen 41,4 bzw. 35,2 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief abgaben.

Gibt es Parteien, die davon profitieren? In Berlin die CDU und die Grünen. Bei der Abgeordnetenhauswahl 2011 kam die Union bei den Urnenwählern auf 21,9 Prozent, bei den Briefwählern waren es mit 27,1 Prozent deutlich mehr. Die Grünen bekamen von den Briefwählern 19,1 Prozent, in den Wahllokalen waren es nur 17 Prozent. Interessante Unterschiede gab es noch bei den Piraten, aber das war eine spezielle Situation. Die Partei kam im Wahlkampf nur langsam in Schwung, doch am Wahltag rannten die Wähler den Piraten in den Wahllokalen die Bude ein. Das spiegelte sich in den Zahlen wider: Briefwähler 5,0 Prozent, Urnenwähler 10,4 Prozent.

Es gibt auch statistische Hinweise darauf, dass die Briefwahl zu einer höheren Wahlbeteiligung führt. Das war wohl der Grund, warum sie 1957 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde. Die Briefwahl sollte die „Allgemeinheit der Wahl“ sicherstellen, indem alte, kranke und behinderte Menschen, aber auch Dienstreisende ihre Stimme per Post abgeben konnten. Bis 2008 mussten Briefwähler noch durch Unterschrift bestätigen, dass sie dem Wahllokal am „echten“ Wahltag aus solchen wichtigen Gründen fernblieben. Überprüft werden konnte das natürlich nicht. Es gab zeitweise sogar Überlegungen, die Kosten des Briefwahlverfahrens, einschließlich Porto, den Antragstellern aufzubürden.

Grundsätze der freien und geheimen Wahl nur bedingt gesichert

Aber das ist Schnee von gestern. Die Wahl per Brief, die bei der Bundestagswahl 1957 nur 4,9 Prozent der Wähler nutzten, ist keine streng geregelte Ausnahme mehr, sondern ein zunehmend beliebtes Angebot an die Wähler. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ist die Briefwahl auf dem Vormarsch. Dabei wird in Kauf genommen, dass die Grundsätze der freien und geheimen Wahl nur bedingt gesichert und kontrolliert werden können. Auf mögliche Gefahren hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt hingewiesen, zuletzt in einer Entscheidung vom Juli 2013.

Darin wird festgestellt, dass „eine deutliche Zunahme der Briefwähler mit dem verfassungsrechtlichen Leitbild der Urnenwahl, die die repräsentative Demokratie in besonderer Weise sichtbar und erfahrbar macht, in Konflikt geraten könnte“. Die Richter sahen allerdings keine Ansatzpunkte, dass die Grundsätze des Wahlrechts durch die Briefwahl „unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder in erheblichem Umfang leer zu laufen drohen“. Die Frage bleibt, ob ein solcher Zustand eintreten könnte, wenn irgendwann die Mehrheit der Bürger den Stimmzettel vor dem Wahltag am Briefkasten abgibt. Zumal die Wahl per Internet, als zukünftige Alternative zur traditionellen Urnenwahl, trotz Probeläufen in den USA, der Schweiz und in Estland noch in den Kinderschuhen steckt.

Ulrich Zawatka-Gerlach

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