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Von Links nach Rechts. Horst Mahler begann als Anwalt und Sympathisant der RAF und sitzt heute wegen Holocaust-Leugnung und Volksverhetzung in Haft.
© dpa

Bewährung aufgehoben: Horst Mahler soll wieder in Haft

Der Neonazi Horst Mahler soll seine gesamte Haftstrafe absitzen, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Allerdings ist Mahler schwer krank.

Der Holocaustleugner, frühere NPD-Anwalt und RAF-Mitbegründer Horst Mahler soll wieder in Haft. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Mit der bereits im Dezember ergangenen Entscheidung hob der Erste Strafsenat am OLG eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Potsdam auf. Entsprechende PNN-Informationen bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Die Potsdamer Strafvollstreckungskammer hatte im September auf Mahlers Antrag entschieden, dass der Neonazi, der am Wochenende 80 Jahre alt wird, nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner zehnjährigen Haft auf eine vierjährige Bewährung freikommen soll. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II hatte daraufhin Beschwerde beim OLG eingelegt. Das Landgericht Potsdam hatte entschieden, unter Würdigung des „schwerst desolaten Zustandes“ von Mahler die Haft auszusetzen. Auch wandte sich das Gericht dagegen, ein Exempel zu statuieren. Dem widersprach das OLG nun. Demnach soll Mahler seine komplette Strafe absitzen.

Der 79-Jährige verbüßte seit 2009 eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung, ist aber seit Juli haftunfähig, die Haft wurde unterbrochen. Er leidet an Diabetes, ihm wurde der linke Unterschenkel amputiert. Mit seiner Entscheidung folgte das OLG der Auffassung der JVA Brandenburg/Havel und der Staatsanwaltschaft. Beide hatten sich gegen die vorzeitige Entlassung ausgesprochen, pochten auf eine Haft bis 2018. Weitere Straftaten seien zu erwarten, er weise eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ auf. Dem folgte das OLG: Eine positive Sozialprognose für ein straffreies Leben sei nicht zu erwarten. Ob er jemals wieder die Haft antreten wird, blieb unklar. Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen ist möglich. Ihm droht ein neuer Prozess: Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Anklage wegen Volksverhetzung erhoben – wegen eines von Mahler 2012/13 in Haft verfassten antisemitischen Aufsatzes, der im Internet landete. 

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