Vorzeige-Projekt in Friedrichshain: Holzmarkt-Genossen verklagen das Land auf Schadensersatz
Weil es immer noch kein Baurecht für das Eckwerk-Areal in Friedrichshain gibt, verlangen die Genossen 19 Millionen Euro.
Die Holzmarkt-Genossenschaft, das Vorzeige-Projekt alternativer Stadtentwicklung in Friedrichshain, verklagt das Land Berlin auf Schadensersatz. Weil es nach fünfjähriger Planung immer noch kein Baurecht für das Eckwerk-Areal nördlich des Holzmarkt-Dorfes gibt, verlangt die Genossenschaft einen Ersatz für die bisherigen Planungskosten und den Verlust des Grundstücks, insgesamt 19 Millionen Euro.
„Das Eckwerk steht nach mehr als fünf Jahren Planung vor einem Scherbenhaufen trotz aller demokratischen Beschlüsse, Verträge und internationalen Preise. Planungskosten in Millionenhöhe, die über Darlehen finanziert sind, sind verloren. Schlimmer noch: Das Erbbaurecht und damit das Grundstück sind durch das Nichtstun des Bezirks verlustig gegangen", erklärte Matthias Gehrke, Geschäftsführer der Eckwerk Entwicklungs GmbH, einer Tochterfirma der Genossenschaft.
"Bis heute gibt es kein gültiges Planungsrecht, das auch die aufgenommenen Darlehen absichern sollte. Wir stehen mit dem Rücken zur Spree. Wir haben nie gedacht, dass uns das ausgerechnet in unserem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg passieren könnte. Ein unglaublicher Vertrauensbruch", erklärte Genossenschafts-Vorstand Mario Husten.
Gewobag und Bezirk möchten mehr bezahlbares Wohnen
Seit Jahren streiten sich die Beteiligten über die Bebauung des Eckwerk-Grundstücks. Während die Genossen "innovative Formen des Wohnen und Arbeitens" nach Entwürfen der Berliner Architekturbüros Graft und
Kleihues+Kleihues umsetzen wollen, plädieren der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und die am Projekt beteiligte Wohnungsbaugesellschaft Gewobag für mehr bezahlbares Wohnen, heißt in einem Artikel der taz. Nachdem der frühere Baustadtrat Hans Panhoff das Projekt unterstützt habe, stehe das Verfahren seit dem Amtsantritt seines Nachfolgers Florian Schmidt (beide Grüne) still, klagen die Genossen. Weil das Projekt nicht vorankam, zog die schweizer Abendrot-Stiftung das Grundstück, das per Erbbauzins an die Genossenschaft verpachtet war, wieder an sich.