zum Hauptinhalt
Der Angeklagte Mario K. verdeckt sein Gesicht im "Maskenmann"-Prozess im Landgericht in Frankfurt (Oder).
© dpa/Patrick Pleul

Wie gesund ist der Angeklagte?: Gutachter entlastet mutmaßlichen Maskenmann

Mario K. steht als mutmaßlicher Maskenmann in Frankfurt (Oder) vor Gericht. Aber war er überhaupt gesund genug, um die Taten zu begehen? Nun hat ihn die Aussage eines Orthopäden vor Gericht entlastet.

Das linke Knie des Angeklagten stand gestern im Mittelpunkt des Prozesses gegen den mutmaßlichen „Maskenmann“ in Frankfurt (Oder). Denn das war 1997 durch Pistolenschüsse so stark verletzt worden, dass die Verteidigung die Beweglichkeit von Mario K. in Zweifel zog und deshalb ein orthopädisches Gutachten beantragte. Aufgrund der Schädigungen sei schließlich eine Arthrose ausgelöst worden, sodass der Angeklagte die zwei Überfälle auf eine Berliner Millionärsfamilie 2011 in Bad Saarow und die Entführung eines Investmentbankers ein Jahr später in Storkow gar nicht ausführen hätte können. Der langjährige Orthopäde Professor Bodo Paul aus Berlin stützte in seinem Gutachten im Wesentlichen die Argumente der Verteidigung. Die hatte von Anfang an gesagt, dass hier der falsche Mann vor Gericht stehe.

„Niemand würde sich mit einer derartigen Einschränkung des Kniegelenks freiwillig in ein derartiges Sumpfgebiet begeben“, erklärte der Mediziner. „Jeder Schritt in diesem urwaldtypischen Gestrüpp mit Wasserlöchern und tiefem Boden bedeutet Schmerzen.“ Dieses Urteil fällte er nach der Begutachtung einer Filmaufnahme von der Rekonstruktion der Entführung durch die Polizei auf und am Storkower See. Hier soll der Angeklagte im Oktober 2012 den zuvor gefesselten Unternehmer zuerst mit einem Kanu über das Wasser gefahren, dann am Ufer abgeladen und anschließend auf eine kleine Schilfinsel gebracht haben. Von dort konnte sich der Banker nach eigener, aber von mehreren Polizisten im Prozess bezweifelter Aussage, nach 32 Stunden selbst befreien. „Ein Mensch mit solchen Schädigungen des Knies würde sich ein anderes Terrain für so eine Tat aussuchen“, sagte Professor Paul. „Denn ein Durchwaten des Terrains ist für ihn nahezu unmöglich.“ Außerdem hätte er sich nie auf der Schilfinsel hinhocken können, wie es das Entführungsopfer in seiner Vernehmung schilderte. Verteidiger Axel Weimann wertete diese Aussagen denn auch als „ersten Beweis für die Unschuld des Angeklagten“.

 Unternehmerin schildert "unvergessliche Bewegung"

Nicht ganz festlegen wollte sich der Orthopäde zu den von der Unternehmerin Petra P. geschilderten Bewegungen des Täters beim Überfall im Frühjahr 2011. Sie demonstrierte im Gerichtssaal, wie sich der Täter ihr auf dem Grundstück in Bad Saarow genähert hatte. „Er bewegte sich in gebückter Haltung wie ein Boxer im Zick-Zack-Kurs vorwärts, denn er sprang von einem Bein auf das andere“, sagte sie. Der Professor bescheinigte dem Angeklagten, den er im Cottbuser Gefängnis für sein Gutachten eingehend untersucht hatte, „starke muskulöse Oberschenkel zur Kompensation der Arthrose“. Deshalb könne er wohl auch springen, aber Klarheit müsse ein neuro-physiologisches Gutachten zur möglichen Schädigung der Muskeln bringen. Das Gericht wird dieser Anregung wohl nachkommen.

Zur Startseite