Vermietung an Touristen: Gutachten: 17.000 illegale Ferienwohnungen in Berlin
Der Bezirk Berlin-Mitte hat Ferienwohnungsangebote von Online-Portalen überprüfen lassen. In der gesamten Stadt wurden vier Mal so viele entdeckt wie bisher gemeldet.
Der Stadtrat für Bürgerdienste des Bezirks Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), hat sich über die Bedenken des bezirklichen und des Landesdatenschutzbeauftragten hinweggesetzt und eine automatische Erfassung von auf Online-Portalen angebotenen Ferienwohnungen in Auftrag gegeben. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Touristen dort unter rund 23 100 Wohnungen oder Zimmern aussuchen können. Offiziell erfasst sind hingegen nur knapp 5700 Feriendomizile. Damit werden mehr als 17 000 Wohnungen illegal angeboten. Allein in Mitte haben die Autoren der Studie knapp 4900 Wohnungen gefunden. Nach Dassels Angaben sind in seinem Bezirk aber lediglich 1557 gemeldet.
Im vergangenen Jahr war das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft getreten. Dies war auf den Weg gebracht worden, um angesichts des immer knapper werden Mietmarktes die Umwandlung von regulären Mietwohnungen in Ferienwohnungen zu stoppen. Laut Gesetz mussten im vergangenen Jahr alle bestehenden Ferienwohnungen angemeldet werden, um einen zweijährigen Bestandsschutz zu erhalten. Genehmigungen für eine weitere Nutzung werden dann nur ganz restriktiv erteilt werden.
Ein Gutachter hat keine datenschutzrechtlichen Bedenken
Von Beginn an hatte sich der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix gegen eine automatische Überprüfung der Online-Portale ausgesprochen. Unter anderem forderte er, dass ein Anfangsverdacht jeweils in einem konkreten Fall für Ermittlungen vorliegen müsse, man könne nicht pauschal untersuchen. Außerdem könne das Recht auf persönliche Daten berührt sein. Er bemängelte auch, dass in dem Gesetzestext die Online-Recherche nicht erwähnt sei. Aus diesem Grund veranlasste von Dassel ein Gutachten des Juristen Niko Härting. Dieser kam zu dem Schluss, dass die Bedenken unbegründet seien. Bezüglich der Forderung nach einem Anfangsverdacht etwa sprach er von einem "Denkfehler": "Auch wenn man den Täter noch nicht kennt, kann man einen Anfangsverdacht haben", sagte Härting.
Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hält an seiner Auffassung fest. In der vergangenen Woche habe er von Dassel mitgeteilt, dass das Vorhaben nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht, da es unterschiedslos alle Daten erhebe, sagte die Sprecherin der Behörde, Anja-Maria Gardain. Zudem sei Härtings Gutachten nicht stichhaltig und weise „erhebliche Mängel“ auf. Ein extern eingeholtes Gutachten könne nicht die Vorbehalte der obersten Landesbehörde außer Kraft setzen. Von Dassel muss jetzt mit einer Beanstandung, also einer Rüge, durch den Datenschutzbeauftragten rechnen. Die nehme er gerne in Kauf, sagte er bei der Vorstellung der Studie.
Mitte will die Daten an andere Bezirke weitergeben
Dassel will die Daten nach der kompletten Auswertung an die anderen Bezirke weitergeben, damit auch diese sie nutzen können. An die Vermieter von Ferienwohnungen appelliert von Dassel, dass diese ihre Wohnungen wieder dem normalen Mietmarkt zur Verfügung stellen sollen. Er empfahl, sich jetzt selber beim Bezirksamt zu melden. Dies könne sich bei der Bemessung eines Bußgeldes günstig bemerkbar machen, günstiger jedenfalls, als wenn das Amt den Verstoß ermittelt. "Wer sich jetzt bei den Bezirksämtern meldet, hat weniger zu fürchten, als wenn wir ihn überführen", sagte von Dassel. Jetzt einfach das Angebot offline zu stellen, reiche nicht aus: "Wir haben die Daten ja schon."
Der Stadtrat für Ordnungsdienste in Tempelhof-Schöneberg, Oliver Schworck, möchte die Daten für seinen Bezirk auf jeden Fall auswerten. "Die Bedenken des Datenschutzbeauftragten fand ich schon immer völlig abwegig und wenig verständlich", sagte Schworck.
Für Gutachten und Untersuchung hat der Bezirk Mitte rund 12 000 Euro ausgegeben.
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