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Wenn es mal nicht so läuft zwischen den Bürgern und Polizisten, soll sich in Berlin künftig ein Polizeibeauftragter kümmern.
©  Kitty Kleist-Heinrich

Expertenausschuss im Innenausschuss: Gesetzentwurf zum Polizeibeauftragten muss korrigiert werden

Rot-Rot-Grün will einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten. Doch der Gesetzentwurf bedarf grundlegender Nachbesserungen.

Die rot-rot-grüne Koalition im Abgeordnetenhaus wollte mit einem Bürger- und Polizeibeauftragten den großen Wurf wagen. Nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz, der gerade vorlegten Reform des Versammlungsgesetzes fehlt für die innen- und sicherheitspolitische Agenda der Koalition noch die Novelle des veralteten Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Eine Expertenanhörung im Innenausschusses hat am Montag gezeigt: Der Gesetzentwurf der Koalition zum Bürger- und Polizeibeauftragten muss an zahlreichen Stellen und in grundlegenden Fragen nachgebessert werden.

Linke und Grüne haben nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen nach der Antirassismusdemonstration auf dem Alexanderplatz vom Samstag bereits erklärt: „Wir brauchen einen unabhängigen Polizeibeauftragten.“ Es gehe um Vorwürfe der ungerechtfertigten und und rassistischen Polizeigewalt. 

Und schon jetzt ist absehbar: Nach den hitzigen Diskussionen um das Landesantidiskriminierungsgesetz wird der Koalition erneut Misstrauen gegenüber der Polizei vorgeworfen – vor allem aus der Opposition. Auch vor einer Paralleljustiz wird gewarnt. Die Polizeigewerkschaften und Berufsverbände lehnen den Beauftragten zwar nicht rundweg ab, fordern aber Korrekturen.

Die erste nötige Korrektur, vorgebracht von den Vertretern von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK): Die Bezeichnung als „der oder die“ Beauftragte im ausgerechnet von Rot-Rot-Grün vorgelegten Gesetz ist nicht gendergerecht und geschlechtsneutral. Besser wäre es, von einer zentralen Ombudsstelle für Verwaltungs- und Polizeiverhalten zu sprechen, schlug der BDK vor. Die Abkürzung spricht sich jedenfalls leichter: Zovup.

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Polizei- und Bürgerbeauftragte gibt es in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Hollstein. In Nordrhein-Westfalen ist der Polizeibeauftragte beim Innenminister angebunden ist. Im Bundestag ist ein Bundespolizeibeauftragter abgelehnt worden.

Ein Blick in den Berliner Gesetzentwurf zeigt: Die Polizei soll neben den bestehenden Verfahrenswegen vor Gericht, über Disziplinarverfahren und der bestehenden Beschwerdestelle hinaus noch engmaschiger kontrolliert werden. Dabei geht das Gesetz, mit dem das Abgeordnetenhaus ohne den Umweg über die Senatsinnenverwaltung die Polizei an die kurze Leine nehmen soll, weit über die bestehenden Regelungen in anderen Bundesländern hinaus. Er soll auch direkt Zugriff auf die Polizei bekommen – durch Akteneinsicht und Zutritt in Polizeiliegenschaften.

Im Vergleich zur Aufgabe als Bürgerbeauftragter, der sich um Beschwerden von Bürgern über die Verwaltungen kümmern soll, ist der Bereich des Polizeibeauftragten auch mit mehr Rechten ausgestattet. Der Beauftragte soll Vorwürfen unabhängig nachgehen, Zeugen und Beschuldigte befragen dürfen.

Problematisch ist die unklare Rechtsstellung des Beauftragten

Problematisch ist im Gesetzentwurf offenbar aber schon die unklare Rechtsstellung des Beauftragten, wie die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk sagte. Die Koalition konnte sich nicht recht entscheiden: Laut Gesetzentwurf soll er einerseits gewähltes Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses, aber zugleich oberste Landesbehörde mit 20 Mitarbeitern sein. 

Und er soll dem Parlament jährlich einen Bericht vorlegen. Der Datenschutz für die neue Stelle sei im Gesetz unzureichend geregelt, kritisierte Smoltczyk. Kollisionen gibt es auch mit dem Petitionsausschuss. Dessen Vertreter Maik Penn (CDU) machte deutlich, dass das Gremium weiter auf den Erstzugriff auf Petitionen pocht und im zweiten Schritt entscheiden will, ob der Beauftragte eingeschaltet wird.

Der Beauftragte soll auch auf eigene Initiative tätig werden dürfen. Ermittlungen des Polizeibeauftragten parallel zu laufenden Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren sollen möglich sein, was die Ermittlungsverfahren etwa der Staatsanwaltschaft behindern könnte, wie der Berufsverband „Unabhängige in der Polizei“ kritisierte. Der Gesetzentwurf sei „ein Seiltanz auf den Grenzen der Verfassung“. Selbst wenn von Gerichten ein Fall durch Frei- oder Schuldspruch geklärt ist, darf der Beauftragte eigene Ermittlungen wieder aufnehmen. Daneben soll er auch mit dem Recht zur Einsicht in geheime Akten versehen werden, die sonst nur gewählten Abgeordneten zustehen.

Dem Gesetzentwurf „fehlt es dafür an Konsequenz“

BDK-Landeschef Daniel Kretzschmar verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach Vorwürfe gegen die Polizei unabhängig untersucht werden müssen. Dem Gesetzentwurf „fehlt es dafür an Konsequenz“, sagte Kretzschmar. Der Polizeibeauftragte könne den Senat nicht zum Handeln zwingen. GdP-Landeschef Norbert Cioma forderte, der Beauftragte brauche polizeiliche Expertise. Die neue Ombudsstelle könne helfen bei der Mediation zwischen Bürgern und Polizei. Jörn Badendick vom Verband „Unabhängige“ plädierte für ein Modell nach Vorbild des Wehrbeauftragten auf Bundesebene. Rainer Wendt, Chef der Gewerkschaft der Deutschen Polizei (DPolG), sagte, das Gesetz folge dem Berliner Motto: „Alles läuft prima, wir müssen unbedingt etwas ändern.“

Es sei genau der Zweck, dass Gerichtsverfahren vermieden werden können durch ihre Arbeit, sagte die rheinland-pfälzische Polizeibeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund. Innensenator Andreas Geisel (SPD) befand: Der Beauftragte könne die Bürgerrechte stärken und zu mehr Akzeptanz für die Polizei führen. Von den knapp 2000 Eingaben, die 2018 bei der zentralen Beschwerdestelle der Polizei eingingen, waren laut Geisel 13 Prozent berechtigt, 21 Prozent ließen sich nicht aufklären und 66 Prozent wurden abgelehnt. Oftmals könnten Vorbehalte auf beiden Seiten aber nicht abgebaut werden. Polizeipräsidentin Barbara Slowik wies darauf hin, dass die bestehenden Stellen der Polizei für Beschwerden und Konfliktlösung schon jetzt „massiv unterausgestattet“ seien. Wenn nun noch Zuarbeiten für den Polizeibeauftragten nötig werden, „dann wird mir etwas Angst und Bange“, sagte sie.

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