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Polizisten auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Hermannplatz.
© Kai-Uwe Heinrich

Umstrittene Pläne von Rot-Rot-Grün: Innenausschuss berät über Berliner Polizeibeauftragten

Berlin soll einen Bürger- und Polizeibeauftragten bekommen. Doch das Gesetz von Rot-Rot-Grün ist umstritten. Schürt der Posten Misstrauen gegen Beamte?

Berlin soll nach dem Willen der rot-rot-grünen Koalition einen Bürger- und Polizeibeauftragten bekommen, bei dem sich Menschen über die Polizei beschweren können. Am Montag berät der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses den Gesetzentwurf dazu.

Schon jetzt ist absehbar: Nach den hitzigen Diskussionen um das Landesantidiskriminierungsgesetz steht Berlin eine weitere Misstrauensdebatte um die Polizei bevor. In der Polizei, aber auch in der Justiz wird intern bereits vor einer Paralleljustiz gewarnt.

Der Ausschuss hat zu dem geplanten Gesetz eine Anhörung für angesetzt. Vertreter von Gewerkschaften und Berufsverbänden der Polizei, die Polizeibeauftragte von Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk, eine Vertreterin des Vereins Republikanischer Anwälte und der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, werden sprechen.

Der Innenexperte Niklas Schrader (Linke) hat nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen nach der Antirassismus-Demonstration auf dem Alexanderplatz bereits erklärt: „Also brauchen wir einen unabhängigen Polizeibeauftragten.“ Seine Genossen, allen voran Linke-Landeschefin Katina Schubert hatte nach den Ereignissen vom Samstag von Polizeigewalt und Rassismus gesprochen.

Ein Blick in den von der rot-rot-grünen Koalition im Abgeordnetenhaus vorgelegten Gesetzentwurf zeigt unstreitig: Die Polizei soll neben den bestehenden Verfahrenswegen vor Gericht, über Disziplinarverfahren und der bestehenden Beschwerdestelle hinaus noch engmaschiger kontrolliert werden.

Geplantes Gesetz geht über bestehende Regelungen in einigen Bundesländern hinaus

Dabei geht das Gesetz, mit dem das Abgeordnetenhaus ohne den Umweg über die Senatsinnenverwaltung die Polizei an die kurze Leine nehmen soll, weit über die bestehenden Regelungen in einigen Bundesländern hinaus.

Der oder die Beauftragte soll als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses Vorwürfen unabhängig nachgehen, Zeugen und Beschuldigte befragen dürfen. Dies könne in Disziplinarverfahren oder Strafverfahren gegen Beamte münden, heißt es aus der Koalition. Erstes Ziel sei aber eine gütliche Einigung zwischen Bürgern und Behörden.

Der Beauftragte soll als oberste Landesbehörde mit etwa 20 Mitarbeitern beim Abgeordnetenhaus angesiedelt werden, von diesem für sieben Jahre gewählt werden, eng mit dem Petitionsausschuss kooperieren und jährlich einen Bericht vorlegen.

Bei den Gewerkschaften und Berufsverbänden der Polizei regt sich bereits Widerstand. Sie sehen die Gefahr, dass ein Art Paralleljustiz entsteht. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein soll der Beauftragte mit weitaus größeren Kompetenzen ausgestattet werden.

Beauftragter soll auch auf eigene Initiative tätig werden dürfen

Auch ohne Eingaben und Beschwerden von Bürgern und Polizisten soll der Beauftragte auch auf eigene Initiative tätig werden dürfen. Und mit dem Gesetzentwurf soll der Beauftragte auch die sonst geltenden Verschränkungen zwischen Legislative, Exekutive und Judikative durchbrechen können.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern soll der Polizeibeauftragte sich mit seinen Abfragen, Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen nicht nur an den für die Polizei zuständigen Innensenator wenden können. Er soll auch direkt Zugriff auf die Polizei bekommen – durch Akteneinsicht und Zutritt in Polizeiliegenschaften.

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Daneben soll der Beauftragte auch mit dem Recht zur Einsicht in geheime Akten versehen werden, die sonst nur gewählten Abgeordneten, Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, eigens zustehen – und zwar mit Verfassungsrang.

Daneben werden dem Beauftragen weitreichende Befugnisse erteilt, die auch die Justiz infrage stellen können. Dem Gesetzentwurf zufolge darf er auch parallel zur Staatsanwaltschaft ermitteln. Zwar darf ihm die Einsicht in Akten bei laufenden Verfahren verweigert werden, wenn gegen Polizisten ermittelt wird, wenn Anklage erhoben worden ist oder ein Disziplinarverfahren gegen sie läuft.

In Polizei und Justiz wird vor politischer Einflussnahme gewarnt

Doch der Beauftragte kann nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens und eines Gerichtsverfahrens weiter ermitteln. Selbst wenn von Gerichten eine Anklage zu einer Straftat durch Frei- oder Schuldspruch geklärt ist, darf der Polizeibeauftragten eigene Ermittlungen wieder aufnehmen – und damit die rechtsstaatliche Klärung wieder infrage stellen. Und er darf den zuständigen Senatoren, etwa für Inneres und Justiz, Empfehlungen geben. Die wiederum können Weisungen an die ihnen unterstellten Behörden – Polizei und Staatsanwaltschaft – erteilen.

In Polizei und Justiz wird deshalb vor politischer Einflussnahme gewarnt – auch nachträglich in Fällen, die gerichtsfest abgeschlossen sind. In den anderen Bundesländern dagegen ist geregelt, dass der Beauftragte nicht mehr Einsicht nehmen darf, wenn in gerichtlichen Verfahren alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Polizei- und Bürgerbeauftragte gibt es bislang in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen ist der Polizeibeauftragte beim Innenminister angebunden.

Im Bundestag ist die Einführung einer solchen Behörde, für die Kosten von jährlich 1,85 Millionen Euro veranschlagt worden waren, abgelehnt worden. Doch der Berliner Entwurf geht über die Regelung der anderen Bundesländer weit hinaus.

Aus Berliner Polizeikreisen wird Rot-Rot-Grün vorgeworfen, eine Paralleljustiz installieren zu wollen, die mit der Staatsanwaltschaft, Gerichten und auch dem Disziplinarrecht konkurriert. Denn Ermittlungen des Polizeibeauftragten parallel zu Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren sollen in Berlin möglich sein.

Damit soll der Berliner Beauftragte aus Sicht von mit dem Gesetz befassten Juristen mit Rechten ausgestattet werden, die er für seine Aufgabe – etwa die Vermittlung einer gütlichen Einigung – gar nicht braucht.

GdP: Beauftragter „faktisch außen vor, wenn strafrelevante Ermittlungen eingeleitet sind“

In der Berliner Polizei und Justiz wird deshalb befürchtet, dass Informationen, die dem Geheimschutz unterliegen, nach außen getragen und verraten werden könnten. Bezweifelt wird angesichts der von Rot-Rot-Grün vorgesehenen Befugnisse auch, ob der Polizeibeauftragte überhaupt in die bestehende Rechtsordnung der Bundesrepublik passt – oder diese sogar unterläuft.

Bereits kurz nach der Vorstellung der Gesetzespläne hatten Polizeiverbände die Koalition vor politischer Einflussnahme auf die Arbeit des geplanten Bürger- und Polizeibeauftragten gewarnt.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnte, der Polizeibeauftragte dürfe kein Werkzeug werden, „um an der Staatsanwaltschaft vorbei in die Arbeit der Polizei hinein zu regeln“.

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Dies sei aber zu befürchten durch den in der Politik erhobenen Vorwurf, Polizei und Staatsanwaltschaft führten Verfahren gegen Polizisten nicht unvoreingenommen. Eine unabhängige, auf Konfliktschlichtung ausgerichtete und neutrale Stelle, die Sorgen und Nöte von Polizisten und Bürgern ernst nimmt, könne gegenseitiges Verständnis fördern. Der Beauftragte dürfe aber strafrechtliche Ermittlungen nicht behindern oder gefährden, so der BDK.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Norbert Cioma, hatte kritisiert, dass der Beauftragte „faktisch außen vor ist, wenn strafrelevante Ermittlungen eingeleitet sind“. Zudem fehle die beratende Komponente als Vermittlungsperson zwischen Polizei, Politik und Bürgern. Nötig sei „polizeiliche Expertise“, die in zahlreichen Debatten zur Polizei fehle.

Mirko Prinz, Vorsitzender des Berufsverbands „Unabhängige“, hatte erklärt, dass der Beauftrage Anlaufstelle für Beamte ist, sei dringend nötig: „Skandale wie die Schießstandaffäre oder vorzeitige Zurruhesetzungen wären uns wahrscheinlich erspart geblieben.“ Prinz kritisierte aber, dass der Polizeibeauftragte keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

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