zum Hauptinhalt
Schlüsselfrage. Wer Ferienwohnungen ohne Genehmigung vermietet, muss in Berlin ab Mai mit Bußgeld rechnen.
© dpa

Verbot von Ferienwohnungen in Berlin: Gericht untersagt Eigentümerin die Vermietung als Ferienwohnung

Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem eine Frau ihre Ferienwohnung als solche retten wollte.

Wenige Tage vor einer Gesetzesverschärfung zur Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Berliner Verwaltungsgericht eine Vermieterin in die Schranken gewiesen. Die Frau ist Eigentümerin einer 66 Quadratmeter großen Wohnung in Moabit, die sie seit Ende 2013 regelmäßig als Ferienwohnung vermietet.

Laut dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz dürfen Wohnungen in Berlin von Mai an - also ab Sonntag - aber nur noch mit Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die Frau hatte nach Auskunft des Gerichts im November 2015 beim Bezirksamt beantragt, die Bleibe weiter als Ferienwohnung vermieten zu dürfen. Begründung: Die Mieteinnahmen seien ihre einzige Erwerbsquelle und würden für Zinsen und Tilgung des Darlehens für den Wohnungskauf gebraucht.

Nachdem das Bezirksamt den Antrag im Februar dieses Jahres abgelehnt hatte, beantragte die Frau vorläufigen Rechtsschutz, also die Genehmigung, um ihre Wohnung zunächst weiter an Feriengäste vermieten zu können, bis ein eventueller Rechtsstreit auf regulärem Wege entschieden worden ist.

Das Verwaltungsgericht wies diesen Antrag am Mittwoch ab. Die Kammer bezweifelte, dass die Frau Anspruch auf die Zweckentfremdung habe. Denn ihre wirtschaftliche Existenz dürfte auch bei regulärer, also langfristiger Vermietung der Wohnung, nicht gefährdet sein: Für den Kredit der 140.000 Euro teuren Wohnung zahle die Frau zurzeit nur 3193 Euro Zinsen im Jahr. Diesen Betrag bekomme sie auch über die reguläre Vermietung ohne weiteres herein. Auch dürfte es möglich sein, den Darlehensvertrag zu ändern.

Gegen den Beschluss (Aktenzeichen VG 6 L 246.16) kann die Frau nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Unter haeuserkampf.tagesspiegel.de gibt es ein Dossier des Tagesspiegels über das Thema Ferienwohnungen: Wir erzählen, wie Firmen die Stadt als Spekulationsmasse nutzen. Und wie ganz normale Berliner versuchen, sich dagegen zu wehren.

Zur Startseite