zum Hauptinhalt
Der künftige Großflughafen Willy Brandt ist für Berlin zum Debakel geworden.
© dpa

Niederlage für die BER-Planer: Gericht stoppt rechtswidriges Schallschutz-Programm des Flughafens

Es ist eine Ohrfeige für die Flughafen-Planer: Die Auflagen beim Lärmschutz wurden "systematisch verfehlt", hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt. Nun sind Mehrkosten in Höhe von 250 bis 290 Millionen Euro zu erwarten.

Im Streit um das Schallschutzprogramm zum künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld haben Anrainer einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Die Flughafengesellschaft FBB müsse das im Planfeststellungsbeschluss ursprünglich vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Diese Entscheidung bedeutet Mehrkosten von 250 bis 290 Millionen Euro. Es müsse sichergestellt werden, dass in Räumen von Wohngebäuden bei geschlossenen Fenstern der Lärmpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werde, stellte das Gericht fest. Der realisierte Schallschutz reiche dafür nicht aus. In der Urteilsbegründung heißt es: "Damit hat die Vorhabenträgerin die planfestgestellten Schutzauflagen systematisch verfehlt."

Bereits in der vergangenen Woche hatte Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) im Potsdamer Landtag überraschend bekannt gegeben, dass ein förmliches, aufwendiges „neues Planfeststellungsverfahren“ für den Lärmschutz am BER beginnt, das nicht vor dem Sommer 2013 abgeschlossen sein wird. Außerdem könnte es Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Lärmschutzproblematik geben. Denn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss zum Lärmschutz am Tage und in der Nacht wird noch einmal aufgeschnürt.

Im Landtag begründete Vogelsänger seine Entscheidung mit dem von der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) am 19. April 2012 eingereichten „sogenannten Klarstellungsantrag“. Die FBB habe damit „eine wesentliche Änderung des Planfestellungsbeschlusses“ beantragt, sagte Vogelsänger. „Jedes Planfeststellungsverfahren ist mit Unwägbarkeiten verbunden.“ Im Rahmen des Verfahrens werden erneut – beim BER nach 2004 und 2008 zum dritten Mal – alle betroffenen Träger öffentlicher Belange angehört, also die Gemeinden und Stadtbezirke, Behörden, Kammern und Bürgerinitiativen.

In Bildern: Das Debakel um den künftigen Hauptstadtflughafen:

Der Flughafen wollte den Planfeststellungsbeschluss nachträglich für die 14 000 Wohnungen des sogenannten Tagschutzgebietes ändern lassen, um das eigene Schallschutzprogramm zu legalisieren. Es geht darum, wie effizient Schallschutzfenster sein müssen. Die Planfestellungsbehörde pocht darauf, dass nach den geltenden Vorgaben gewährleistet sein muss, dass in den Wohnungen durch Fluglärm kein Pegel lauter als 55 Dezibel sein, kein normales Gespräch in Zimmerlautstärke unterbrochen werden darf.

Die FBB ging bisher davon aus, dass wie bei den Vorgaben für die Nacht sechs Überschreitungen dieses Wertes zulässig sind – und hat auf dieser Grundlage alle bisher bewilligten 16 000 Schallschutzmaßnahmen berechnet. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist diese Argumentation nun hinfällig. (mit dapd)

Thorsten Metzner

Zur Startseite