Urteil des Verwaltungsgerichts: Gericht: Jüdische Gemeinde hat Anspruch auf mehr Geld
Über ein Jahr haben die Jüdische Gemeinde in Berlin und der Senat um die Höhe der Zuschüsse für die Gemeinde gestritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden: Die Gemeinde bekommt mehr - aber nicht so viel, wie sie gefordert hat.
Im Streit zwischen der Jüdischen Gemeinde und der Senatskulturverwaltung vor dem Verwaltungsgericht hat der Vorsitzende Richter Christian Richard am Montag das Urteil verkündet: Zu 54 Prozent hat sich die Jüdische Gemeinde durchgesetzt, zu 46 Prozent das Land Berlin. Das Land hat für 2013 und 2014 einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,4 Millionen Euro und 6,6 Millionen Euro zu zahlen. Das ist deutlich mehr als die 5,5 Millionen Euro, die der Senat zuletzt überwiesen hat.
Die Jüdische Gemeinde und das Land Berlin haben 1993 einen Staatsvertrag geschlossen. Darin ist von einem Staatszuschuss von jährlich 9,8 Millionen Deutschen Mark die Rede – umgerechnet sind das rund fünf Millionen Euro. Die Summe orientiert sich an den Personalkosten der Gemeinde und am Bundes-Angestelltentarif. Der Tarif ist seit 1993 gestiegen, die Höhe des Zuschusses hätte automatisch angepasst werden müssen. Das habe das Land „nicht hinreichend berücksichtigt“, kritisierten die Verwaltungsrichter. Deshalb gibt es nun einen Zuschlag.
Die Kulturverwaltung hatte im April 2013 die Auszahlung des Zuschusses gestoppt mit dem Argument, der von der Gemeinde eingereichte Wirtschaftsplan erkläre nicht die Personalkosten. Die Jüdische Gemeinde klagte dagegen.
Der Staatsvertrag hat den Rang eines Gesetzes
Die Richter entschieden, dass die Auszahlung des Staatszuschusses an keine Bedingungen geknüpft ist und die Gemeinde gar keine Wirtschaftspläne im Vorhinein einreichen muss und der Senat auch nichts zu prüfen hat. Denn nach Ansicht der Richter hat der Staatsvertrag den Rang eines Gesetzes und unterliegt nicht der Berliner Haushaltsordnung. Die Jüdische Gemeinde verwies im Prozess auf einen gestiegenen Personalbedarf und verlangte für 2013 und 2014 einen Zuschuss in Höhe von 9,6 und 9,8 Millionen Euro. So weit wollten die Richter nicht mitgehen. Eine Erhöhung des Staatszuschusses wegen mehr Personals sei nicht vom „Automatismus“ des Staatsvertrags gedeckt und Verhandlungssache zwischen Gemeinde und Senat.
Der Streitwert lag bei über 36 Millionen Euro
Insgesamt ging es bei um einen Streitwert von über 36 Millionen Euro. Denn auch das Land möchte Geld von der Gemeinde haben. Über Jahre hat der Senat zu hohe Zuschüsse in den Pensionsfonds der Gemeinde gezahlt und verlangt vier Millionen Euro zurück – nach Ansicht der Richter zu Recht. Es entspreche aber „nicht dem partnerschaftlichen Geist des Staatsvertrages“, auf die Rückforderungen auch noch Zinsen zu erheben, wie es der Senat getan hat. Hier bleiben der Gemeinde vier Millionen Euro erspart.
„Das ist ein sehr positives Urteil für uns“, sagte Gemeinde-Sprecher Ilan Kiesling. Beide Seiten würden jetzt ihre Pflichten kennen, damit sei die Basis für ein gedeihliches Miteinander gelegt, sagte der Vorstandsvorsitzende Gideon Joffe. Kulturstaatssekretär Tim Renner „bewertete positiv“, dass das Urteil „Rechtsklarheit“ geschaffen habe. Man werde es prüfen, über weitere Schritte entscheiden und auch künftig das Gespräch mit der Jüdischen Gemeinde suchen. Die Richter ließen die Berufung zu.
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