Flughafen BER: Gericht bestätigt Flugroute über den Müggelsee
Seit Jahren wird gestritten über die Einflugschneise des neuen Flughafen BER. Geklagt hatten die Naturfreunde Deutschland sowie von Grundstückseigentümern zurückgewiesen. Doch es droht neuer Ärger.
Am BER gestartete Flugzeuge dürfen den Müggelsee überfliegen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die so festgelegte Flugroute bestätigt und wie bereits zuvor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen der Naturfreunde Deutschland sowie von Grundstückseigentümern zurückgewiesen.
Die unterlegenen Kläger prüfen nach ihren Angaben, ob sie vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, weil sie ihre Rechte als Eigentümer verletzt sehen. Die Klage der Naturfreunde sei erfolglos geblieben, weil beim Festsetzen einer Flugroute – anders als von den Klägern verlangt – keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei, teilte das Gericht mit. Auch den Schutz ruhiger Gebiete könne der Verein nicht geltend machen.
Erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Gebiete könnten bei einem Überflug in einer Höhe von mehr als 600 Meter ausgeschlossen werden. Die Klage der Eigentümer wiesen die Richter zurück, weil die Route über den Müggelsee im Planfeststellungsverfahren nicht ausdrücklich ausgeschlossen gewesen sei. Vorgesehen waren allerdings im Verfahren ausschließlich Geradeausflüge, die aber nicht bindend sind.
Zudem erhöhe die Alternativroute über Erkner die Zahl der Lärmbetroffenen im Osten von Müggelheim. Über Erkner führen bereits die Landeanflüge. Doppelbelastungen durch den Fluglärm wollte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) vermeiden, wenn es eine Alternative gibt. Das Gericht hält das BAF aber für verpflichtet, die weitere Entwicklung – nach der Aufnahme des Flugverkehrs - zu beobachten.
Klaus Kurpjuweit