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Die Grenzen der Werbung seien hier überschritten, meinte ein Betrachter und malte seinen Kommentar aufs Plakat.
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Sexistische Werbung: Geplantes Verbot gilt in Friedrichshain-Kreuzberg längst

Heiko Maas will geschlechterdiskriminierende Werbung unterbinden. In Friedrichshain-Kreuzberg gibt es auf vier bezirkseigenen Werbeflächen das Verbot bereits.

„Da war unser Bezirk der Zeit doch mal wieder voraus“, sagt Monika Herrmann, leicht scherzhaft. Die grüne Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg wurde am vergangenen Wochenende wie viele andere von der Nachricht überrascht, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die geschlechterdiskriminierende Werbung in Deutschland unterbinden will. Die Überraschung bezog sich aber nur auf den Zeitpunkt, nicht auf den Inhalt der Ankündigung. „Ich begrüße das“, sagt Herrmann, „für uns ist das schon lange wichtig, deshalb hat das Bezirksparlament bereits vor zwei Jahren beschlossen, dass die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung nicht zulässig ist.“

Das Verbot konnte zwar nur für die vier bezirkseigenen Werbeflächen gelten, sagt Herrmann weiter, aber man habe zumindest ein Zeichen gesetzt: „Lieber wäre uns natürlich gewesen, wenn es eine berlinweite Regelung gegeben hätte, wofür sich auch die Frauenbeauftragten anderer Bezirke stark gemacht haben.“

Dass dies nicht gelang, lag auch daran, dass Experten schon vor der Beschlussfasssung in der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg davor warnten, solche Verbote allein auf kommunaler Ebene zu erlassen. Zu ihnen gehört auch Stevie Meriel Schmiedel, Geschäftsführerin von „Pinkstinks“. Diese Organisation macht sich seit Jahren nicht nur für ein Gesetz gegen geschlechterdiskriminierende Werbung stark, sondern entwickelt auch Kriterien dafür. Schmiedels Ansicht nach wäre es kontraproduktiv, wenn entsprechende Verbote überall auf kommunaler Ebene erlassen würden – weil die Vorstellungen darüber, was sexistisch ist, sehr unterschiedlich sind.

„Wir machen geile Fußbodenbeläge“

Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg ging vor zwei Jahren davon aus, dass sexistische Werbung vorliegt, wenn „die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird“. Oder wenn „die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird“. Insbesondere sollten keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Als typisches Beispiel dafür gilt etwa die oft von kleineren Firmen verwendete Werbung „Wir machen geile Fußbodenbeläge“ mit einer auf dem Boden liegenden nackten Frau.

Indirekt hat der Kreuzberger Beschluss gegen sexistische Werbung möglicherweise ein wenig zum jetzigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministers beigetragen. Über die direkte Wirkung ist hingegen wenig bekannt. Er wurde natürlich in Verträgen mit Firmen, die auf den bezirkseigenen Flächen werben wollten, berücksichtigt, sagt Monika Herrmann. Für Streitfälle sei eine politik- und verwaltungsunabhängige Jury berufen worden, die ihres Wissens nach aber noch nicht tätig werden musste.

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