zum Hauptinhalt
Abgeordnete und Senatoren nehmen am 24.11.2016 im Abgeordnetenhaus in Berlin an der zweiten Sitzung der Legislaturperiode teil.
© dpa

Diskussion nach der Berlin-Wahl: Gehören Senatoren ins Parlament?

Bisher trennen nur die Linken Amt und Mandat. Bei den Grünen gibt es Druck von der Parteibasis, das auch zu tun. Die SPD vertagt das Thema.

Die Linken tun es, die Grünen vielleicht auch. Nur die Sozialdemokraten haben das Thema vertagt. Es geht um die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament. Die künftigen Senatsmitglieder der Linken, Klaus Lederer, Katrin Lompscher und Elke Breitenbach werden ihren Sitz im Berliner Abgeordnetenhaus, den sie bei der Wahl im September erworben haben, nach der Senatsbildung am 8. Dezember wieder abgeben. Für die künftigen Regierungsmitglieder rücken Michail Nelken, Gabriele Gottwald und Philipp Bertram ins Parlament nach.

Bei den Grünen gibt es Druck von der Parteibasis, ebenso zu handeln. Der Landesparteitag am 3. Dezember wird, nach Absegnung des Koalitionsvertrages und Neuwahl des Landesvorstands, noch zwei Anträge beraten. Einer davon verlangt, auf Initiative der Reinickendorfer Grünen, "die Trennung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat". Es gehe darum, die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative zu stärken.

Außerdem schaffe die Auswechslung von Senatsmitgliedern durch normale Abgeordnete "zusätzliche Kapazitäten für fachliche Arbeit" in den Parlamentsgremien.

In Hamburg und Bremen sind Trennung von Amt und Mandat vorgeschrieben

Ob der Antrag auf dem Grünen-Parteitag eine Mehrheit findet, ist offen. In Berlin beträfe das auch nur Ramona Pop, ihre künftigen Senatskollegen Dirk Behrendt und Regine Günther haben nicht für das Abgeordnetenhaus kandidiert. Offenbar liegt das Thema im Norden Berlins in der Luft, denn auch die Reinickendorfer SPD legte für den Landesparteitag am 5. Dezember einen Antrag vor, in dem die sozialdemokratischen Mitglieder des nächsten Senats aufgefordert werden, "ein etwaiges Abgeordnetenhausmandat unverzüglich nach Antritt ihres Amtes als Senator(in) niederzulegen".

Auch die Genossen argumentieren mit der Gewaltenteilung und sehen außerdem durch eine Personalunion die Fraktionsarbeit geschwächt, denn Senatoren stehen nicht als vollwertige Parlamentarier zur Verfügung. Bei der SPD träfe ein solcher Beschluss die Senatsmitglieder Michael Müller, Andreas Geisel, Matthias Kollatz-Ahnen und Dilek Kolat. Senatorin Sandra Scheeres konnte bei der Wahl kein Mandat erringen.

Doch auf einstimmigen Beschluss der Antragskommission wurde die Forderung, gemeinsam mit vielen anderen Anträgen, vertagt und wird frühestens zum Landesparteitag im Mai 2017 wieder aufgerufen.

In den beiden anderen Stadtstaaten Hamburg und Bremen ist die Trennung von Amt und Mandat in der Verfassung vorgeschrieben. Wer dort in den Senat aufrückt, muss sein Parlamentsmandat während der Regierungszeit ruhen lassen.

Zur Startseite