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Flughafen-Chef Rainer Schwarz
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Update

Aufsichtsratsitzung in Berlin: Früherer BER-Chef Rainer Schwarz wird auf Schadenersatz verklagt

Nun steht es fest: Der frühere Flughafen-Chef Rainer Schwarz muss die Konsequenzen aus dem BER-Debakel tragen. Er wird fristlos gekündigt und auf Schadenersatz verklagt.

Bisher konnte Rainer Schwarz den Rausschmiss beim BER verkraften, denn er erhielt weiter Geld und Firmenwagen von der Flughafengesellschaft. Doch nun könnte es eng für ihn werden. Denn der BER-Aufsichtsrat, der zurzeit tagt, hat beschlossen, Schwarz nun fristlos zu kündigen. "Professor Schwarz wird aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt", sagte Aufsichtsratschef Matthias Platzeck. Außerdem werde man ihn und den ehemaligen Technikchef Manfred Körtgen wegen festgestellter Pflichtverletzungen auf Schadenersatz verklagen. Schwarz war Sprecher der Flughafengeschäftsführung, gewissermaßen der Vorgänger von Hartmut Mehdorn und ihm wurde mit die Hauptverantwortung für das BER-Chaos gegeben. Anfang des Jahres, nachdem Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck den Aufsichtsratsvorsitz von Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (beide SPD) übernommen hatte, wurde er gefeuert, genauergesagt er wurde bei Fortzahlung der vollen Bezüge freigestellt.

Es war lange unklar, ob er fristlos entlassen werden kann und ob auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wäre eine fristlose Kündigung nicht möglich, könnte er mit seinem noch bis 2016 laufenden Vertrag 1,8 Millionen Euro kassieren (Jahreseinkommen 355 000 Euro plus 178 000 Euro Altersvorsorge).

Jetzt soll aber die fristlose Kündigung folgen. Platzeck führte die Gründe nicht weiter aus, auch mit Verweis auf eine zu erwartende juristische Auseinandersetzung mit Schwarz und Körtgen. Aber klar ist, das Aufsichtsgremium stützt sich bei seinem Vorgehen auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, das zu dem Ergebnis gekommen war, dass Schwarz grobe Fehler gemacht habe und beispielsweise die Gremien des BER nicht ausreichend informiert habe.

BER: Anwohner müssen um Schallschutz bangen

Rund 25 000 Anwohner des BER müssen weiter um den Schallschutz bangen. Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft unter Vorsitz des Potsdamer Landeschefs Matthias Platzeck (SPD) will doch versuchen, das Lärmschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) anzufechten. Das verlautete am Rande der Sitzung, die am Mittwoch bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht beendet war. Das OVG hatte nach den bisher „systematisch rechtswidrigen“ Billigbewilligungen kürzlich zum zweiten Mal die Flughafengesellschaft zur Einhaltung des höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses verurteilt. Im Vorfeld hatte Platzeck vergeblich an Berlin und den Bund appelliert, im Interesse von Rechtssicherheit und Akzeptanz des BER auf weitere Prozesse zu verzichten. Konkret will der Flughafen die Zulassung der Revision erzwingen, die das OVG abgelehnt hat. Mehdorn, Berlin und der Bund pochen dagegen auf weitere Klärung vor Gericht. Platzeck versuchte bei einer kurzen Pressekonferenz während der Sitzung noch mal an die anderen Gesellschafter zu appellieren. "Wir sind gut beraten, auch als Unternehmen, Frieden in der Region zu bekommen." Außerdem sei der Aufsichtsrat gar nicht gefragt, sondern die Geschäftsführung. Doch sowohl dort als auch bei Bund und Berlin wird argumentiert, dass man im Sinne des Unternehmens alle juristischen Mittel ausschöpfen müsse, um keine enormen zusätzlichen Kosten zu bekommen.

Der Etat für Schallschutz war mit 140 Millionen Euro nie auch nur ansatzweise ausfinanziert. Der Flughafen praktizierte in den Bewilligungen von 2009 bis 2012 einen Standard, nach dem pro Tag sechs Überschreitungen des Zimmerlautstärkepegels in den Wohnungen ringsum zugelassen wurden. Laut Planfeststellungsbeschluss ist keine Überschreitung erlaubt, womit der Etat um 591 Millionen aufgestockt werden müsste. Die Summe war in der letzten 1,2-Milliarden-Spritze von den drei Gesellschaftern für den Flughafen auch bereits enthalten.

BER-Lärmschutzziele seien systematisch verfehlt worden

Brandenburgs Infrastrukturministerium hatte nach dem ersten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom Juni 2012 versucht, dem Flughafen statt der vom Gericht bekräftigen Null-Grenze täglich 0,5 Pegelüberschreitungen zu genehmigen. Statt um 591 Millionen Euro müsste der Schallschutzetat dann um 305 Millionen Euro nachgebessert werden, um erstmals rechtskonform zu sein. Doch das OVG lehnte auch da ab, ließ auch Argumentationen des Flughafens vor einem drohenden deutschlandweit einmaligen Standard nicht gelten. In der 34-Seiten-Begründung erinnerte das Gericht vielmehr daran, dass man sich bereits „im Planfeststellungsverfahren bewusst dafür entschieden hat, einen schon aus damaliger Sicht überobligatorischen Lärmschutz festzusetzen“. Brandenburgs Ministerium wurde verpflichtet, den Flughafen zur Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses zu zwingen. Die Lärmschutzziele nämlich seien so systematisch verfehlt worden, dass es nun für die Behörde kein Ermessen mehr gebe – sondern sie in jedem Fall einschreiten müsse.

Die Streitigkeiten zwischen BER-Chef Mehdorn und Technikchef Amann sollen offiziell kein Thema der Gremiensitzung sein. "Beide sitzen nebeneinader und ich gehe davon aus, dass die Geschäftsführung als ganzes agiert", sagte Platzeck. Dem Vernehmen nach hatten sich die drei Gesellschafter im Vorfeld auf einen „Burgfrieden“ verständigt. Platzeck kündigte weiter an, dass man im Spätsommer oder frühem Herbst einen genauen Fahrplan präsentieren werde, wie es beim BER weitergeht, "und auch, wann er eröffnet wird". Platzeck gab sich zuversichtlich, dass es nun voran gehe: "Man spürt das der Zug auf dem richtigen Gleis ist und die Richtung stimmt."

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