Kopftuchverbot gilt weiter: Frank Henkel schafft keine Klarheit
Nach der monatelangen Prüfung des des Senats, ob das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform ist, kommt Frank Henkels Begründung zu vage daher. Ein Kommentar.
Der Innensenator Frank Henkel will das Berliner Neutralitätsgesetz nicht verändern, diese Entscheidung gab er am Mittwoch bekannt. Das „Kopftuchverbot“ für Lehrerinnen bleibt für Berlin damit erstmal bestehen. Anlass für die immerhin über sechs Monate dauernde Prüfung war das „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom März. Henkel will die Debatte offenbar nicht weiterführen, wenn er nicht unbedingt muss. Und er muss nicht, der Senat hat zugestimmt.
So macht es sich der Innensenator aber allzu einfach und schindet Zeit. Nach einer derart langen Prüfungsphase kann er jetzt nicht einmal überzeugend darlegen, warum das Neutralitätsgesetz Menschen nicht in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt. Seine Begründung klingt recht vage: Er halte eine Gesetzesänderung nicht für „zwingend“ und das Berliner Gesetz für „vertretbar“. Aber Recht sollte sich nicht im Vagen bewegen, sondern für Klarheit sorgen. Klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden gefordert hat, um ein Verbot zu rechtfertigen. Dieser Zusatz fehlt aber im Berliner Neutralitätsgesetz. Henkel weiß das, doch lässt er es darauf ankommen, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet. Er hat es jetzt jedenfalls vom Tisch.
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