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Bis hierher und nicht weiter: Die FDP will den Rückkauf ehemaliger Wohnungen der GSW (Zentrale im Hintergrund) stoppen.
© Mike Wolff

GSW-Rekommunalisierung: FDP wirft dem Senat Steuerverschwendung vor

Setzt der Senat seiner Pläne zum Rückkauf von Wohnungen um, wird es teuer. Die FDP will das nicht hinnehmen.

Die FDP im Abgeordnetenhaus wirft dem Senat vor, mit Plänen wie dem zum Rückkauf von Wohnungen der einstigen GSW Steuergeld zu verschwenden. Fraktionschef Sebastian Czaja wandte sich am Dienstag in einem Brief an Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofes von Berlin. Er bat diese, "das Handeln des Senats auf seine Recht- und Verhältnismäßigkeit zu prüfen."

FDP wähnt Zweckentfremdung

Konkret bezieht sich Czaja in dem unserer Redaktion vorliegenden Brief auf die Pläne des Senats zum Kauf von 316 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee durch die Gewobag sowie auf die am vergangenen Freitag bekannt gewordenen Überlegungen Michael Müllers, ehemalige GSW-Wohnungen vom Immobilienkonzern Deutsche Wohnen zurückzukaufen. Die FDP halte diese für "absolut fatal" und fürchtet "eine bewusste Schädigung für die Zukunft unserer Stadt", heißt es in dem Brief. "Statt den dringend benötigten Wohnungsbau auszuweiten, setzt der Senat auf eine radikale Verknappung durch diese Rekommunalisierungsbestrebungen", so Czaja weiter. Er wirft dem Senat vor, Steuergelder sollten "in großem Stil zweckentfremdet werden" und wähnt eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes.

Wenig Chancen auf Prüfung

Der Rechnungshofpräsidentin lag der Brief am Dienstag noch nicht vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich der Bitte Czajas annimmt, ist aber nicht gerade groß. Zwar untersucht der Rechnungshof bei seiner Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, "ob das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den dafür eingesetzten finanziellen Mitteln angestrebt und erreicht wurde". Eine Prüfung in Auftrag geben können aber weder einzelne Abgeordnete noch Mitglieder des Senats. Der Rechnungshof entscheidet vollkommen unabhängig, ob und wann er Prüfungen vornimmt und kann lediglich durch Abgabe eines Ersuchens - wie im aktuellen Fall geschehen - dazu angeregt werden. Hinzu kommt: Geprüft werden ausschließlich abgeschlossene Verwaltungsvorgänge. Eine Absichtserklärung, wie sie Müller mit Bezug auf den Rückkauf ehemalige GSW-Wohnungen abgegeben hat, zählt nicht dazu.

Während die Pläne Müllers auch in der CDU auf Kritik trafen, kann er aus den Reihen der Koalition auf Unterstützung setzen. Finanzpolitiker von SPD, Linken und Grünen haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen schrittweisen Rückkauf der heute noch 51.000 ehemaligen GSW-Wohnungen. Vielmehr bewege sich Müller mit seiner Ankündigung auf dem Terrain des Koalitionsvertrags, der eine Erhöhung des städtischen Wohnungsbestands bis 2025 „durch Neubau und Ankauf auf 400.000 Wohnungen“ verspricht.

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