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Laut FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja ist der Mietenspiegel nicht qualifiziert.
© Annette Riedl/dpa

Streit um neuen Mietspiegel: FDP wirft Berliner Senat „Taschenspielertrick“ vor

Fraktionschef Sebastian Czaja wirft der Stadtentwicklungsverwaltung vor, den Mietspiegel „durchzuboxen“. Die aktuelle Auflage für 2021 sei nicht bindend.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, hat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorgeworfen, „gegen die Vermieterverbände einen Mietenspiegel durchzuboxen, der ohne deren Zustimmung gar nicht qualifiziert und damit bindend ist“. Der Senat wage damit „den nächsten Taschenspielertrick“. Dabei habe sich die „linke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits zuvor beim politischen Glücksspiel mit dem verfassungswidrigen Mietendeckel verzockt“.

Czaja erhob die Vorwürfe, nachdem die Verwaltung von Senator Sebastian Scheel (Linke) auf die parlamentarische Anfrage des FDP-Politikers bekräftigt hatte, dass der Berliner Mietspiegel 2021 „qualifiziert“ sei. In der Antwort heißt es: „Der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2021 beruht auf der Fortschreibung gemäß Paragraf 558d Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch“ des zwei Jahre zuvor erstellten Mietspiegels 2019.

Der kürzlich veröffentlichte Mietspiegel 2021 sei dabei „unter Zugrundelegung der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes für Deutschland“ angepasst worden.

Wie berichtet hatten die Vermieterverbände sowie der größte regionale Wohnungsverband BBU den neuen Mietspiegel 2021 für Berlin nicht anerkannt. Neben der Kontroverse darüber, ob es sich um eine nicht zulässige zweite Fortschreibung handelt, fehlen im neuen Mietspiegel auch ortsübliche Vergleichsmieten für einige Neubau-Altersklassen.

Czaja sagte zur Erklärung des Senats: „Es scheint keinerlei Problembewusstsein dafür zu geben, dass der vom Senat für 2021 erstellte Mietspiegel wesentliche Neubauprojekte und Entwicklungen nicht beinhaltet, weil Rot-Rot-Grün die Datenerhebung für die Dauer des verfassungswidrigen Mietendeckels gestoppt hatte.“ Stattdessen seien einfach Werte aus der Zeit vor dessen Inkrafttreten als Grundlage herangezogen worden. Doch das führe eben nicht zu einem qualifizierten Mietspiegel, „entgegen den Beteuerungen der linken Senatsverwaltung“.

Scharfe Kritik des Mietervereins

Der Berliner Mieterverein weist die Darstellung von Czaja zurück: „Zwar wurde der Mietspiegel 2019 schon als Fortschreibung des Mietspiegels 2017 bezeichnet, de facto erfüllte er aber alle Merkmale einer Neuerhebung, sodass der fortgeschriebene Mietspiegel 2021 sachgerecht ebenfalls als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet werden kann“, sagte Berlins Mieterchef Reiner Wild.

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Wegen der Weigerung der Vermieter, den Mietspiegel anzuerkennen, hatte der Mieterverein diese scharf attackiert. Sie übten ihren Einfluss bei der Erstellung der ortsüblichen Mieten aus, weigerten sich dann aber, diese anzuerkennen.

Der Berliner Mietspiegel soll eigentlich den Rahmen für Mieterhöhungen abgeben. Seine Gültigkeit wurde aber vielfach von Vermietern vor Gericht infrage gestellt – mit dem Ziel, höhere Mieten durchzusetzen.

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