Mietendeckel für städtische Wohnungen: Bricht der Senat sein Versprechen?
Fliegt der Deckel auch von städtischen Mieten, um die Landesfirmen zu entlasten? Der Senat hat den Plan der Senatoren für Finanzen und Wohnen vorerst gestoppt.
Mieter der 330.000 landeseigenen Wohnungen müssen damit rechnen, dass auch für sie der gekippte Mietendeckel bald nicht mehr gilt. Eine entsprechenden Vorschlag hatten Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und Wohnen-Senator Sebastian Scheel (Linke) am Dienstag in den Senat eingebracht – allerdings scheiterten sie am Widerstand von Linken und Grünen.
Dabei handelte es sich bereits um einen Kompromiss, den Kollatz Wohnen-Senator Sebastian Scheel abgerungen hatte. Bisher hatte Scheel erklärt, den Deckel für die Wohnungen der sechs städtischen Wohnungsunternehmen halten zu wollen.
Ist die Anhebung der Mieten unabdingbar, weil bei den Landeseigenen das Geld knapp wird? Zuletzt hieß es immer wieder, dass dem so sei, auch wegen des Mietendeckels. „Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“, sagte Kollatz am Dienstag bei der Pressekonferenz im Anschluss der Senatssitzung.
Die Firmen müssten aber „auch im Sinne eines Generationenvertrages in großem Umfang die Aufgabe schultern, Neubau zu betreiben. Und für Neubau braucht man auch Ressourcen“. 28.000 Mieter hätten von den Mietsenkungen infolge des Deckels profitiert und dabei im Durchschnitt 30 Euro im Monat gespart, sagte der Finanzsenator.
Auf Einnahmen von 35,5 bis 58,7 Millionen Euro müssten die sechs städtischen Firmen verzichten, falls die gedeckelten Mieten weiter für sie gelten würden, heißt es aus Verwaltungskreisen. Von diesem Geld könnten viele Wohnungen gebaut werden.
Mieter der Landeseigenen sollten weiter vom Deckel profitieren
Ausgelöst wurde der Streit darum, wie hoch die städtischen Mieten sein sollen, durch das vom Bundesverfassungsgericht für „nichtig“ erklärte Mietendeckel-Gesetz. Seit diesem Beschluss gelten in Berlin wieder die bundesweiten Mietregelungen. Die vorübergehend gedeckelten und abgesenkten Mieten sind außer Kraft.
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Nur bisher nicht für die Mieter der landeseigenen Firmen: Diese sollten weiterhin von den Regelungen des gescheiterten Gesetzes profitieren, hatte Wohnen-Senator Scheel im Tagesspiegel gefordert. Bis Finanzsenator Kollatz ihn auf den Kompromiss einschwor, der nun im Senat scheiterte.
Kollatz und Scheel hatten die Senatsvorlage gemeinsam am Dienstag eingebracht. Beide Senatoren sitzen in den Aufsichtsgremien der Unternehmen. Keiner der beiden Politiker kann deshalb ohne die Duldung des anderen den politischen Kurs der Firmen lenken. Scheel hatte bereits zuvor über „Kooperationsvereinbarungen“ mit den sechs Landesfirmen geringere Mieterhöhungen als im Bundesrecht zulässig vereinbart.
Kompromiss von Scheel und Kollatz scheiterte
„Mit einer Mieterhöhung würde die Koalition ihre politische Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen Katrin Schmidberger. Der Mietendeckel stehe weiterhin im Wahlprogramm der Grünen und auch der Linken. Das Bundesverfassungsgericht habe Berlin die Gesetzgebungskompetenz zur Mietenregulierung abgesprochen, der Senat könne seinen eigenen Unternehmen aber sehr wohl Vorgaben machen.
Zumal das Land den Mietern gegenüber in der Pflicht stehe: „Die verlassen sich auf uns.“ Für ein Abrücken von den Deckel-Regelungen gebe es auch deshalb keinen Anlass, weil nach dem gescheiterten Berliner Gesetz eine geringfügige Anhebung der Mieten im kommenden Jahr möglich sei. Auch sei „die Minderung der Einnahmen infolge des Mietendeckels bei den landeseigenen Unternehmen eingepreist“.
Katalin Gennburg von der Linken sagte: „Wir haben das Gesetz mit der SPD beschlossen, daher ist nicht nachvollziehbar, warum die Regeln jetzt nicht mehr gelten sollen.“
Gutachten zeigt auf, wie stark die Landeseigenen an ihre Grenzen geraten
Wie stark die sechs städtischen Firmen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten geraten, ist einem Gutachten des „Kompetenzzentrum Großsiedlungen“ nachzulesen. Darin heißt es: „Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stoßen bei stagnierenden Mietpreisen und gleichzeitigen Investitionen zu Marktpreisen an die Grenzen ihrer wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“.
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Die Verfasser empfehlen eine Verbesserung der „Ertragsseite“ durch moderate, an der Zahlungsfähigkeit der Haushalte orientierte „Erhöhung der Mieten“. Dadurch könnten sowohl die „politischen Ziele Berlins erfüllt werden, die Bewohnerschaft nicht zu überfordern und zugleich Spielräume für anspruchsvolles Bauen und Bewirtschaften zurückzugewinnen“.
Was die Senatoren in ihrer Vorlage forderten
Kollatz und Scheel hatten in ihrer Senatsvorlage gefordert, dass „ab 1. Oktober 2021“ die aufgrund des gescheiterten Mietenwohngesetzes abgesenkten Mieten wieder „auf die ursprüngliche Höhe der vor dem Inkrafttreten des Mietenwohngesetzes Berlins geltenden Miethöhen angehoben werden“ dürfen. Die maximale Miethöhe werde zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Überlastung auf die der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent begrenzt.
Regelungen gibt es auch für die künftigen Anstieg der Mieten bestehender Verträge: „Die Bestandsmieten können in der Höhe der Steigerung des Verbraucherpreisindex in Berlin des Vorjahres, jedoch maximal bis zu zwei Prozent jährlich, erhöht werden.“
Wer eine freie Wohnung bei einem landeseigenen Unternehmen findet, der soll „maximal die ortsübliche Vergleichsmiete“ bezahlen. Deren Höhe ist durch den Berliner Mietspiegel festgelegt.
Allerdings könne von dieser Regelung „in Ausnahmefällen abgewichen werden“, falls sonst „eine Unwirtschaftlichkeit“ der Immobilie gegeben wäre. Maximal sei dann eine Überschreitung des ortsüblichen um zehn Prozent zulässig.