Korruptions-Posse in Berlin: Falsch beschenkte Lehrerin darf sich nicht helfen lassen
Ein Geschenk ist ein Geschenk ist ein Geschenk: Eine Berliner Lehrerin musste 4000 Euro Auflage zahlen für eine Skulptur à la Loriots "Die Badenden" – jetzt darf sie die Spende wohl nicht annehmen, die ein Münchner für sie im Netz sammelt. Aber ob sie überhaupt will?
Es ist vermutlich vielen eine Lehre. Da haben sich doch Eltern und Schüler eigentlich bei einer Pädagogin bedanken wollen. Mit einem Geschenk im Wert von 200 Euro, was umgerechnet auf die Schüler für den einzelnen einen geringen Betrag bedeutet. Doch in Berlin gilt nun mal die Ausführungsvorschrift des öffentlichen Dienstes zu Geschenken, die auch bei Lehrern jegliche Vorteilsnahme ausschließen soll. Sprich: Wenn schon ein Geschenk, dann höchstens im Wert von zehn Euro. So musste die Pädagogin 4000 Euro Auflage zahlen. Ihr Präsent lag weit über dem Richtwert.
Ein junger Mann aus München, der die Berichterstattung des Tagesspiegels über die Frau im Internet auf Facebook verfolgt hatte und spontan eine Spendenaktion startete, muss sich jetzt etwas einfallen lassen. Der Webdesigner und Konzeptioner Florian Mayer will über die Benefiz-Plattform "Indiegogo" die 4000 Euro sammeln und der Pädagogin zurückgeben. Durch die Auflagenzahlung wurde das Ermittlungsverfahren nach der Strafanzeige des Vaters eingestellt und der Frau blieb ein Strafmakel erspart. Der Vater soll selbst im Schulwesen tätig sein.
An der Schule zeigte man sich überrascht über die Initiative. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Pädagogin das Geld gar nicht annehmen will beziehungsweise das nicht mal dürfte. Zwar will es Mayer ihr als Privatperson schenken, das müsse doch erlaubt sein, sagt er.
Es besteht das Risiko der Vorteilsnahme
Doch Bildungs- und Rechtsexperten sehen das anders. Da das Geldgeschenk ja in Verbindung mit dem Fall des Präsentes geschehen würde, gebe es automatisch den Bezug zum Job im öffentlichen Dienst. Und dann gilt wieder die 10-Euro-Grenze. Wollte die Pädagogin demonstrativ agieren, könnte sie die Gabe wohl an den Schulleiter oder Schulrat weitergeben zur individuellen Revisionsprüfung. So müssten es auch andere öffentlich Beschäftigte machen.
Doch dem Anschein nach würde es der Frau lieber sein, wenn der Fall, der im November 2013 von der Justiz behandelt wurde, nun nicht noch einen personalisierten Wirbel auslöst. Wie der Tagesspiegel erfuhr, handelte es sich bei dem Geschenk nach ihrem Geschmack wohl um eine Skulptur ähnlich den "Badenden", wie man sie etwa aus dem Loriot-Sketch kennt. Der Wert soll 198 Euro betragen haben.
Anders als bislang bekannt, soll es eine 10. Klasse, also kein Abikurs, gewesen sein, der das Präsent überreichte. "Dadurch hätte der eine oder andere Schüler auf dem Weg zum Abitur weiter mit der Lehrerin Kontakt gehabt", heißt es bei der Bildungsverwaltung, die betont, es handele sich um einen Einzelfall. Das Risiko der Vorteilsnahme habe bestanden. Dieses gebe es bei Lehrern stets, selbst wenn ein Abikurs nach Schullaufbahnende etwas schenke.
Denn während etwa Feuerwehrleute ihr Klientel vor dem Einsatz eher nicht kennen, haben Lehrer lange mit Schülern und Eltern zu tun. Auch Geschwisterkinder werden oftmals vom beschenkten Lehrer unterrichtet. Dass die 10-Euro-Grenze der Bildungsverwaltung dennoch selbst knickrig vorkam, lässt sich daraus schließen, dass die Experten bei der Innenverwaltung nachfragten, ob man die Grenze für die Lehrerregel nicht nach oben setzen könnte. Konnte man nicht.
Mehr als 900 Euro waren am Dienstag nun schon auf dem Münchener Soli-Konto für die Berliner Lehrerin. Gespendet werden kann jetzt noch 26 Tage lang. Den Erlös solle der Sammler Florian Mayer am besten über die Bildungsverwaltung anbieten, lauten Tipps. Der Münchner versucht, zur Schule Kontakt aufzunehmen und sagt, falls die Frau das Geld nicht wolle, möge sie ihm bitte eine Einrichtung für die Spende nennen.
Die Initiative im Netz: www.indiegogo.com/projects (Suchwort: Lehrerin) und www.facebook.com/zurueckzudir
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