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Unter Beobachtung: Am Donnerstag wird an der Humboldt-Universität eine Stellungnahme von Staatssekretär Andrej Holm zu seiner Stasi-Vergangenheit erwartet. Das Thema spielt heute auch im Abgeordnetenhaus eine Rolle.
© Imago/ Jens Jeske

Berliner Staatssekretär mit Stasi-Vergangenheit: Fall Andrej Holm beschäftigt heute das Abgeordnetenhaus

Die Stasi-Vergangenheit des Staatssekretärs ist am Donnerstag Thema im Parlament. Andrej Holm wird sich heute wohl erklären. Die CDU fordert Konsequenzen nach Brandenburger Vorbild.

Der Zeitpunkt für eine parlamentarische Debatte ist gut gewählt: Am heutigen Donnerstag läuft die Frist aus, bis zu der Staatssekretär Andrej Holm die Stellungnahme zu seiner Stasi-Vergangenheit an der Humboldt-Universität einreichen kann. CDU und FDP haben entsprechende Anträge im Parlament eingebracht, über die die Fraktionen am späteren Nachmittag debattieren werden.

Auch in der Debatte zur Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) dürfte die Causa Holm in den Redebeiträgen der Fraktionen eine Rolle spielen. Müller hatte wie berichtet am Dienstag betont, der Umgang mit dem stasibelasteten Staatssekretär sei „nicht nur, aber auch meine Entscheidung“. Er sei mit sich „noch am Ringen“, wie mit dem Fall umzugehen sei.

Die CDU fordert in ihrem Antrag „Schlussfolgerungen aus dem DDR-Unrecht ziehen“ den Senat auf, keine Personen, die „direkt oder indirekt mit dem Sicherheitssystem der DDR zusammengearbeitet haben“, in eine Regierungsposition zu entsenden. Sie orientiert sich in ihrem Antrag an der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen, die diese Regelung in ihrem Koalitionsvertrag von 2014 verabredet hatte. Auch in Brandenburg wäre Holm demnach nicht Staatssekretär geworden. Regierungssprecher Florian Engels hatte im Dezember dem Tagesspiegel gesagt: „Wird eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit festgestellt, ist eine Besetzung nicht möglich“.

Die neue Koalition habe auf eine vergleichbare Regelung im Koalitionsvertrag verzichtet, kritisiert die Berliner CDU und fordert eine entsprechende Regelung. Die zuständige Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und „ausdrücklich“ auch der Regierende hätten die „persönliche Verpflichtung“, ihren Personalvorschlag zu revidieren, fordert die Union.

FDP stellt Missbilligungsantrag gegen gesamten Senat

Die FDP stellt einen Missbilligungsantrag gegen den gesamten Senat wegen der Ernennung von Holm. Die Ernennung habe auf den Annahmen beruht, Holms Lebenslauf, den er gegenüber der Humboldt-Universität angegeben hatte, sei korrekt, und er sei kein hauptamtlicher Mitarbeiter der Stasi gewesen. Nun habe sich herausgestellt, dass er hauptamtlicher Mitarbeiter gewesen sei. Für die FDP sei es „untragbar“, einen ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter als Staatssekretär zu dulden.

CDU und FDP beantragten eine Sofortabstimmung, die jedoch wohl keine Mehrheit findet: Die SPD hat eine Überweisung der beiden Anträge in den Innenausschuss beantragt, der am Donnerstag wohl eine parlamentarische Mehrheit finden wird.

Bis Mittwochnachmittag war die Stellungnahme von Holm noch nicht an der Humboldt-Universität eingetroffen, wie HU-Sprecher Hans-Christoph Keller auf Nachfrage mitteilte. Ursprünglich hatte die HU Holm eine Frist bis zum 9. Januar gesetzt, diese aber verlängert, nachdem sein Anwalt zur Vorbereitung der Stellungnahme um Fristverlängerung bis zum 12. Januar gebeten hatte.

Auch Abmahnung der Humboldt-Universität denkbar

Wie das Verfahren sich weiter gestaltet, will die HU noch nicht sagen. Klar ist aber auch: Wenn sich Universitäts-Präsidentin Sabine Kunst nicht für eine Kündigung wegen der Falschangaben im Personalbogen entscheidet, kommt als Sanktion auch eine Abmahnung in Frage. Holm ist an der HU seit dem Jahr 2013 auf einer unbefristeten Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt, aber nicht verbeamtet.

Sollte die HU Holm kündigen wollen, muss sie den Personalrat mit einbeziehen. Er hätte zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme (bei einer außerordentlichen Kündigung eine Woche). Sollte der Personalrat der Kündigung nicht zustimmen, könnte sich die Uni-Leitung aber letztlich über sein Votum hinwegsetzen. Das Uni-Votum wird anschließend von Lompscher und dann von den Koalitionspartnern bewertet.

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