Verkehr: Bierbikes soll der Sprit ausgehen
Der Senat will gegen die fahrenden Biertheken vorgehen, weil sie den Verkehr behindern. Andere Gefährte wie Kutschen und Segways sollen aber weiterhin durchs touristische Zentrum ruckeln, zuckeln und gleiten dürfen.
Sogar der Polizei kann es manchmal zu langsam auf den Straßen sein. Vor Jahren musste ein Autofahrer zehn Euro zahlen, weil er nachts bei Regen auf der Müllerstraße nur 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h fuhr. Dies war den Beamten, die hinter ihm bremsen mussten, zu langsam. Ein Richter gab ihnen recht.
Heute geht es auf den Straßen zum Teil noch viel langsamer zu – und eingeschritten wird fast nie. Hinter Kutschen, die vor allem im Zentrum unterwegs sind, bewegen sich auch die Autos im Schritttempo, obwohl sie wesentlich mehr Pferdestärken unter der Haube haben. Niemand verlangt von den Gäulen, dass sie nun mit Tempo 50 losgaloppieren. Kutschen gelten als Fahrzeug, das eben eine minimale Geschwindigkeit erreicht. Auf die Straße dürfen sie ohne Einschränkung. Streit gibt es nur um die Hinterlassenschaften der Tiere auf den Straßen. Anders als bei Autos gibt es aber bei den Kutschen keine Plakette, die garantiert, dass das Gefährt umweltfreundlich ist.
Komplizierter sind die Regelungen bei den einachsigen Rollern, Segways genannt, die ebenfalls den Verkehrsfluss hemmen können. Sie sind langsam, wenn Ungeübte auf ihnen unterwegs sind. Die Segways sind als Mobilitätshilfe eingestuft, wobei innerorts nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder Radwege befahren werden dürfen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen ausgewichen werden. Dort muss man einzeln hintereinander fahren; nur auf Fahrradstraßen ist auch ein Nebeneinanderfahren zulässig. Bei einem Verbot für Fahrzeuge aller Art, müssen die – schweren – Segways geschoben werden.
Abweichend davon sind Ausnahmen möglich. In Berlin gibt es sie nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung für geführte Touren. Die in einer Bundesverordnung festgelegten Regelungen halte man für ausreichend, heißt es in der Senatsverkehrsverwaltung.
Vorgehen will Staatssekretär Christian Gaebler dagegen gegen die sogenannten Bierbikes, auf denen im Kreis um einen Tisch sitzende Radler gemeinsam strampeln – und in der Regel auch kräftig trinken. Meist Bier; wie der Name des Gefährts auch sagt. Es gibt auch eine Langversion für die trinkenden Radler – mit einem an der Spitze montierten Bierfass. Gemeinsam ist auch ihnen, dass sie den Verkehr aufhalten – und fast so viel Platz brauchen wie ein dickes Auto.
Gaebler will, dass die Betreiber, vor allem in Mitte, eine Sondernutzungserlaubnis, beantragen müssen, die dann auch Verbote für bestimmte Straßen oder zeitliche Vorgaben enthalten kann. Bierbikes dienten nicht dem Verkehr, sondern seien eine Theke mit Rädern, hat bereits das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. Visit-Berlin-Geschäftsführer Burkhard Kieker setzt sich für ein generelles Verbot ein. Bierbikes seien für den touristischen Erfolg „komplett überflüssig.“
Und die nächsten seltsamen Gefährte sind schon unterwegs: Bereits im Sommer wurde ein Hundeschlitten gesichtet; der noch auf Rollen fuhr. Aber wenn der Winter kommt …
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