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Vor Gericht (Symbolbild).
© dpa

Urteil am Amtsgericht: Fahrlässige Tötung: Geldstrafe für LKW-Fahrer

Das Amtsgericht Tiergarten hat heute einen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Den Führerschein darf er behalten.

Von Ronja Ringelstein

Ein 33-Jähriger musste sich am Montag im Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der LKW-Fahrer hat am Morgen des 6. August 2014 in Friedrichshain beim Abbiegen eine Radfahrerin übersehen und überfahren. Die Radfahrerin ist noch am Unfallort verstorben.

Das Gericht verurteilte den Mann am heutigen Montag zu 150 Tagessätzen à 40 Euro Geldstrafe. Nach der Meinung des Sachverständigen wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer nur ausreichend lang in den Rückspiegel gesehen hätte. Zudem habe offenbar ein am Spiegel hängender Zierwimpel die Sicht beeinträchtigt. Das Verschulden des LKW-Fahrers sei aber nicht besonders hoch gewesen. Das Urteil hatte dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis war nicht beantragt worden. "Der Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe", stellte der Sprecher des Gerichts, Tobias Kaehne, nochmals klar. Selbiges hatte er schon zu einem ähnlichen Fall, der am 8. Oktober 2015 vor dem Amtsgericht entschieden wurde, gesagt.

Ein ähnlicher Fall vor wenigen Wochen

Vor etwas über zwei Wochen zeigte sich allgemeine Empörung über das von vielen als zu mild empfundene Urteil von ebenfalls 150 Tagessätzen für einen LKW-Fahrer, der, nachdem die Ampel bereits vier Sekunden auf Rot gestanden hatte, noch weitergefahren war und dabei einen 57-jährigen Fahrradfahrer erfasst und getötete hatte. Die Initiative Clevere Städte hatte an Turmstraße in Moabit vor dem Gericht eine Mahnwache abgehalten.

Auch heute hat das Gericht dem LKW-Fahrer die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis prüft der Richter, ob der Täter ungeeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei einem fahrlässig begangenen Delikt sei das eben nicht einfach zu bejahen, so Kaehne. "Jeder Autofahrer ist mal unachtsam", sagt er. Das bedeute aber nicht, dass er grundsätzlich auch in Zukunft eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen würde. Im heutigen Fall und bei dem Fall vom 8. Oktober wurde die Ungeeignetheit verneint.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Fahrerflucht hingegen ist, wenn sie entdeckt wird, viel wahrscheinlicher, auch wenn der Schaden viel geringer ist. Das liege laut Kaehne daran, dass es sich hierbei um eine vorsätzliche Tat handele. „Damit ist die persönliche Vorwerfbarkeit viel höher, als bei einer fahrlässigen Tötung“, erklärt Kaehne.

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