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Landeanflug auf den Flughafen Berlin-Tegel.
© Robert Michael/ddp

Tegel-Flughafen: Experte: Anwohner haben nicht sofort Anspruch auf Schallschutz

Bevor ein Anspruch geltend gemacht werden kann, müsse zunächst die Flugschneise bestimmt werden. Die Festlegung kann zwei Jahre dauern.

Und wieder sind Berlins Flughafenplaner in Not: Die „Lex Tegel“ läuft zusammen mit dem Flughafengesetz von 2007 aus. Die Folge: Jeder, der unter dem Heulen und Brummen der Düsenjets leidet, hat einen Anspruch auf „passiven Lärmschutz“: dicke, stark gedämmte Fenster. Und weil in Tegel so viele Maschinen abgefertigt werden wie noch nie, dürften Tausende in der Einflugschneise betroffen sein.

Kommen jetzt Abermillionen an weiteren Kosten für Lärmschutz auf Bund und Berlin zu, obwohl der mit Eröffnung des BER schon wieder völlig überflüssig ist? Das jedenfalls glaubt Rechtsexperte Elmar Giemulla. Die „BZ“ gibt ihn so wieder, dass die vom Lärmschutz Betroffenen in Tegel „ab Sonnabend“ einen Rechtsanspruch auf Schallschutzfenster hätten. Flugs zum Anwalt und einen Termin beim Handwerker sichern?

Festlegung der Flugschneisen dauert zwei Jahre

Ganz so einfach ist es nicht – und auf die Schnelle geht schon gar nichts. An die zwei Jahre wird es dauern, bis geklärt ist, wie die Tegeler Flugschneisen genau aussehen: „Der Anspruch entsteht erst durch die Festsetzung dieses Lärmschutzbereichs“, sagt Reiner Geulen. Der Rechtsexperte für Luftfahrtrecht hat den Flughafen Frankfurt am Main beraten und ist seit zehn Jahren für den Senat tätig. Mit dem Auslaufen der „Lex Tegel“ stehe der Senat nur in der Pflicht, den Lärmschutzbereich festzulegen.

Das ist so im Bundesrecht verankert und soll Flughafenplanungen erleichtern. Statt bei jedem einzelnen von Lärm Betroffenen ein Gutachten zu erstellen, wird das vom Luftverkehr beeinträchtige Gebiet festgelegt. Auf Schaubildern ist das oft als Ellipse eiförmig aufgezeichnet – und wer drin wohnt, hat automatisch einen Rechtsanspruch auf „passiven Lärmschutz“, also den Einbau von stark dämmenden Fenstern.

„Die Festlegung dauert ungefähr zwei Jahre“, sagt Geulen. Das hätten Erfahrungen etwa aus Frankfurt gelehrt. Die Ämter müssen Gutachter einschalten, messen, Anwohner befragen, Ergebnisse zur Diskussion stellen, Anhörungen durchführen und abwägen.

Bis Ende 2019, also kurz vor BER-Eröffnung. Falls dieser Termin allen bisherigen Erfahrungen zum trotz hält, erübrigt sich der Einbau von Schallschutzfenstern. Die Senatsverwaltung für Verkehr äußerte sich bis jetzt nicht.

Ralf Schönball

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