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Mit Geld gelockt. Finanzielle Anreize brachten Easyjet zum Landen nach Schönefeld. Heute floriert das Geschäft.
© dpa

Easyjet, Ryanair, etc.: EU hält Rabatte für Billigfluglinien in Schönefeld für rechtens

Die Rabatte für Billigfluglinien auf dem Flughafen Schönefeld waren zulässig. Meint die EU und weist die Beschwerden von verschiedenen Fluggesellschaften zurück.

Das Lockangebot war gerechtfertigt: Die den Billigfluglinien gewährten Rabatte am Flughafen Schönefeld waren und sind zulässig. Die EU-Kommission hat jetzt entschieden, dass die finanziellen Anreize mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

Gegen die gewährten Rabatte hatte es mehrere Beschwerden von anderen Fluggesellschaften gegeben. Die EU hatte deshalb bereits 2007 ein Verfahren eingeleitet, in dem untersucht wurde, ob die Rabatte eine unzulässige staatliche Beihilfe sind. Die Flughafengesellschaft habe mit den Preisnachlässen zudem verhindert, dass der Flughafen geschlossen werde, argumentierte die Kommission weiter.

Privatfirma hätte ähnlich gehandelt

Das vorübergehende Einstellen des defizitären Flugbetriebs in Schönefeld war für die Kommission eine vorstellbare Alternative, sei aber, wie es im Bericht jetzt heißt, von der Flughafengesellschaft nicht erwogen worden. Dies sei eine rationale Entscheidung gewesen, die auch ein privates Unternehmen unter ähnlichen Umständen getroffen hätte. Ein frühzeitiges Aus des alten Flughafens hätte sich negativ auf den geplanten Ausbau zum BER ausgewirkt, denn dann hätte man für den BER unter anderem eine neue Betriebslizenz beantragen müssen.

Stattdessen beauftragte die Flughafengesellschaft 2003 eine Unternehmensberatung, eine Strategie zu entwickeln, wie die finanzielle Lage des Flughafens verbessert werden könne. Die Berater schlugen dann vor, Schönefeld zum Flughafen für Billigfluglinien zu machen; ein Sektor, der im Berliner Flugverkehr damals unterentwickelt war. Um neue Linien nach Schönefeld zu locken, bot die Flughafengesellschaft großzügige Preisnachlässe bei den Gebühren an – beschränkt auf fünf Jahre.

Easyjet wurde so als Kunde gewonnen

Maximal erließ die Flughafengesellschaft im ersten Jahr 80 Prozent des Landegrundtarifs, wenn eine Fluggesellschaft ein neues Ziel ansteuerte. Zudem gab es einen „Passagiermengenrabatt“, bei dem der Flughafen bis zu 40 Prozent der Start- und Lande- sowie der Passagierentgelte erstattete.

Der Flughafengesellschaft gelang es so, Easyjet als Kunden zu gewinnen. „Im Austausch gegen attraktive Flughafenentgelte und andere finanzielle Anreize“ habe Easyjet die Stationierung von vier Flugzeugen im Premierenjahr 2004 zugesagt, gefolgt von sechs Flugzeugen im zweiten Jahr sowie je einem weiteren Flugzeug pro Jahr zwischen 2006 und 2009, heißt es im Abschlussbericht der Kommission. Der Vertrag habe dann eine „spezielle Entgeltstruktur“ für Easyjet vorgesehen, die von der geltenden Gebührenordnung abgewichen sei.

Mietvertrag entsprach Marktbedingungen

Nachdem die Flughafengesellschaft mit Easyjet einen so genannten Ankermieter gefunden hatte, konnte sie auch mit weiteren Fluggesellschaften individuelle Verträge abschließen. Dazu gehörten Germanwings, Ryanair, Volare Airlines, V-Bird, Norwegian, Icelandair sowie Aer Lingus. Auch für diese Gesellschaften gewährte die Flughafengesellschaft Rabatte. Bei einigen übernahm sie zusätzlich auch einen Teil der Marketingkosten. Für Easyjet baute man zudem den Terminalbereich B des Flughafens um.

Beim Einleiten des Verfahrens tendierte die Kommission noch dazu, die Rabatte – und das Ausgleichen der Schönefelder Verluste durch die Gewinne in Tegel – als unzulässige Beihilfen einzustufen. Nach zahlreichen Stellungnahmen auch der Bundesregierung fiel der Spruch jetzt anders aus. Alle getroffenen Vereinbarungen hätten dazu geführt, dass sich die finanzielle Situation in Schönefeld verbessert habe. Auch der mit Easyjet vereinbarte Mietvertrag fürs Terminal habe den Marktbedingungen entsprochen. Somit seien keine staatlichen Beihilfen für Fluggesellschaften gewährt worden, argumentiert die EU-Kommission.

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