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Blumen und Kerzen stehen an der Windscheidstraße, Ecke Kantstraße. Dort war bei einer Verfolgungsjagd nach einem Diebstahl die 22-jährige Johanna Hahn getötet worden.
© Paul Zinken/dpa

Prozess gegen Todesfahrer: „Wir haben lebenslang“

Im Prozess um den Tod der 22-jährigen Johanna Hahn ergriff ihre Mutter das Wort. Das Urteil fällt am 27. Juni.

Stille herrschte, als die Mutter das Wort ergriff. Am inzwischen 23. Tag im Prozess um den Tod ihrer Tochter Johanna verlas sie ein Gedicht. „Wir sind nicht von dieser Welt, wir, die wir ein Kind verloren haben“, begann sie mit leiser Stimme. Nach mehr als sechsmonatigem Prozess gegen den Mann, der die 22-jährige Studentin auf einer wilden Fluchtfahrt vor der Polizei tödlich erfasste, will das Landgericht am 27. Juni das Urteil verkünden. War es Mord? Oder doch fahrlässige Tötung? Lebenslang oder eine Strafe von acht oder gar „nur“ fünf Jahren?

Für die Familie der Getöteten hatte Rechtsanwalt Gregor Gysi bereits vor einer Woche auf Mord und einer lebenslangen Freiheitsstrafe plädiert. „Das ist hundertprozentig das, was wir wollen“, sagte Susanne Hahn, die Mutter, am Mittwoch. „Mit dem Tod von Hanni hat sich unser Leben komplett verändert.“ Ein Albtraum, der nicht endet. „Wir haben lebenslang Hanni nicht – bis an unser Lebensende.“

Johanna Hahn, die Soziale Arbeit studierte, sich für Flüchtlinge einsetzte und gern musizierte, war am Abend des 6. Juni 2018 in Charlottenburg unterwegs. Sie sollte bei für Fußgänger grüner Ampel und ihr Fahrrad schiebend die Windscheidstraße überqueren. Plötzlich schoss ein Audi auf sie zu. Die Zivilfahrzeuge der Polizei, die den Wagen verfolgten, fuhren ohne Blaulicht und Martinshorn, durch die Passanten möglicherweise rechtzeitig gewarnt worden wären. Johanna Hahn verstarb am Unfallort.

Milinko P. ist der Todesfahrer. Der 28-jährige Serbe war zu Besuch in der Stadt. Eigentlich wollte er weiter zu einer Hochzeit. In Berlin machte er bei Verwandten Station. Er war schließlich mit zwei seiner Verwandten, 14 und 18 Jahre alt, auf Diebestour. Als sie einen Kleintransporter aufbrachen, wurden sie von Zivilpolizisten beobachtet. Als das Trio abfuhr, nahmen die Fahnder die Verfolgung auf. 

Fluchtauto raste durch die City West

Kurz vor dem Stuttgarter Platz blockierten die Polizisten zusammen mit alarmierten Kollegen und deren Autos den Fluchtwagen. Eingekeilt von drei Wagen. Die Lage schien unter Kontrolle. Ein Beamter stieg aus und ging auf das verdächtige Auto zu. Doch P. habe plötzlich Gas gegeben, sei vor und zurück gefahren, so die Anklage. Er verletzte dabei einen Polizisten.

Nachdem das Fluchtauto die Sperre durchbrochen hatte, raste P. durch die City West. Es waren am Ende sechs Zivilfahrzeuge der Polizei, die hinter dem Audi rasten. Als es zum Unfall kam, wurde auch der 18-Jährige im Auto tödlich verletzt. Milinko P. beteuerte im Prozess, dass ihm das alles „sehr, sehr leid tut“. In seinem Schlusswort, das einer seiner Verteidiger für ihn verlas, wandte er sich an Susanne Hahn. „Ich kann spüren, wie sehr Sie leiden.“ In den Monaten der Beweisaufnahme saß P., ein Mann mit nur wenig Schulbildung und ohne Vorstrafen, oft zusammengesunken und weinend auf der Anklagebank.

Vor dem Urteil ist alles offen

Wegen Mordes wurde P. angeklagt. In seinem Plädoyer aber rückte der Staatsanwalt überraschend von diesem Vorwurf ab. Es stehe aus seiner Sicht nicht fest, ob der Angeklagte tödliche Folgen billigend in Kauf nahm, begründete er. P. sei unter anderem der fahrlässigen Tötung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig zu sprechen, so der Staatsanwalt. Er beantragte eine Strafe von acht Jahren und vier Monaten.

Die Verteidiger gehen davon aus, dass sich P. der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Weitere Delikte wie Gefährdung des Straßenverkehrs würden nicht vorliegen. P. habe nicht erkannt, dass er von Polizisten verfolgt wurde.

Sein 18-jähriger Begleiter habe „Mafia“ gerufen. Dass er Gas gab, sei „eine Kurzschlussreaktion, ein Augenblicksversagen aus einem Schrecken heraus gewesen“. In einem Fall von fahrlässiger Tötung liegt die Strafe bei maximal fünf Jahren Gefängnis. Alles ist offen vor dem Urteil. Susanne Hahn, ihr Sohn und viele Verwandte und Freunde gingen still.

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