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Der Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen).
© Britta Pedersen/picture alliance/dpa
Exklusiv

Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg: Ermittlungen wegen Haushaltsuntreue gegen Florian Schmidt eingestellt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen der Pflichtverstöße rund um die Genossenschaft „Diese eG“. Sie sieht diese als nicht erheblich genug.

Der Grünen-Politiker und Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, muss vorerst keine strafrechtlichen Konsequenzen aus der Immobilienaffäre um die umstrittene Genossenschaft „Diese eG“ befürchten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue eingestellt. Entsprechende Tagesspiegel-Informationen bestätigte ein Sprecher am Montag. Demnach sind Schmidts Pflichtverstöße aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht erheblich genug, auch einen Schaden will sie nicht erkennen.

Dagegen hatte der Berliner Rechnungshof Schmidt „pflichtwidriges Ausüben von Vorkaufsrechten“ des Bezirks beim Erwerb mehrerer Miethäuser attestiert. Weil Schmidt die fehlende Finanzkraft der „Diese eG“ unzureichend geprüft und damit gegen das Baurecht verstoßen habe, seien dem Bezirk ein Haftungsrisiko in Höhe von 27 Millionen Euro und Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 270.000 Euro entstanden.

Die neu gegründete „Diese eG“ hatte sich 2019 durch den zuvor von landeseigenen Wohnungsfirmen abgelehnten Kauf mehrerer Häuser finanziell übernommen und stand vor der Insolvenz. Durch Eingriffe des Senats in Förderrichtlinien wurde die „Diese eG“ dann mit Landesgeld gerettet.

Um das Geschäftsmodell der geretteten Genossenschaft trotz Staatsgeld überhaupt tragfähig zu machen, erlaubte der Senat schon vor Inkrafttreten des Mietendeckels Ausnahmen - ja sogar einen Anstieg der Mieten in den sieben Miethäusern.

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Davon stehen sechs in Friedrichshain-Kreuzberg und eins in Tempelhof-Schöneberg. Die Opposition aus CDU und FDP will die Vorgänge nun - zehn Monate vor der nächsten Abgeordnetenhauswahl - durch einen Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus überprüfen.

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