Berliner Hundegesetz: Entwurf sieht Leinenzwang für große Hunde vor
Der Entwurf für das neue Hundegesetz hat die nächste Hürde genommen. Es könnte sogar noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Und dann müssen neu angeschaffte Hunde, die größer sind als 30 Zentimeter, angeleint werden. Es sei denn, ihre Halter legen eine Prüfung ab.
Über kaum ein Gesetz wurde so lange gestritten, jetzt könnte es tatsächlich kommen: Der Entwurf zum neuen Hundegesetz wurde am Mittwoch vom Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen. Es muss nun in den Hauptausschuss und könnte dann noch vor der Sommerpause, also vor der Wahl zum neuen Abgeordnetenhaus, verabschiedet werden, nachdem Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) den sogenannten Bello-Dialog schon vor Jahren gestartet hatte.
„Es war ein langer Prozess, aber wir haben jetzt einen Gesetzentwurf, der sehr ausgewogen ist“, sagt Cornelia Seibeld, die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Danach gilt künftig für Hunde, die größer sind als 30 Zentimeter, eine generelle Leinenpflicht. Davon befreit sind nur Tiere, deren Halter einen Hundeführerschein erwerben und dafür eine Prüfung ablegen. Außerdem gilt die Leinenpflicht nur für neu angeschaffte Hunde, die Opposition kritisiert das als halbherzig.
Behörden können flexibler reagieren
Sie bemängelt auch, dass die umstrittene Rasseliste für als besonders gefährlich eingestufte Kampfhunderassen nicht abgeschafft, sondern in Form einer Rechtsverordnung weitergeführt wird. Alle Experten seien sich einig, dass es keine gefährlichen Rassen, sondern nur gefährliche Individuen oder Zuchtlinien gebe, sagte die Sprecherin für Tierschutz von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Hämmerling. Die Befürworter des Gesetzentwurfs argumentieren hingegen, dass die Verordnung den zuständigen Senatsbehörden ermöglicht, flexibler zu reagieren. Kommt beispielsweise eine neue, bisher unbekannte Kampfhunderasse in Mode oder gibt es neue Züchtungen, so können diese problemlos in die Liste aufgenommen werden. Andernfalls müsste bei jeder kleinen Gesetzesänderung wieder das Abgeordnetenhaus mit einbezogen werden. In der Liste stehen derzeit die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu.
Das Gesetz reglementiert außerdem – und das wird von allen Fraktionen begrüßt – den Handel mit Welpen und es verpflichtet die Hundehalter, Kotbeutel bei sich zu tragen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere umgehend zu beseitigen. Andernfalls müssen sie mit Bußgeldern rechnen – etwa pro Häufchen 30 Euro. Ähnlich wie die Leinenpflicht lässt sich dies aber nur durch Kontrollen durchsetzen, an denen es in Berlin wegen der Personalnot der Ordnungsämter bekanntlich hapert. Allerdings ist der Häufchen-Ärger in der Stadt bereits geringer geworden. Der öffentliche Druck auf Hundehalter sowie immer mehr Kotbeutelspender in den Kiezen zeigen Erfolge. Das bestätigen Rückmeldungen aus Bezirksverwaltungen und Bürgerinitiativen.
Es kommt auf verantwortungsvolle Halter an
Verbraucherschutzsenator Heilmann will mit dem neuen Gesetz die Halter dazu bewegen, sich intensiv mit ihren Tieren zu beschäftigen und sieht das Problem eher am oberen Ende der Leine – und nicht unten, beim Hund. Durch verantwortungsvollere Halter soll sich das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund verbessern. Außerdem soll der geforderte „Hundeverstand“ den Tierschutz fördern. Unerzogene Hunde gefährden nicht nur andere, sondern auch sich selbst, sagt Heilmann.
Erfahrungen in Hamburg, wo es seit 2007 den Leinenzwang gibt, geben ihm Recht. Dort hat seither knapp die Hälfte aller Halter Prüfungen absolviert, um ihr Tier frei laufen lassen zu können. Ein Anteil, von dem Berlin noch weit entfernt ist. Und nach Ansicht der Opposition auch bleiben wird, weil der Hundeführerschein eben nicht grundsätzlich für alle eingeführt werde. „Genau jene rücksichts- und verantwortungslosen Menschen, denen die Gesetze egal sind und die sich Hunde nur halten, um ihr Ego zu stärken, werden ganz sicher nicht zu Schulungen kommen“, sagt Claudia Hämmerling. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass kleine Hunde bis zu einer Widerristhöhe von 30 Zentimetern von Auflagen verschont bleiben sollen. Schließlich hätten gerade Dackel oder Terrier schon viele Bissvorfälle verursacht.
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