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Seit Mitte Dezember 2020 sind die Schulen in Berlin weitestgehend geschlossen. Das soll sich bald ändern.
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Exklusiv

„Mein Kind soll die gleichen Chancen haben“: Eltern ziehen für schnellere Schulöffnungen vor Gericht

Sieben Berliner Eltern gehen gerichtlich gegen den eingeschränkten Schulbetrieb vor. Der Eilantrag richtet sich auch gegen das Wechselmodell.

Insgesamt sieben Eltern haben stellvertretend für ihre Kinder beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Schulschließung eingereicht. Antragsgegner ist das Land Berlin. Die Antragsteller fordern das Gericht auf, die „Verhältnismäßigkeit der fortdauernden Einschränkungen des Schulbetriebs einer eingehenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen“. So steht es in der 37-seitigen Schrift, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt und über die das Gericht voraussichtlich nächste Woche entscheidet.

Die klagenden Eltern verweisen auf den Bildungsanspruch der Kinder (ein Grundrecht, festgeschrieben im Berliner Schulgesetz), auf die „massiven Belastungen für die Schwächsten“, die aufgrund der mehr als zweimonatigen Schul- beziehungsweise Teilschließung bestehen, sowie auf das „seelische Leid“ der Kinder.

Vertreten werden die Eltern von der Kanzlei Härting, die mit einem anderen Eilantrag vergangenes Jahr zunächst die Sperrstunde für die Wirte gekippt hatte. Einer der Antragsteller ist der 43-jährige Vater einer zwölfjährigen Siebtklässlerin. „Meine Tochter leidet unter der sozialen Isolation.

Sie sagt, ihr Leben sei sinnlos. In was für einer Gesellschaft leben wir, die einen Schulbesuch nicht für systemrelevant hält“, sagt er dem Tagesspiegel. Andere Länder wie Frankreich hätten die Schulen im zweiten Lockdown offengehalten.

Der Vater, der seinen Namen nicht öffentlich nennen möchte, da er Angst vor Anfeindungen in dieser „aufgeheizten Stimmung“ habe, betont, dass es ihm mit dem Eilantrag nicht allein um den Bildungsanspruch sowie psychische Gesundheit seiner eigenen Tochter gehe. „Mir wie den anderen sechs Klägern geht es um das Wohl aller Berliner Kinder.“ Viele hätten nicht die finanziellen Mittel, selbst gerichtlich vorzugehen.

Eine Aufstockerin verweist auf Chancengleichheit

Aus diesem Grund werden die Kläger von dem Verein Schutzengelwerk, der sich für sozial benachteiligte Kinder einsetzt, unterstützt. Trotz der Teilöffnungen für einzelne Klassenstufen sei ein Großteil der gut 360.000 Schüler und Schülerinnen weiterhin für unbestimmte Zeit zu Hause. Der Eilantrag richtet sich aber auch gegen das Wechselmodell sowie die Notbetreuung als andauernde Lösung für den Infektionsschutz.

In der Notbetreuung säßen die Kinder bunt zusammengewürfelt beisammen. „Zur Infektionsbekämpfung trägt es nicht bei, Kinder in der Schule nur zu ,betreuen‘ und nicht zu unterrichten“, heißt es in dem Antrag. Schulen seien keine „Hotspots“ der Pandemie. Es gebe Luftfilter, Testmöglichkeiten und andere Maßnahmen, die einen weitgehend normalen Schulbetrieb wieder möglich machten.

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Viele Schüler müssen großteils ihre Lernaufgaben alleine und ohne Anleitung erledigen.
Viele Schüler müssen großteils ihre Lernaufgaben alleine und ohne Anleitung erledigen.
© imago/Sven Simon

Die Eltern betonen, dass sie die Gefahr des Coronavirus ernst nehmen würden. Sie möchten, dass der Senat zum Hygiene- und Stufenplan zurückkehrt, der auch schon im Herbst 2020 galt. Unter den Antragstellern ist auch eine alleinerziehende Aufstockerin. „Ich will, dass mein Kind die gleichen Chancen hat wie andere Kinder, die in der Pandemie einen Privatlehrer finanziert bekommen“, sagte sie dem Tagesspiegel am Telefon. Nachhilfestunden oder andere kostenpflichtige Angebote, die bessersituierte Eltern momentan ihren Kindern zum Ausgleich zur Verfügung stellen können, könne sie sich für ihre Tochter, die eine Berliner Grundschule besucht, nicht leisten.

"Die Bildungslücken werden immer größer"

Ab kommenden Dienstag, dem 9.März, öffnen die Grundschulen wieder im Wechselbetrieb. Dass heißt, dass je nach Schule die Kinder entweder etwa drei Stunden pro Tag unterrichtet werden oder sie jeden zweiten Tag in die Schule können.

Die klagende Mutter lehnt auch dieses Modell ab. "Die Bildungslücken sind mittlerweile so groß, schon im letzten Jahr konnte der Lehrplan nicht eingehalten werden. Ich kann den Lernstoff nicht wie andere Eltern zu Hause mit meiner Tochter nachholen". Auch die Abschlussklassen werden bereits in kleineren Gruppen und im Wechsel unterrichtet.

Wann die Siebt- bis Neuntklässler an die Schule zurückkehren können, wurde noch nicht beschlossenen. Die Antragssteller setzen sich laut eigener Auskunft aus Eltern mit den unterschiedlichsten sozialen Hintergründen zusammen. Darunter auch Studenten, eine Alleinerziehende, Eltern mit niedrigem Einkommen sowie Akademiker. Eine Mutter ist sogar Lehrerin. Das Verwaltungsgericht will laut Auskunft eines Sprechers frühestens nächste Woche über den Eilantrag entscheiden.

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