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Die AfD will im Märkischen Viertel einen "Bürgerdialog" führen. Als Ort wählte sie die Bettina-von-Arnim-Schule.
© Thilo Rückeis

Berlin-Reinickendorf: Eltern machen mobil gegen AfD-Veranstaltung

Zum "Bürgerdialog" ruft die AfD in die Bettina-von-Arnim-Schule. Die Eltern können das nicht verhindern, aber klaglos hinnehmen wollen sie es nicht.

Die Elternschaft der Reinickendorfer Bettina-von-Arnim-Schule will nicht unwidersprochen hinnehmen, dass die AfD ihre Schule für einen „Bürgerdialog“ nutzt. „Ich habe bei der Polizei eine Versammlung angemeldet“, sagte Gesamtelternsprecherin Janina Zeumer am Sonntag. Diese „Gegenversammlung“ solle am Donnerstag um 17.30 Uhr auf dem Schulgelände beginnen – kurz vor der AfD-Veranstaltung. Zeumer hatte von Eltern erfahren, dass die AfD unter anderem über den „Migrationsdruck“ sprechen wolle, mit dem die Schulen und Kitas angeblich nicht mehr zurechtkämen.

Position zeigen - "nach Chemnitz"

„Wir wollen der AfD klarmachen, dass wir gut klarkommen und uns von ihr distanzieren“, sagte Zeumer. Sie habe sich auch deshalb entschieden, die Gegenversammlung anzumelden, weil sie auf „enorme Resonanz“ bei den Eltern gestoßen sei. Ihr Postfach sei "regelrecht explodiert", nachdem die Eltern erfahren hätten, dass ihre Schule in AfD-Einladungen und auf Facebook als Veranstaltungsort genannt worden sei. Auch wenn es rein rechtlich nicht zu beanstanden sei, dass die AfD die Räume nutzen könne, wollten die Eltern ebenfalls – insbesondere „nach Chemnitz“ – auf Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht zurückgreifen und sich mit der eigenen Demonstration positionieren.

Das Parteiengesetz fordert Gleichbehandlung

Bildungsstadtrat Tobias Dollase (für CDU) ließ auf Anfrage mitteilen, es sei im Bezirk „gängige Praxis, dass politische Parteien Räume auch in Schulen für eigene Veranstaltungen nutzen können“. Davon hätten unterschiedliche Parteien Gebrauch gemacht. Im Sinne der rechtlich vorgeschriebenen Gleichbehandlung sei es nicht möglich, einzelne Parteien auszuschließen. Die Rechtslage sei - mit Paragraf 5 des Parteiengesetzes - „eindeutig“. Der Gleichbehandlungsgrundsatz habe wegen Artikel 21 des Grundgesetzes Verfassungsrang.

Aufgrund der vom Schulleiter der Bettina-von-Arnim-Schule geäußerten Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung an seiner Schule habe am Freitag ein Ortstermin mit dem Schulleiter sowie Dollase und weiteren Vertretern des Bezirksamtes Reinickendorf  in der Schule stattgefunden. Zudem bestehe ein Austausch mit der Berliner Polizei, um ein geeignetes Sicherheitskonzept zu erstellen.

Ein Sicherheitskonzept wird erstellt

Die abschließende Raumvergabe erfolgt laut Schulamt letztlich über das Facility Management, das hierzu eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu erstellen habe.

In ihrer Einladung zum Bürgerdialog nennt die AfD als Themen nicht nur "Ratten und Müll in den Anlagen" und "Schießereien auf der Straße" sondern auch den "Kriminalitätsschwerpunkt rund um die Bettina-von-Arnim-Schule". Tatsächlich nennt die Polizeistatistik etliche Vorfälle unter der postalischen Adresse der Schule im Märkischen Viertel, die allerdings nicht mit der beliebten Sekundarschule in Verbindung stehen.

Susanne Vieth-Entus

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