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Eine Arzthelferin zieht in einer Praxis einer Hausärztin eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson gegen das Corona-Virus auf.
© picture alliance/dpa/Wolfgang Kumm

Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts: Einmal Johnson & Johnson wird als Zweifach-Impfung anerkannt

Auch einfach Geimpfte gelten als vollständig geimpft, wenn sie das Vakzin der US-Firma erhielten, entschied Berlins Verwaltungsgericht. Doch das ist nicht Konsens.

Der Ausschluss von mit dem Johnson & Johnson-Vakzin nur einmal geimpften Bürgern vom vollständigen Impfschutzstatus ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden und damit dem für die Impfstoff-Bewertung zuständigen, staatlichen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) klar widersprochen. Nicht das PEI, sondern die Bundesregierung müsse über diesen Status entscheiden.

Der Beschluss gilt formal nur für die Antragstellerin, hat aber – hieß es am Freitag unter Juristen – grundlegende Bedeutung. Circa 5,4 Millionen Männer und Frauen sind in Deutschland mit dem Präparat des US-Pharmaherstellers Johnson & Johnson geimpft worden, formal also mit dem "Vaccine Janssen". Wohlgemerkt: Eine Impfdosis gilt dabei aus Sicht der europäischen Zulassungsagentur EMA als ausreichend, anders als bei den Impfstoffen von Biontech, Astrazeneca und Moderna.

Die Antragstellerin des aktuellen Verfahrens hatte sich im Oktober 2021 einmal mit dem Johnson & Johnson-Vakzin impfen lassen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus habe sie nicht erhalten, teilte das Gericht mit. Weil die Bundesverordnungen aber vorsahen, dass die Frau nicht (mehr) als vollständig geimpft gilt und deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen der Corona-Maßnahmen ausgeschlossen war, ging sie rechtlich die entsprechende Verordnung vor.

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Die 14. Kammer habe dem Eilantrag stattgegeben, teilte das Gericht mit: "Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung sei mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Vorschrift, auf der der Ausschluss von nur einfach mit dem Covid-19-Vaccine Janssen geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut beruhe (...) als rechtswidrig erweisen werde. Denn über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden." Weiter hieß es: "Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Deshalb bedürfe es hier keiner Entscheidung, ob die Vorgabe einer zusätzlichen Einzelimpfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes nach nur einer Impfung mit dem Impfstoff Covid-19 Vaccine Janssen sachlich verfehlt oder unzureichend begründet worden sei."

Damit gelte die Antragstellerin nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, jedoch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss, teilten die Richter am Freitag mit, könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Bundeskabinett und Länderchefs hatten am Mittwoch mitgeteilt, die Entscheidung über Genesenen- und Geimpftenstatus dem Paul-Ehrlich-Institut sowie dem ebenfalls öffentlichen Robert-Koch-Institut zu entziehen. Zuletzt gab es jedoch auch Beschlüsse, die der Berliner Entscheidung widersprechen: Vergangene Woche beschloss das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, dass einmalig mit dem Johnson & Johnson-Vakzin geimpfte Antragsteller keinen Anspruch auf den Status als voll Immunisierte hätten.

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