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Zwei E-Scooter-Fahrer - angeblich im Tiergartentunnel.
© Facebook / https://www.facebook.com/botan.kurdi.94/videos/2301659513433230/
Update

Berliner Polizei warnt: E-Scooter im Tiergartentunnel – gefährlich und verboten

Ein Autofahrer hat zwei Männer auf E-Scootern gefilmt – im Berliner Tiergartentunnel. Das Video löst breite Reaktionen aus. Wie ist der Fall zu bewerten?

Seit Wochen diskutiert Berlin über die E-Scooter, über rücksichtlose Fahrer der Mietroller mit Elektroantrieb und zugestellte Fußwege. Sogar Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte jetzt über die E-Scooter: „Ja, ich finde sie hier in der Stadt auch total nervig.“

Jetzt sorgt ein bei Facebook verbreitetes Video für Aufsehen: Zu sehen sind zwei Männer, die auf E-Rollern durch den Tiergartentunnel fahren.

Ein Taxifahrer drehte das Video nach eigenen Angaben am Samstag um 17.30 Uhr, als er die E-Scooter überholt hat. Der Mann, der das Video nicht unter seinem richtigen Namen bei Facebook verbreitet hat, sagte dem Tagesspiegel, er habe damit andere Taxifahrer warnen wollen.

Er sei vom Hauptbahnhof in Richtung Potsdamer Platz unterwegs gewesen. Im Tunnel habe er auch schon häufig Radfahrer gesehen, aber noch nie E-Scooter. „Ich finde das sehr gefährlich“, sagte der Taxifahrer.

Die beiden E-Scooter fuhren rechts hinter der Fahrbahnmarkierung.
Die beiden E-Scooter fuhren rechts hinter der Fahrbahnmarkierung.
© Facebook / https://www.facebook.com/botan.kurdi.94/videos/2301659513433230/

Die beiden E-Roller-Fahrer fuhren auf der rechten Fahrbahnseite. Dort ist neben der Tunnelwand ein Rettungsweg für Fußgänger und ein durch eine weiße Fahrbahnmarkierung abgegrenzter, etwa einen Meter breiter Streifen, der nicht von Autos befahren werden darf.

Dennoch: „Es ist verboten mit einem E-Scooter durch den Tiergartentunnel zu fahren und obendrein gefährlich“, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei. Denn beim Tiergartentunnel handelt es sich um eine sogenannte Kraftfahrstraße.

Fahrzeuge müssen mindestens Tempo 60 schaffen

Diese Kraftfahrstraßen werden durch eindeutige Verkehrsschilder ausgewiesen, die auch an den Einfahrten des Tiergartentunnels stehen. Auch wann die Kraftfahrstraße endet, wird durch ein Verkehrsschild markiert.

Mit diesen Verkehrsschildern wird auf den Anfang und das Ende einer Kraftfahrstraße hingewiesen.
Mit diesen Verkehrsschildern wird auf den Anfang und das Ende einer Kraftfahrstraße hingewiesen.
© Montage: Tsp

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Vorgaben dieser Strecken klar geregelt: Laut Paragraf 18. Demnach dürfen Kraftfahrstraßen „nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 Kilometer pro Stunde beträgt“. Doch E-Scooter sind nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern zugelassen.

Die Sprecherin der Polizei sagte: „Wer mit einem E-Scooter durch den Tiergartentunnel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro belegt wird.“ Jetzt prüft die Polizei, ob in dem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das dürfte auch den Autofahrer betreffen: Denn die Nutzung des Handys am Steuer ist verboten.

Wer erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.

Straßenverkehrsordnung (StVO), Paragraf 18, Absatz 1.

In den sozialen Netzwerken sorgte das Video jedenfalls für lebhafte Debatten. „Die spinnen doch“, schrieb ein Nutzer. „Sind die Lebensmüde?“, fragte ein anderer. „Das liegt nicht am Fahrzeug, sondern am Halter! Ähnlich wie beim Car Sharing“, kommentierte ein weiterer Nutzer.

Hitzige Debatte im Internet

„Ich hoffe, die hatten ihre Organspende-Ausweise dabei“, hieß es – oder auch in Anspielung auf die Drosselung der E-Scooter auf Tempo 20: „Die haben Tunnelblick gehabt bei der krassen Beschleunigung.“  Und einer Nutzer schrieb in seinem Kommentar, er „warte auf den Tag“ , an dem sich ein E-Scooter mit der Polizei eine Verfolgungsjagd liefert. Und ein ganz wütender User schrieb: „Abschaffen der Dinger ist die einzige Lösung.“

Zahlreiche Nutzer glauben, dass es sich bei den beiden E-Scooter-Fahrern um Touristen handelte. Einige wollen auch schon Radfahrer im Tiergartentunnel entdeckt haben. In den Kommentaren wird auch vermutet, dass die Tunneltour kein Einzelfall bleiben wird: „Halt Berlin ... mal sehen, wann der erste auf dem Stadtring unterwegs ist.“ Gemeint ist die Autobahn.

Ein anderer Nutzer räumte ein, er sei „mal vor Jahren mit dem Roller“ durch den Tunnel gefahren: „Hat mich 20 Euro gekostet. Hab ich nicht verstanden, mein Roller fuhr 50 und da durfte man zu dem Zeitpunkt eh nur 50 fahren.“ Tatsächlich gilt für den Tiergartentunnel ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern.

Auch E-Roller dürfen nicht durch den Tunnel

Tatsächlich sind die E-Roller, die von zahlreichen Anbietern als Miet-Flitzer auf Berlins Straßen angeboten werden, nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern zugelassen.

Ein Mann fährt am in Berlin mit einem Elektroroller der Fahrzeugsharing-Firma Coup.
Ein Mann fährt am in Berlin mit einem Elektroroller der Fahrzeugsharing-Firma Coup.
© picture alliance / Lino Mirgeler

Auch mit diesen Gefährten darf der Tiergartentunnel deshalb nicht befahren werden. Selbst wenn auf der Kraftfahrstraße nur Tempo 50 erlaubt ist: Weil die Roller nicht für 60 Stundenkilometer zugelassen sind, haben sie im Tiergartentunnel nichts zu suchen.

In der Debatte geht es um die Zukunft der Mobilität. Befürworter fordern ein Umdenken – weg vom Auto. Fachleute halten E-Scooter sogar für höchst gefährlich. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband fordert aus Sicherheitsgründen eine Helmpflicht für Nutzer von E-Tretrollern.

„Es ist für mich völlig verantwortungslos, dass bei E-Scootern keine Helmpflicht vorgeschrieben ist. Die Dinger haben enorme Geschwindigkeiten. Man hat sie für den Verkehr freigegeben, ohne klare Regeln aufzustellen", sagte Verbandspräsident Michael Müller der Deutschen Presse-Agentur.

Besonders für Fußgänger werde die Lage immer gefährlicher: „Es ist für Fußgänger inzwischen kaum noch mehr zu steuern, unfallfrei von A nach B zu kommen, weil von jeder Ecke aus ein E-Scooter angeschossen kommt. Und für Autofahrer auch nicht mehr. Es ist hochgradig gefährlich.“ Außerdem würden die Zulassungsregeln kaum kontrolliert.

Knapp zwei Monate nach der Zulassung der E-Tretroller häufen sich Berichte über Unfälle oder Fahrten unter Alkoholeinfluss. Ein Problem ist auch, dass viele E-Tretroller auf Gehwegen abgestellt werden. Erlaubt sind E-Tretroller ab 14 Jahren, eine Helmpflicht gibt es nicht. Fahren müssen sie auf Radwegen – gibt es keine, muss es die Fahrbahn sein.

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