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Nach einem Jahr Leerstrand hatten Aktivisten das Gebäude in der Berlichingenstrasse 12 im Oktober diesen Jahres besetzt.
© snapshot-photography

Wohnen in Berlin: Drei neue Milieuschutzgebiete für Mitte

Mit den neuen Gebieten sind es jetzt zehn Kieze. Die BVV will das kommunale Vorkaufsrecht stärken, das Bezirksamt erntet Kritik für vergangene Versäumnisse.

Von Laura Hofmann

Drei neue Milieuschutzgebiete für Mitte hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) kürzlich beschlossen. Der Bereich Tiergarten-Süd zwischen Landwehrkanal und Kurfürstenstraße, der Abschnitt zwischen Paul- und Thomasiusstraße in Moabit sowie das Gebiet um die Soldiner Straße zwischen Drontheimer Straße und Grüntaler Straße in Gesundbrunnen erhalten künftig den Status „soziale Erhaltungsgebiete“. Seit September stehen auch die Gebiete Reinickendorfer Straße und Kattegatstraße in Wedding unter Milieuschutz.

Damit steigt die Zahl der Milieuschutzgebiete im Innenstadtbezirk auf zehn, 150.000 von 380.000 Bezirkseinwohnern leben hier. In diesen Arealen gibt es unter anderem Auflagen für Modernisierungen, um Mieterhöhungen zu begrenzen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist genehmigungspflichtig. Wenn Wohnhäuser verkauft werden, kann der Bezirk ein Vorkaufsrecht ausüben. Die Umwandlung der drei neuen Gebiete tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Das kann noch zwei bis drei Wochen dauern.

Bezirksamt in der Kritik

Aktuell in der Kritik steht das Bezirksamt in Mitte, weil es den Eigentümer eines Hauses in der Spenerstraße 4-5 in Moabit praktisch vom Zweckentfremdungsverbot freigestellt hat. Das Haus steht teilweise leer, ist aber eben auch in Teilen bewohnt. Der Eigentümer, die „Primus Projekt Bestand Spenerstr. 4, 5 B“, hatte dem Bezirksamt vorgerechnet, dass es ihm mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand nicht möglich sei, das Gebäude bewohnbar zu machen. Insider sehen das anders. „Die Unwirtschaftlichkeit ist Quatsch“, sagte ein Experte, der das Haus kennt, dem Tagesspiegel.

Doch das Amt folgte der Einschätzung des Eigentümers. Den Mietern, etwa einem Dutzend Parteien, wurde gekündigt, es gilt als wahrscheinlich, dass das Haus abgerissen wird. Dafür spricht unter anderem, dass der Eigentümer nebenan einen Neubau plant, für den die Fenster des Nachbarhauses zugemauert würden. Die „Berliner Morgenpost“ hatte zuerst über den Fall berichtet.

„Wir haben keine Genehmigung zur Zweckentfremdung erteilt“, betonte Sandra Obermeyer (parteilos, für Die Linke), als Stadträtin unter anderem zuständig für die Zweckentfremdung von Wohnraum. Ihr Amt prüfe den Vorgang derzeit erneut. Der zuständige Mitarbeiter im Rechtsamt sei lange Zeit nicht da gewesen, jetzt sei die Prüfung aber fast beendet. Eine Folge könnte die Wiederherstellung von Wohnraum sein, sagte Obermeyer.

Ausweitung des Vorkaufsrechts

Anlässlich des Leerstands im kurzzeitig besetzten Haus in der Berlichingenstraße 12 in Moabit fordert ein mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen angenommener Antrag der Linksfraktion, das kommunale Vorkaufsrecht künftig nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern „auch verstärkt in weiteren Gebietskulissen wie städtebaulichen Erhaltungsgebieten, B-Plangebieten und Sanierungsgebieten“ zu prüfen und anzuwenden. Nicht nur Wohngebäude, auch Gewerbeimmobilien – wie die Berlichingenstraße 12 – und unbebaute Grundstücke sollen in die Prüfung einbezogen werden.

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, „das kommunale Vorkaufsrecht und die Enteignung am Beispiel der Berlichingenstraße 12 zu prüfen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben“. Die Prüfung durch das Rechtsamt hatte ergeben, dass das Haus „rechtlich nicht zum Wohnen geeignet ist“, hatte Obermeyer mitgeteilt, „auch wenn es noch so sehr zum Wohnen geeignet ist.“ Heißt: Man kann praktisch durchaus darin wohnen.

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