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Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers soll den Posten des Chefanklägers nach einem umstrittenen Verfahren bekommen.
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Generalstaatsanwaltschaft Berlin: Drängende Fragen im Fall Margarete Koppers

Justizsenator Dirk Behrendt will sich zum strittigen Auswahlverfahren für den Generalstaatsanwalt nicht äußern. Fragen gibt es genug.

Im Streit um die Nachfolge für den Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother hat die rot-rot-grüne Koalition auf Angriff umgeschaltet. Nach einer Sondersitzung des Rechtsausschusses, der sich mit dem Auswahlverfahren für das Amt befasste, erklärten SPD, Linke und Grüne: „Der Opposition ging es nicht um Erkenntnisgewinne, sondern um parteitaktisches Theater“. Bei laufenden Bewerbungsverfahren gelte der dienstrechtliche Grundsatz der Verschwiegenheit, auch zum Schutz der Bewerber. Außerdem fielen nicht abgeschlossene Personalverfahren in den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“.

Damit sprangen die drei Regierungsfraktionen dem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zur Seite, der sich in der Ausschusssitzung beharrlich weigerte, zu dem strittigen Auswahlverfahren Stellung zu nehmen. Er habe zwar „volles Verständnis für das Informationsbedürfnis der Opposition“, so Behrendt. Aber er könne zu den Einzelheiten des beamtenrechtlichen Verfahrens leider nichts sagen, obwohl er eigentlich ein großes Interesse daran habe, Auskunft zu geben. Doch er müsse seiner „Geheimhaltungs- und Schutzpflicht“ nachkommen, auch aus Fürsorge gegenüber den Bewerbern. Ansonsten würden sich für die Besetzung weiterer Führungsämter in der Berliner Justiz keine qualifizierten Kandidaten mehr finden.

Wie berichtet, haben sich für den Posten des Generalstaatsanwalts in Berlin die Vize-Polizeipräsidentin Margarete Koppers und die Abteilungsleiterin im brandenburgischen Justizministerium, Susanne Hoffmann beworben. Dem sicheren Vernehmen nach hat eine fünfköpfige Auswahlkommission in der Senatsjustizverwaltung sich für Koppers ausgesprochen. Ausgeschrieben wurde die Stelle schon im November 2015, als Thomas Heilmann (CDU) noch Justizsenator war. Die von ihm zusammengestellte Auswahlkommission wurde vom Nachfolger Behrendt kurz nach dessen Amtsantritt im Dezember 2016 komplett ausgetauscht.

AfD-Abgeordneter fordert, die Stelle neu auszuschreiben

In der zweistündigen Sitzung des Rechtsausschusses konzentrierten sich CDU, AfD und FDP auf die Frage, ob dieser personelle Austausch der Kommission sachlich begründet und rechtmäßig sei. „Wir haben erhebliche Zweifel, dass das Auswahlverfahren den gesetzlichen Ansprüchen genügt“, sagte der CDU-Abgeordnete Sven Rissmann. Er kündigte weitere parlamentarische Initiativen an, wenn Senator Behrendt bei seiner Haltung bleibe, dem Parlament keine Auskünfte zu geben. Die CDU will offenbar Akteneinsicht beantragen und notfalls das Landesverfassungsgericht anrufen.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen).
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen).
© dpa

Es gehe nicht darum, über konkrete Personalien, also die öffentlich genannten Bewerberinnen zu reden, sagte der FDP–Rechtsexperte Marcel Luthe. Aber der komplette personelle Austausch der Kommission und dessen Begründung müsse parlamentarisch überprüfbar sein. Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar schloss sich dieser Einschätzung an. Er forderte, die Stelle des Generalstaatsanwalts neu auszuschreiben, denn es sei jetzt schon klar, dass das Verfahren fehlerhaft und rechtswidrig sei.

Der Justizsenator zeigte sich trotz der massiven Vorwürfe der Oppositionsfraktionen unbeeindruckt. „Es ist mein Wunsch, dass Besetzungsverfahren zügig abzuschließen“, sagte er. Behrendt hofft, dass sich der Senat im März mit seinem Personalvorschlag befasst und darüber entscheidet. Mit Blick auf Koppers und Hoffmann, die er namentlich nicht erwähnte, warnte Behrendt davor, „Spitzenjuristen ins Zwielicht zu rücken“. So etwas bedrücke ihn sehr.

Der Dienstherr hat großen Ermessensspielraum

Im Laufe der Beratung heizte sich die Stimmung im Rechtsausschuss auf. „Hier reden ganz Viele über etwas, das geheim bleiben müsste“, kritisierte der SPD-Abgeordnete Swen Kohlmeier. Der Kern des Übels sei doch, dass Behrendts christdemokratischer Amtsvorgänger bei diesem Bewerbungsverfahren nicht für eine ordnungsgemäße Amtsübergabe gesorgt habe. Deshalb habe der neue Justizsenator „jetzt die A…karte gezogen und muss ausbaden, was sein Vorgänger angerührt hat“. Der CDU-Kollege Rissmann reagierte darauf mit einem interessanten Angebot: Ex-Senator Heilmann, der schöne Grüße ausrichten lasse, sei gern bereit, den Ausschuss über das Auswahlverfahren ausführlich zu informieren.

Zur Kernfrage im Verfahren, der Auswechslung der Auswahlkommission durch Behrendt, gab der Verfassungsrechtler Franz Mayer (Uni Bielefeld) dem Tagesspiegel Auskunft. Laut Verwaltungsreform-Grundsätzegesetz solle bei der Besetzung einer „Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung“ eine fachkundige Person hinzugezogen werden, die nicht in der auswählenden Dienststelle beschäftigt ist. Weitergehende Regelungen gebe es in Berlin nicht. Insgesamt habe der Dienstherr bei der Zusammenstellung einer Auswahlkommission einen großen Ermessensspielraum.

Die Neuzusammensetzung einer Kommission, die noch nicht tätig geworden sei, ist nach Einschätzung Mayers zulässig. Das gelte wohl nicht mehr, wenn schon Auswahlgespräche geführt wurden. „Denn das könnte ein Eingriff in ein rechtsstaatlich gebotenes faires Verfahren sein.“ Es dürften auch keine Kommissionsmitglieder berufen werden, bei denen der Verdacht der Befangenheit bestehe. Offenkundig sachwidrige Auswahlgründe seien auch anfechtbar.

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