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Ehrenamtliche Helfer der Würzburger Kindertafel schmieren Pausenbrote.
© epd

Berliner Landesverfassung: Diskussion über Ehrenamt als Staatsziel

Das Ehrenamt soll gestärkt werden. Nachdem der Tagesspiegel-Ehrenamt-Newsletter den Vorschlag gebracht hatte, wird nun über eine Verfassungsänderung diskutiert.

Ehrenamt als Staatsziel? Die Diskussion geht weiter, ob das Ehrenamt als Staatsziel in die Berliner Landesverfassung aufgenommen werden soll. Die Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) brachte die von unserem Newsletter „Ehrensache“ in der letzten Ausgabe angestoßene Debatte auf die Tagesordnung des parlamentarischen Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement und Partizipation. Die ehemalige Staatsekretärin sieht „eigentlich nur Vorteile“. Damit wäre „klargestellt, dass das ehrenamtliche Engagement nicht nur als wichtige Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts begriffen, sondern auch die Politik verpflichtet wird, für dessen wertschätzende und dauerhafte Förderung zu sorgen“.

Die CDU-Abgeordnete verweist darauf, dass es in Berlin „trotz unbestreitbarer Fortschritte“ „noch immer beklagenswerte Defizite gibt“. Es gebe „keine ausreichende Infrastruktur für das Ehrenamt, die Anerkennungspolitik weist große Lücken auf und um jeden Haushaltstitel muss hart gerungen und gekämpft werden“.

Mit einer Verfassungsänderung „muss man sehr vorsichtig umgehen“, betonte dagegen die Staatsekretärin für bürgerschaftliches Engagement, Sawsan Chebli: „Auf keinen Fall darf sie sich in reiner Symbolpolitik erschöpfen.“ Sie setze sich deswegen „mit aller Kraft für eine Stärkung vor allem auch der Strukturen und der Netzwerke sowie für mehr Anerkennung ein“. In dem Prozess der Erarbeitung einer berlinweiten Engagementsstrategie werde man sich aber „auch mit der Idee auseinandersetzen, die Förderung von Engagement und demokratischer Beteiligung perspektivisch in die Berliner Verfassung zu verankern.“

Ausschuss für bürgerliches Engagement hat andere Vorschläge

Für die Staatsekretärin ist jedenfalls klar, dass das keine „Hauruck-Aktion“ und „nicht von oben herab“ passieren dürfe, sondern mit der Zivilgesellschaft diskutiert werden müsse. Wenn es darum gehe, das Ehrenamt zu stärken, dann könne „eine Diskussion über ein solches Staatsziel sinnvoll sein“.

Skeptisch ist dagegen die Vorsitzende des Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement, Susanna Kahlefeld (B'90/Grüne). Ein Passus in der Verfassung, fürchtet sie, könnte zu „unverbindlich“ und „freischwebend“ sein. Sie hält eine festgeschriebene und verpflichtende Ehrenamtsstrategie des Landes, wie sie gegenwärtig auch diskutiert wird, für den besseren Weg, auf die Bedürfnisse von ehrenamtlichem Einsatz einzugehen und „mit Leben zu füllen“. 

[Wer noch mehr über ehrenamtliches Engagement in Berlin erfahren will: Der kostenlose Newsletter „Ehrensache“ erscheint einmal im Monat. Hier anmelden: ehrensache.tagesspiegel.de.]

Sehr begrüßen würde eine Staatsziel-Verankerung jedoch der FDP-Abgeordnete Bernd Schlömer, weil es eine öffentliche Würdigung und Ausdruck der Wertschätzung des Ehrenamts bedeutet und den Anreiz erhöht, sich für ein Ehrenamt zu engagieren. Schlömer sieht aber bei einer Verankerung in der Verfassung auch die Gefahr, „dass sich Politik und Verwaltung aus dem Engagement zurückziehen, weil es ja dann Wert geschätzt ist“.

Die Frage ist aktuell, weil das schwarz-grün regierte Bundesland Hessen das Ehrenamt seit Jahresbeginn zum Staatsziel erklärt hat, mit dem die soziale, politische und kulturelle Bedeutung des Ehrenamts unter besonderen Schutz gestellt wird. In einer Volksabstimmung hatten die Bürger zuvor 89 Prozent Ja-Stimmen dafür gestimmt. Bereits seit längeren haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg sinngleiche Formulierungen in ihren Verfassungen verankert. In Sachsen-Anhalt heißt es sogar explizit, „die nachfolgenden Staatsziele verpflichten das Land, sie nach Kräften anzustreben und sein Handeln danach auszurichten“.

Das sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin

Auch in Thüringen wird darüber diskutiert. Der dortige CDU-Fraktionschef und Spitzenkandidat für die anstehende Landtagswahl, Mike Mohring plädiert dafür, damit „jedes Gesetzgebungsverfahren und jede Verordnung daraufhin geprüft wird, ob es dem Ehrenamt hilft oder eher behindert“.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin befürwortet die Aufnahme als Staatsziel im Grundsatz. Für die Geschäftsführerin Gabriele Schlimper sollten aber gleichermaßen „Ehrenamt und Engagement“ wegen der Vielfältigkeit des freiwilligen Einsatzes als förderungswürdig bzw. unterstützungswürdig in einer Landesverfassung verankert werden. Schlimper erinnert zugleich daran, dass in Berlin in den vergangenen Jahren bereits viel zur Förderung des Engagements getan wurde, etwa durch die Förderung der bezirklichen Freiwilligenagenturen und der Stadtteilzentren.

Das Staatsziel Ehrenamt allein aber reiche nicht, um die Freiwilligen wirksam zu unterstützen, sagt Gabriele Schlimper und schlägt eine kostenlose Nutzung des Nahverkehrs für regelmäßig Engagierte, die Verbesserung der Raumversorgung von Projekten und eine attraktivere Berliner Ehrenamtskarte vor.

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