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Publikum im Freiluftkino Friedrichshain bei der Berlinale.
© Jens Kalaene/dpa

Maskenpflicht, Open-Airs, private Feiern: Diese neuen Corona-Regeln gelten seit Freitag in Berlin

Die Infektionszahlen sinken weiter, der Sommer ist da. Deshalb fällt die Maskenpflicht im Freien fast überall weg. Auch draußen feiern ist wieder erlaubt.

Berlin macht sich locker: Angesichts der sinkenden Zahl an Neuinfektionen müssen die Menschen im Freien fast nirgends mehr eine Maske tragen. Das hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen. Die neue Corona-Verordnung ist am Freitag in Kraft getreten.

Nur an Orten, an denen es zu Gedränge kommen kann – der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) dachte da an Grabbeltische und Sonderangebote vor Geschäften – muss weiter eine Maske getragen werden. Dazu zählen auch Warteschlangen im Freien. Und Demonstrationen: "Bei Demonstrationen gilt weiterhin die Maskenpflicht, weil wir davon ausgehen, dass dort das Problem der Nichteinhaltung des Abstandes nach wie vor bestehen kann", sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD).

Anders ist es in Bussen und Bahnen. Dort gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. FFP2-Masken seien bei der direkten Begegnung von Menschen, wie sie im Öffentlichen Personennahverkehr unvermeidlich sei, ein wirksamer Gesundheitsschutz, sagte Müller. Das hätten viele Berlinerinnen und Berliner mittlerweile verstanden.

Und: „Wir werden auch wieder einen ÖPNV erleben, der voller wird in den kommenden Wochen.“ Die Menschen kehrten zunehmend aus dem Homeoffice in die Büros zurück und auch Touristinnen und Touristen besuchten Berlin wieder.

Kneipen, Restaurants und Spätis dürfen nachts, also zwischen 0 und 5 Uhr wieder Alkohol ausschenken. Das nächtliche Verkaufsverbot entfällt.

Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel sind nach der neuen Verordnung wieder erlaubt. Zusammen feiern dürfen demnach bis zu 250 Menschen, Voraussetzung ist ein negativer Test für alle Teilnehmenden.

Andere Freiluftveranstaltungen sind ab Freitag wieder mit bis zu 1000 Menschen möglich. Auch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat der Senat die Einschränkungen gelockert: Drinnen sind künftig bis zu 250 Gäste erlaubt. Sobald die Veranstaltung von mehr als 20 Gästen besucht wird, besteht Testpflicht.

Im privaten Bereich bleiben die alten Regeln vorerst bestehen

Im Bereich der privaten Treffen bleibt hingegen alles beim Alten. Hier soll weiter die Regel gelten, höchstens zehn Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten zu treffen, sagte Müller.

Hochzeiten, Geburtstagspartys, religiöse Feiern und Trauerfeiern sind hingegen wieder mit mehr Gästen möglich. Finden sie drinnen statt, dürfen 50 Menschen zusammenkommen; im Freien sind bis zu 100 erlaubt.

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Gute Nachrichten auch für die Abschlussklassen in Berlin: Abifeiern dürfen wieder stattfinden, genauso Abschlussfeiern von Berufsausbildungen.

Die kleinen Geschwister der Schulabgänger:innen können von kommendem Montag an wieder wie gewohnt in die Kitas gehen. Diese kehren zum Normalbetrieb zurück, wie es vom Senat hieß.

Was das Freizeitprogramm während der Sommerferien angeht, dürften viele Familien aufatmen. Freizeitparks können wieder öffnen, Jahrmärkte und Volksfeste stattfinden, der Besuch in Freiluft-Zoos ist ohne Maske möglich und auch Hallenbäder, Thermen und Saunen dürfen wieder Besucher:innen empfangen.

Keine Tests beim Friseur mehr nötig

Sport im Freien ist ab Freitag auch in Gruppen und bei Unterschreitung des Mindestabstands wieder erlaubt.

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Beim nächsten Friseurbesuch wird zudem kein negatives Testergebnis mehr benötigt, solange eine Maske getragen werden kann. Nur wenn keine Maske getragen werden könne, etwa beim Bartstutzen, müsse der Kunde einen negativen Test vorlegen.

Sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr bleiben bis mindestens 30. Juni nicht erlaubt.

Weitere Öffnungsschritte auch an Hochschulen

Weitere Öffnungsschritte beschloss der Senat auch für die Berliner Hochschulen. Ab Freitag können diese unter Beachtung von Hygienekonzepten und Einsatz ihrer Teststrategien die Präsenzanteile in Studium und Lehre erweitern.

Neben den bereits erlaubten Praxisformaten in Kleingruppen sind nun weitere Lehrveranstaltungen vor Ort grundsätzlich erlaubt, die maximale Zahl der teilnehmenden Studierenden leitet sich dabei aus den Hygienekonzepten der Hochschulen sowie den allgemeinen Vorgaben der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes ab.

Bereits seit dem 4. Juni dürfen Bibliotheken und Arbeitsplätze an den Hochschulen öffnen und Mensen ihren Betrieb mit Speisen und Getränken zunächst zur Abholung anbieten. In geschlossenen Räumen der Hochschulen und Hochschulbibliotheken ist weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Sollte die Zahl der Neuinfektionen weiterhin sinken, sagte Müller, werde der Senat in zwei Wochen weitere Öffnungen beschließen.

Noch weiter als Berlin geht Brandenburg: Unter anderem werden dort sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben und Tanzclubs dürfen mit beschränkter Personenzahl und strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

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