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Unter Aufsicht. Die Berliner Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen täglich mit mehreren hundert Einsatzkräften.
© Christoph Soeder/dpa

Bis zu 10.000 Euro drohen: Diese neuen Corona-Bußgelder gelten in Berlin

Der Senat hat Lockerungen beschlossen – einen neuen Bußgeldkatalog gibt es auch. Von Spaziergängern über Ladeninhaber bis zu Schulleitern kann er viele treffen.

Berlin trägt Maske - zumindest ab Montag in den öffentlichen Verkehrsmitteln und, so wünscht es sich Berlins Regierung, am besten auch in Geschäften sowie im Kontakt mit Menschen aus Risikogruppen. Wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) aber angekündigt hat, will der Senat bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen auf Strafen verzichten. Stattdessen appelliert er in der Corona-Krise an die Vernunft.

Andere Regelungen, die der Senat am Dienstag beschlossen hat (hier ein Überblick zu den neuen Beschlüssen), sind hingegen mit Bußgeldern verbunden - und der Katalog ist gewachsen, das Strafen-Register wurde ausgeweitet und präzisiert.

Grundsätzlich gleich bleibt, dass die Höhe der Bußgeldkatalog sich nach drei Kriterien richtet: Welcher Schaden entsteht für die öffentliche Gesundheit? Zeigt sich die Person einsichtig oder liegt ein Wiederholungsfall vor? Teurer wird es außerdem, wenn aus dem Verstoß ein wirtschaftlicher Profit entstanden ist.

Was ist also neu? Eine Auswahl der wichtigsten Punkte.

Kontakte zu anderen

Das Gebot, sich ständig in der Wohnung aufzuhalten gibt es nicht mehr - damit entfällt auch das bislang mögliche Bußgeld von 10 bis 100 Euro. Bislang schon verboten, nun auch im Bußgeldkatalog: Wer sich im öffentlichen Raum mit mehr als einer anderen Person trifft, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, riskiert eine Zahlung von 10 bis 100 Euro. Wer den Abstand von 1,50 Metern zu anderen nicht einhält, muss unter Umständen 25 bis 500 Euro zahlen - dies gilt nun auch explizit für den Abstand zu anderen Personen auf Wiesen und Freiflächen.

Das Besuchsverbot für Krankenhäuser ist weiterhin mit einem Bußgeld belegt. Wer dagegen verstößt und einen Patienten besucht, muss eventuell 50 bis 1000 Euro bezahlen. Ausnahmen gibt es nach wie vor bei Kindern unter 16 Jahren und Frauen, die gerade ein Kind bekommen haben.

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Wer aus dem Ausland einreist oder zurückkehrt, muss sich für zwei Wochen in häusliche Isolation begeben. Verstöße dagegen können 500 bis 2500 Euro kosten. Rückkehrer, die sich nicht direkt in ihre Wohnung oder eine andere Unterkunft begeben, sondern vielleicht erst beim Supermarkt oder Verwandten Halt machen, riskieren ein Bußgeld von 150 bis 3000 Euro.

150 bis 2000 Euro werden fällig, wenn man sich nicht, wie vorgeschrieben, sofort nach seiner Ankunft in Deutschland mit den örtlichen Behörden in Verbindung setzt. Personen, die sie besuchen, müssen unter Umständen 300 bis 1000 Euro zahlen.

Aufenthalt im öffentlichen Raum

Grillen oder das Anbieten offener Speisen war bereits verboten. Jetzt ist das mit einem Bußgeld belegt: 25 bis 500 Euro.

Versammlungen und Gottesdienste

  • Ab dem 4. Mai sollen Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen. Die Versammlungsleitung ist jedoch für die Gewährleistung der Abstands- und Hygieneregeln zuständig. Bei Verstoß werden 50 bis 500 Euro fällig.
  • Eine besondere Regelung gibt es für "kultisch-religiöse Veranstaltungen", also alle Arten von Gottesdiensten. Dabei kann das "Herumreichen von Gegenständen zwischen mehreren Personen" mit 25 bis 500 Euro recht teuer werden. Den Kelch weiterzugeben, ist also zum Beispiel untersagt.

Betriebe und öffentliche Einrichtungen

  • Ab dem 27. April darf der Botanische Garten öffnen, ab dem 4. Mai gilt das unter anderem für Bibliotheken und Friseurläden wieder öffnen, demnächst sollen Zoo- und Tierparkbesuche ebenfalls wieder möglich sein. Für alle gilt: Wer vor dem jeweiligen Stichtag öffnet, kann zur Kasse gebeten werden: 1000 bis 10.000 Euro.
  • Zwar dürfen nun Läden wieder öffnen, allerdings nur bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe rechnen: 1000 bis 10.000 Euro.
  • Gemütlich durch die Mall bummeln und das Treiben beobachten? Einkaufszentren dürfen keine Sitzgelegenheiten bieten, sonst könnte ein Bußgeld von 500 bis 5000 Euro gegen den Betreiber verhängt werden.
  • Werden die Hygieneregeln etwa in Geschäften oder bei Veranstaltungen nicht eingehalten, könnten die Verantwortlichen belangt werden - mit 250 bis 5000 Euro. Wenn etwa kein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, können sowohl Friseur und Kunde mit 50-500 Euro belangt werden.
  • Schwimmbäder und Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder, generell überdachte Sportstätten bleiben geschlossen - anders als etwa Freiluftplätze für Leichtathletik und Tennis, wo kein Mannschaftssport betrieben wird und der gebotene Abstand eingehalten werden kann. Wer gegen die Regelung verstößt, wird nun auch als Nutzer zur Kasse gebeten, und zwar mit 50 bis 500 Euro.
  • Wer Stadtrundfahrten anbietet, muss mit einem Bußgeld rechnen: 1000 bis 10.000 Euro.
  • Für Prostitution können 250 bis 5000 Euro Bußgeld verlangt werden.

Schulen

  • Für Schulen gelten mit der schrittweisen Wiedereröffnung in dieser Woche besondere Regeln der Senatsverwaltung für Bildung, so muss etwa dafür gesorgt werden, dass die Schüler im Unterricht ausreichend Abstand zueinander halten können. Ist dies nicht gegeben, riskiert die Schulleitung ein Bußgeld von 1000 bis 10.000 Euro.
  • So kann die Durchführung von Schulausflügen kann die Schulleitung 1000 bis 10.000 Euro kosten.
  • Auch die Teilnahme kann teuer werden: Eltern oder volljährige Schüler müssten eventuell 250 bis 2500 Euro zahlen.

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