Keine Kontaktbeschränkungen, größere Veranstaltungen: Diese Lockerungen gelten in Berlin ab Samstag
Der Berliner Senat hat zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen gelockert, manche wurden gar aufgehoben. Bald sind Veranstaltungen bis 1000 Personen erlaubt. Ein Überblick.
Ab Samstag wird es in Berlin keine Kontaktbeschränkungen mehr geben. Dann dürfen sich wieder beliebig viele Personen treffen, die in verschiedenen Haushalten leben können - dies würde auch für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen gelten. Der Senat hat diese Beschränkung am Dienstag aufgehoben. Der Mindestabstand von 1,50 Meter gilt aber weiterhin.
Alle Lockerungen sollen in Kraft treten, wenn die Verordnung veröffentlicht wird – diesen Freitag im Amtsblatt für Berlin, ab Samstag sollen sie damit gültig sein.
Außerdem hat der Senat auch neue Personenobergrenzen bei Veranstaltungen beschlossen. Bis 31. August bleiben Veranstaltungen im Freien mit mehr 1000 Teilnehmern verboten.
Vom 1. September bis 24. Oktober sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5000 Teilnehmern verboten. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen bis einschließlich 31. Juli mit mehr als 300 Teilnehmern verboten. Das heißt, damit wird die bisherige Obergrenze von 150 auf 300 erhöht.
Ab dem 1. September bis 30. September dürfen 750 Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen anwesend sein, ab dem 1. Oktober bis 24. Oktober wird die Teilnehmerzahl auf maximal 1000 erhöht.
Auch in gastronomischen Einrichtungen bleibt es beim Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Tischen. Ein Vorschlag der Wirtschaftsverwaltung, im Falle von Trennscheiben auf den Mindestabstand zu verzichten, fand keine Mehrheit im Senat.
Die Gesundheitsverwaltung stand diesem Vorschlag äußerst skeptisch gegenüber. Denn Virologen weisen der Übertragung des Coronavirus durch Aerosole, also Schwebeteilchen in der Luft, eine immer größere Bedeutung zu. Wichtig seien regelmäßiges Lüften und eine möglichst geringe Viruslast durch nicht zu viele Personen in einem Raum.
In Berlin dürfen künftig auch wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte. Im Einzelhandel gilt, dass pro Kunde nicht mehr 20 Quadratmeter, sondern nur noch zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gelten, wie der Senat ebenfalls am Dienstag beschlossen hatte.
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Neben der Abstandsregel bleibt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel und in der Gastronomie bestehen. Nach Tagesspiegel-Informationen hat der Senat ein Bußgeld bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel beschlossen. Es gilt also überall dort, wo jetzt auch schon die Maskenpflicht gilt. Das Bußgeld soll zwischen 50 Euro und 500 Euro betragen.
Polizei will mit Schwerpunktkontrollen Maskenpflicht durchsetzen
Dreimal wurde darüber bereits im Senat ohne Ergebnis gesprochen. Die SPD war immer dafür, die Linken wollten die Aufnahme der Maskenpflicht in die allgemeinen Beförderungsbedingungen statt Bußgeld – zeigten sich dann aber offensichtlich doch gesprächsbereit. Man werde sich nicht als „Schutzgott der Maskenmuffel“ gerieren, hieß es.
Und die Grünen sind von Ablehnung auf hundertprozentige Zustimmung für ein Bußgeld umgeschwenkt. Sie hatten ihre Position von der Umsetzbarkeit der Kontrollen abhängig gemacht. Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte an, die Polizei werde mit Schwerpunktkontrollen die Maskenpflicht kontrollieren und durchsetzen.
Am Dienstagnachmittag spricht der Senat auch über die Lockerungen mit dem Rat der Bürgermeister.
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