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Immer weniger Fahrgäste sollen sich an die Maskenpflicht in Bus und Bahn halten.
© Kay Nietfeld/dpa
Update

Maskenmuffel in Berliner Bussen und Bahnen: Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht könnte am Dienstag beschlossen werden

Nach der SPD sind nun wohl auch die Grünen für die Einführung eines Bußgeldes für Maskenmuffel in Berlin. Der Senat soll am Dienstag darüber beschließen.

Der Senat wird am Dienstag wohl ein Bußgeld für das Nichttragen von Masken beschließen. Die SPD hatte sich vergangene Woche im Landesvorstand dafür ausgesprochen. Die Grünen halten angesichts der steigenden Infektionszahlen inzwischen ein Bußgeld auch für „unausweichlich“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) dem Tagesspiegel.

Verkehrssenatorin Regine Günther (ebenfalls Grüne) sagte, die Einsicht, in Bussen und Bahnen zum Schutz für andere und sich selbst einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nehme leider weiter ab.

Durch Bußgelder könne man der Maskenpflicht Nachdruck verleihen. „Ich bin dafür, dass wir dies im Senat zeitnah beschließen“, sagte Günther. Für die Durchsetzung dieser Pflicht seien die Polizei und die Ordnungsämter zuständig.

Die Tendenz ist alarmierend: Die Zahl der Covid-19-Infektionen steigt in Berlin wieder an. Die Gesundheitsämter registrierten von Donnerstag auf Freitag 130 Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag, von Freitag auf Sonnabend 71 Neuinfektionen, wobei noch nicht alle Gesundheitsämter die Zahlen gemeldet hatten. „Wir sind in einer weltweiten Pandemie. Es geht bei jeder Maßnahme um die Gesundheit der Menschen“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) dem Tagesspiegel.

Risikogruppen müssten weiter geschützt werden

Am Dienstag will der Senat Lockerungen beschließen. Die Maskenpflicht für den ÖPNV, Einzelhandel und Gastronomie wird ebenso wie die Abstandsregel von 1,50 Metern weiter gelten. Die steigenden Infektionszahlen würden zeigen, „dass Abstands- und Hygieneregeln nach wie vor an erster Stelle stehen“, sagte die stellvertretende SPD–Landesvorsitzende Iris Spranger.

Sie habe Verständnis, dass die Menschen ihre eigene persönliche Freiheit wieder erlangen wollen. „Die Risikogruppen wird es aber weiter geben.“ Und es gäbe leider viele Menschen, die sich nicht an die Hygieneregeln halten würden.

„Das einzige Mittel, um dagegen vorzugehen, ist ein Bußgeld.“ So wie man beim Schwarzfahren in Bus, Bahn oder Straßenbahn in Berlin 60 Euro Strafe zahlen müsse, sollten die Leute bei Verletzung der Maskenpflicht durch ein höheres Bußgeld spüren, dass sie mit ihrem Verhalten andere Personen und sich selbst gefährden würden.

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Senatorin Kalayci betont, dass „weitere Lockerungen in dieser Phase nur einhergehen können mit strenger gefassten Hygieneregeln, um auch diejenigen zu erreichen, die sich darüber hinwegsetzen“.

Bei den Grünen mehrten sich auch die Befürworter für ein Bußgeld. Bezirksbürgermeister wie Monika Herrmann oder Stephan von Dassel (beide Grüne) sprachen sich wie berichtet dafür aus. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sagte dem Tagesspiegel, man werde im Senat beraten, „um die Maskenpflicht vollständig und gerade auch im ÖPNV durchzusetzen – notfalls auch mit Bußgeldern“. Bußgelder seien „eine Variante. Sie stehen und fallen mit der Kontrollfrage“, sagte Grünen-Fraktionschefin Silke Gebel vor ein paar Tagen. Jetzt sehen Grüne und SPD ein Bußgeld als unausweichlich.

Linke sind für Kontrollen aber gegen Bußgeld

Die Linke hingegen sieht das Bußgeld als falschen Weg. Rechtspolitiker Sebastian Schlüsselburg und Parteichefin Katina Schubert plädieren dafür, die Maskenpflicht ohne Bußgeld wie im Wiener ÖPNV in die allgemeinen Beförderungsbedingungen aufzunehmen. Die BVG müsse die Umsetzung kontrollieren und könne dann den Transport von Fahrgästen ohne Maske ablehnen, sagte Schlüsselburg. Im Einzelhandel und in der Gastronomie seien die Betreiber und Wirte für die Einhaltung der Maskenpflicht verantwortlich. Die BVG verwies auf die Zuständigkeit des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg, der am Sonntag auf Nachfrage keine Stellungnahme gab. Der Senat will ab dem 25. Juni die geltenden Kontaktbeschränkungen aufheben.

Ab Oktober soll es wieder Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern geben

Die Regelung, dass sich Personen zweier Haushalte oder bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen, soll entfallen. Neben der Maskenpflicht wird der Mindestabstand von 1,50 Metern weiter gelten.

In den Klassenräumen dagegen soll er abgeschafft werden. Ohne den Wegfall der Abstandsregeln könnten die Schulen nach den Ferien auch nicht zum Regelbetrieb zurückkehren. Der Senat wird am Dienstag das Aussetzen der Abstandsregel noch nicht beschließen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) soll während der unterrichtsfreien Zeit eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll die bisher erlaubte maximale Teilnehmerzahl von derzeit 150 auf zunächst 300 und schrittweise bis Oktober auf 1000 steigen.

Und ab dem 25. Juni gilt die Regel, dass ein Kunde pro zehn statt bisher 20 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet ist. Über die Lockerungen will der Senat am Dienstag auch mit dem Rat der Bürgermeister sprechen.

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