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Ein Mann mit rechtsextremen Tattoos (Symbolbild)
© Thomas Frey/dpa
Exklusiv

Rechtsextremismus in Berlin: Die Liste der Todesopfer rechter Gewalt wird länger

Die Berliner Polizei stuft sechs Tötungsdelikte nachträglich als rechts motiviert ein – sieben Berliner Todesopfer werden nachgemeldet. Anlass sind langjährige Tagesspiegel-Recherchen.

Sie wurden von Rechtsextremisten geschlagen, getreten, gestochen, gefoltert. Sieben Menschen, darunter auch zwei Neonazis, haben in Berlin in den Jahren 1992 bis 2001 rechte Gewalt nicht überlebt. Die Polizei wertete die Fälle trotz Hinweisen auf ein rechtes Tatmotiv, die der Tagesspiegel genannt hatte, nicht als politisch motivierte Kriminalität.

Das ändert sich jetzt. Nach einer aufwändigen Untersuchung durch Wissenschaftler der Technischen Universität (TU) wird die Polizei nun sechs Fälle mit insgesamt sieben Todesopfern rechter Gewalt dem Bundeskriminalamt nachmelden. Damit steigt die offizielle Gesamtzahl der Opfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung in Berlin auf neun.

Initiiert wurde das Projekt 2015 vom Landeskriminalamt. Die Behörde griff eine Anregung des Bundestages auf. Der NSU-Untersuchungsausschuss hatte 2013 die polizeiliche Erfassung rechter Tötungsverbrechen bundesweit als mangelhaft kritisiert. Im November 2015 begann dann das bei der TU angesiedelte Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) seine Untersuchung.

Der Rechtsextremismus-Experte Michael Kohlstruck bildete mit vier Kollegen eine „Forschungsgruppe Klassifikation Tötungsdelikte“. Polizei und Staatsanwaltschaft stellten Unterlagen zur Verfügung, der Tagesspiegel gab den Forschern Einblick in seine Recherchen zu Todesopfern rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung.

Der Tagesspiegel recherchierte Fälle, die in der Polizeistatistik bislang fehlten

Die Zeitung hatte im September 2000, damals gemeinsam mit der „Frankfurter Rundschau“, erstmals über mehrere Berliner Fälle und viele weitere in Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 berichtet, die in den offiziellen Statistiken fehlen. Die Recherchen zu Todesopfern rechter Gewalt dauern bis heute an.

Das ZfA nahm sich zwölf Fälle aus den Jahren 1990 bis 2008 vor, bei denen 13 Menschen starben. Es handelt sich um Verbrechen, zu denen der oder die Täter ermittelt wurden und Indizien für ein rechtes Motiv vorliegen. Neun Fälle hatte der Tagesspiegel als rechts motiviert eingestuft, das LKA vor Beginn der Untersuchung nur zwei.

Die Wissenschaftler kommen nach ihrer umfassenden Analyse zum Schluss, insgesamt acht der zwölf Tötungsdelikte seien als politisch motiviert zu werten. Es handelt sich um die zwei Fälle, die bereits das LKA als „rechts“ eingestuft hatte, und sechs weitere aus der Tagesspiegel-Liste mit sieben Toten.

Bei diesen sechs Fällen geht es um folgende Verbrechen

- Ein Skinhead attackiert am 29. August 1992 auf einem Spielplatz in Charlottenburg den Obdachlosen Günter Schwannecke. Der Täter drischt mit einem Baseballschläger auf Schwannecke ein. Der Obdachlose wird schwer verletzt, eine Woche später stirbt er im Krankenhaus.

Schwannecke und ein weiterer Mann ohne Wohnung hatten den Skinhead und dessen ebenfalls glatzköpfigen Freund davon abhalten wollen, auf dem Spielplatz zwei Migranten anzugreifen. Das Landgericht verurteilt den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft. Ein politisches Motiv sehen die Richter nicht. Die Wissenschaftler des ZfA hingegen werten den Fall als rechte Hasskriminalität.

- Vier Skinheads vergewaltigen am 23. Juli 1994 in Reinickendorf die Prostituierte Beate Fischer. Sie wird auch auf andere Weise gefoltert und dann erdrosselt. Die Tat in der Wohnung eines der Rechtsextremen dauert mehrere Stunden. Das Landgericht verurteilt den Haupttäter zu lebenslanger Haft, die drei Komplizen erhalten Strafen zwischen neun und zehn Jahren.

Die Täter hätten die Prostituierte als minderwertig angesehen und sich deshalb entschlossen, die Frau zu erniedrigen und zu quälen, sagt die Jugendkammer. Sie stuft das Verbrechen aber als Mord zur Verdeckung der Folter ein. Die Wissenschaftler sehen hingegen die „habitualisierte Gewaltbereitschaft“ der Rechtsextremisten als „wesentliche Bedingung für die Tat“ und klassifizieren sie als „politisch rechts“.

- Das gilt auch für einen ungewöhnlichen Fall. Diesmal sind Neonazis die Opfer ihrer „Kameraden“. Am 17. April 1997 ersticht ein Berliner Rechtsextremist in Treptow mit Hilfe seines Kumpels die aus Wittenberg angereisten Chris Danneil und Olaf Schmidke. Der Anlass ist banal, die Männer haben sich nach einer Feier über den Zeitpunkt des Verbots des Neonazi-Vereins „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP)“ gestritten.

Das Landgericht verurteilt den Haupttäter wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft, der Komplize muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Ein politisches Motiv nennen die Richter nicht. Die Wissenschaftler werten den Fall jedoch angesichts der „politischen Besonderheiten“ als rechtes Tötungsdelikt und sie verweisen unter anderem auf das Gutachten eines Psychiaters, der „rechtsextreme Männlichkeitsvorstellungen“ als eine Ursache für die Eskalation ansah.

- In der Nacht zum 6. Oktober 1999 treten in einer Grünanlage in Lichtenberg vier Skinheads auf den Arbeitslosen Kurt Schneider ein. Das Opfer hat den Rechtsextremen „Prost Kameraden“ zugerufen. Einer der Täter tötet den Verletzten mit Messerstichen in den Hals.

Das Landgericht verurteilt zwei Skinheads zu lebenslanger Haft, die Mittäter erhalten Strafen von acht und achteinhalb Jahren. Ein politisches Motiv sieht die Jugendkammer nicht. Die Wissenschaftler sagen nun, die Gruppe habe versucht, „ihr Wohnumfeld zu kontrollieren, andere Menschen einzuschüchtern und neonazistische Werte als ,normal‘ zu etablieren“.

- Vier Rechtsextreme überfallen in der Nacht zum 24. Mai 2000 in Buch den von ihnen als „Asozialen“ verachteten, alkoholkranken Dieter Eich in seiner Wohnung. Zwei Angreifer treten den Mann, die Gruppe geht dann wieder. Doch ein Täter meint, man müsse das Opfer „killen“. Die vier kehren in die Wohnung zurück, ein Rechtsextremist tötet Eich mit einem Messerstich in die Brust.

Die Täter werden zu Strafen zwischen fünf und elfeinhalb Jahren verurteilt. Das Landgericht wertet den ersten Überfall als politisch motiviert, nicht aber den tödlichen Stich. „Hier galt es nur, den einzigen Zeugen der Vortat zu beseitigen“, steht im Urteil. Die Wissenschaftler hingegen bezeichnen die gesamte Tat als „Ausdruck einer durch die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene habitualisierten Gewaltbereitschaft und Feindseligkeit“.

- In Hellersdorf misshandeln zwei rechtsextreme Brüder am 5. November 2001 den von ihnen als „Alkoholiker“ geschmähten Ingo Binsch, den Freund ihrer Mutter. Ein dritter Rechtsextremist macht mit. Binsch wird massiv geschlagen, kurz nach der Attacke erleidet er einen Herzinfarkt und stirbt.

Das Landgericht verurteilt die Täter zu Strafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren. Ein rechtes Motiv sehen die Richter nicht. Die Wissenschaftler verweisen jedoch auf „Entstehungszusammenhänge der kollektiven Gewalttätigkeiten in den rechtsextremen Gewaltmilieus“.

Seit 2001 neue Kriterien für rechte Kriminalität

Bei zwei weiteren Fällen empfehlen die Wissenschaftler, die vom LKA bereits 1993 vorgenommene Einstufung als rechts motivierte Tötungsdelikte beizubehalten. Es handelt sich um den Angriff eines polizeibekannten Schlägers, der am 24. April 1992 in Marzahn den Vietnamesen Nguyen Van Tu erstach, und um die tödliche Messerattacke eines rechten Hooligans, bei der in der Nacht zum 21. November 1992 in Lichtenberg der Linke Silvio Meier starb.

Vier Fälle hingegen werten die Wissenschaftler nach Durchsicht der Akten nicht als politisch motiviert. Dabei geht es um den gewaltsamen Tod eines Scheckbetrügers 1990 in Lichtenberg, den tödlichen Schlag 1991 gegen einen jungen Türken in Charlottenburg, den Fall eines 1994 in der Spree ertrunkenen Polen und den eines 2008 in Marzahn erstochenen Vietnamesen.

Brandenburg meldete neun Todesopfer rechter Gewalt nach

Die Wissenschaftler orientierten sich an polizeilichen Definitionen zu rechter Kriminalität. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten 2001 neue, weiter gefasste Kriterien eingeführt. Trotzdem weigern sich die meisten Bundesländer bis heute, mutmaßlich rechte Tötungsdelikte, die als unpolitisch eingestuft sind, nochmal zu prüfen. Eine systematische Untersuchung haben außer Berlin bislang nur Brandenburg und Sachsen-Anhalt vorgenommen.

In Brandenburg schaute sich das Moses-Mendelssohn-Zentrum der Universität Potsdam ab 2013 insgesamt 24 Altfälle an. Die Forscher kamen zwei Jahre später zu dem Ergebnis, neun Tötungsdelikte seien als rechts motiviert einzuordnen. Die Polizei meldete die Fälle dann dem BKA.

Zuvor hatte bereits der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), bei Polizei und Generalstaatsanwaltschaft eine Prüfung von neun Delikten aus der Tagesspiegel-Liste veranlasst. 2012 wurden dann drei Fälle nachträglich als rechte Tötungsverbrechen eingestuft.

Mit den neuen Berliner Daten steigt die offizielle, bundesweite Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung auf 83. Der Tagesspiegel kommt auf mindestens 150.

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