Landeswahlausschuss hat entschieden: „Die Basis“ und „Die Pinken“ in Berlin nicht zur Bundestagswahl zugelassen
Zwei Wahlen und ein Volksentscheid stehen am 26. September an. Nun hat der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Listen entschieden – und Kritik geerntet.
In ihren Grundzügen erinnert die Sitzung des Berliner Landeswahlausschusses am Freitag an eine Gerichtsverhandlung. Den Vorsitz hat die Landeswahlleiterin und ehemalige Verwaltungsrichterin, Petra Michaelis. Sie führt durch die Sitzung, erklärt Paragrafen des Bundeswahlgesetzes, verweist auf Fristen und formale Anforderungen, und hört Einwände von Parteien an, deren Kandidatenlisten Mängel aufweisen. Entschieden wird über die Berliner Listen der Parteien zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September. Diese argumentieren gegen die drohende Nicht-Zulassung, legen das Millimeterpapier der Juristerei auf ihren Fall.
Wie im Fall der „Basisdemokratischen Partei Deutschland“ (Die Basis). Deren Liste sei nur von einem Vorstandsmitglied statt wie vorgeschrieben von dreien unterschrieben worden, sagt Michaelis. „Wir müssen uns an dieser Stelle an das Bundeswahlgesetz halten.“ Ein Mitglied des Landeswahlausschusses blättert in einem Stoß Papier. Er suche den entsprechenden Paragrafen, sagt er. Michaelis nennt ihm den Passus. „Die Basis“ meldet sich zu Wort: Nicht die Landesliste müsse drei Unterschriften haben, sondern nur das dazugehörige Formblatt. Dieses sei von sechs Vorständen unterschrieben worden.
Michael Wildt, Wahlrechtsexperte der Senatsinnenverwaltung für Inneres und Sport, meldet sich: Das sei nicht der Punkt. Ein Fehlen der Unterschriften könne nach Ablauf der Frist „nicht geheilt werden“. So stehe es im Bundeswahlgesetz. Fazit von Michaelis: „Ich habe das selbst geprüft und prüfen lassen. Ein gültiger Wahlvorschlag lag bis 18 Uhr nicht vor.“ Sie schlägt vor, „Die Basis“ folglich nicht zur Bundestagswahl zuzulassen. Der Ausschuss stimmt geschlossen dafür.
Ebenfalls nicht zugelassen zur Bundestagswahl ist die Partei „Die Pinken/Bündnis 21“ (Bündnis 21). Die Partei hatte die nötigen 500 Unterstützer-Unterschriften nach eigener Darstellung elf Minuten zu spät eingereicht. Schuld gewesen sei der Verkehr, sagt ein Parteivertreter, und die Verifizierungsstelle in Mitte sei schon geschlossen gewesen. Man habe die Unterschriften ans andere Ende der Stadt bringen müssen und deshalb die Frist verpasst.
Die Vorsitzende überzeugt das nicht. „Bündnis 21“ habe nicht nur „die Frist bis zuletzt ausgereizt“. Es fehlten auch einige im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Angaben zu den Kandidaten. Michaelis schlägt dem Ausschuss die Nicht-Zulassung vor. Die Mitglieder, von denen sechs aus den Parteien im Abgeordnetenhaus stammen und zwei Richter:innen am Oberverwaltungsgericht sind, stimmen einstimmig dafür.
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Insgesamt hat der Ausschuss 24 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen, auch die „Nationaldemokratische Partei Deutschland“ (NPD). Protest von einer Vertreterin der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD): Formal sei das sicher richtig, sagt sie - aber politisch müsse sie dagegen protestieren, dass eine faschistische Partei wie die NPD zur Wahl zugelassen werde. Zustimmendes Klopfen von Vertretern der anderen Parteien im Saal. Die beiden anwesenden NPD-Vertreter schweigen.
Der Spitzenkandidat der „Deutschen Kommunistische Partei“ (DKP), Stefan Natke, kritisierte die Zulassung der NPD ebenfalls scharf. Das Zulassungsverfahren zur Wahl sei in formaler Hinsicht „sehr streng“, ja „haarspalterisch" - aber in politischer Hinsicht nicht.
Neben den Bundestagslisten hat der Landeswahlausschuss auch über die Listen zur Wahl des Abgeordnetenhauses entschieden. Diese wurden angenommen. Nur bei einzelnen Parteien mussten Kandidaten gestrichen werden, weil Unterlagen fehlten.
Genau wie im Gerichtssaal ist die Sitzung am Freitag mit diesem Spruch geschlossen - einige Entscheidungen sind aber noch nicht endgültig. Die nicht zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien können noch Rechtsmittel einlegen. Drei Tage haben sie jetzt dafür Zeit. Über die Beschwerden entscheidet dann schließlich die nächste höhere Instanz: der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss.